VIN Decoder |
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04.03.2018, 12:18
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#34
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.05.2015
Ort: Potsdam
Fahrzeug: E38-735i in 317, mit 0352, Handschalter ('97) -einer von 221 mit N9TT "Nappa Grau" , diverse aus: Hethel (Lotus), Bologna (Ducati), Köln (Ford) etc.
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@ich 32 ..
Der Fahrzeugführer darf eben bei wörtlich richtiger Auslegung der Eintragung in den Papieren nur ziehen was ihm in die Technischen Fahrzeugdokumente eingetragen wurde.
Darauf will ich hinaus.
Die Stützlast ist ja lediglich eine Wirkung der Masse des Anhängers - diese Stützlast beschreibt lediglich wie stark sich die Masse das Anhängers am Auflagerpunkt "Kugelpfanne" vertikal abstützt. Einfach nochmal 100kg zusätzlich auf den Anhänger packen ist dann eine simple Überladung und wäre fachlich richtig als Verstoss zu werten.
Nichts anderes meine ich mit dem Hinweis auf Physik vs. Juristische Handhabung. Juristen sind keine Ingenieure.
Wenn sich somit durch die von euch erlebte Handhabung der Polizei durch deren fehlerhafte Kontrolle die Anhängelast auf magiache Art erhöht - so kann man sich dann ja auch gleich diesen spezifischen Wert in den Papieren sparen. Dann kann ja jeder argumentieren:
" ach wissen Sie Herr Wachtmeister , der Materialgrenzwert von Streckgrenze und Zugfestigkeit ist doch eh höher ..was wollen Sie da noch von mir"
Das meine ich, diese Absurdität einer juristischen Festlegung, wenn diese nur auf falsch verstandener technischer Gegebenheit beruht. Fachlich richtig kommt nicht einfach nochmal die Stützlast oben drauf - selbst wenn ihr es so aus den juristischen Ratgebern herauslest
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