Die Situation ist nicht identisch, denn mit einer Herstellerbestätigung wird die Änderung ja nicht vom TÜV festgestellt sondern nur von der Zulassungsstelle geändert - bei den alten M60 (bis 199?) braucht man sogar ein KLR wozu dann auch eine AU gehört.
Der M73 hat nur Euro 2 und wurde dann noch mal überarbeitet als M73N um die Euro 3 Norm zu erfüllen. Ein M73N zu verbauen oder um zu bauen wäre somit keine neue "Erfindung" sondern eine bereits existierende "Lösung".
Die Kosten und Aufwand sind aber vermutlich nicht vertretbar
