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Zitat von Paddy@728i
Schön wärs...
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Zumindest hier ist es so und der Wandel offensichtlich. Glaube natürlich sofort, dass es nicht überall so ist.
Zitat:
Zitat von Deserty
Geringe Mängel, die bei der Hauptuntersuchung gefunden wurden, müssen beim Vorzeigen bei der Nachprüfung abgestellt sein.
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Hier wäre aber im Einzelfall zu klären, was überhaupt ein "geringer Mangel" ist. Rost an nichttragenden Teilen gehört im Allgemeinen nicht zu einem "sofort behebbaren geringen Mangel". Ebenso wie kleine Schönheitsfehler im Innenraum, die keinerlei sicherheitsrelevante Bedeutung haben, oft aber als "geringe Mängel" erwähnt werden und auf dem Prüfbericht erscheinen.