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Alt 05.05.2006, 18:39   #32
fullspeedy
Mitglied
 
Benutzerbild von fullspeedy
 
Registriert seit: 16.10.2005
Ort: Schleitheim/Schweiz
Fahrzeug: MB E 420 CDI 10/2006 und MB ML 420 CDI 7/2007 und M3 E36 3.2 Cabrio 1998

eBay-Name: streunekater
Standard Kostenlose Neuerung via EBAY - Rückgabe

Das Spielchen mit Austauschen und dann Reklamieren hatte ich schon öfters bei Iiiibäh. Bei mir ist es die Sammelwut mit der Modellbahn - was ich nicht selber brauche, das verkaufe ich dann weiter. Insoweit halte ich mich mal selber für einen Kenner der Materie und habe oft von der Einkaufsauktion noch Bilder vom Vorbesitzer bzw. kann den als Zeuge benennen. Da ist es nun schon öfters passiert (und der Trend zeigt aufwärts....), dass ich Stücke verkauft habe (meistens nicht mal so teuer) und dann funktioniert es plötzlich nicht mehr oder ist auf wundersame Weise kaputt-gegangen. Anfangs war ich da kulant und habe die Ware einfach zurückgenommen, mittlerweile habe ich einige krasse Fälle, sodass ich einfach auf stur schalte. Zudem habe ich einen passus im Beschrieb von wegen: gebraucht, keine Garantie und Rücknahme und besten Gewissens zutreffend beschrieben sowie Foto als integraler bestandteil des beschriebs. Seither ging die Rückgabe- und Nachverhandlungswelle deutlich zurück.

Aber so ein paar Müsterchen von wegen wundersame Wandelung (wie gesagt, es geht um Modellbahnen): Kein Motor mehr darin, Neuteile werden gegen defekte Altteile gewechselt, total zerlegt aber nicht mehr zusammenbekommen. Teilweise sind die reklamierten Teile auch so gut präpariert, dass man schon genau hinsehen muss, um den Betrug zu beweisen. Zumeist krebst der Reklamierende aber auch gleich zurück, wenn ich ihm meine Gegenbeweise sende. Aber bei EBAY mache ich eine Meldung. Ein Erfahrungswert ist auch, je offensiver reklamiert wird und je schneller angebliche Beweise herangezogen werden, umso fauler ist die Sache.

Das was hier mit den Reifen passiert ist, riecht nach Betrugsversuch, denn man könnte ihm unterstellen, er will Geld für eine von ihm in betrügerischer Absicht ausgewechselte Ware. Bei einem Anwalt keine Bagatelle auch wenn der Betrag gering ist. Man darf zudem beim Anwalt voraussetzen, dass er sich vorher kundig gemacht wenn er eine Abweichung der zugesicherten Eigenschaft oder Schadenersatz anmeldet bzw. Dir unterstellt, dass Du ihn täuschen wolltest.

Eine Anzeige dürfte aber schwer zu begründen sein, da er den Betrug nicht vollzogen hat, wohl aber die Täuschung "versucht" hat, aber Dummheit ist ja nicht strafbar. Aber - wenn es Dich befriedigt und/oder er wird frech - eine Meldung an die Kammer bringt ihn zumindest unter Beobachtung. Im Sinne Schutz für EBAy-Kollegen würde ich mich hier auch melden, allerdings wird Iiiiibäh da wohl nichts machen.

Ich würde ihm jetzt höflich den Spiess umdrehen und unterstellen, dass er die Ware richtig bekommen hat. Dafür spricht, dass in 1 Fall diese ja ohne zu beanstanden zurückgesendet wurde. In 1 Fall ist es aber ein defekter Reifen, der jedoch nachweisbar nicht der Deine ist, womit der Beweis, dass Du falsch geliefert hast - nicht erbracht werden kann. Dies legt die Vermutung nahe, dass er (oder sein Händler) den Reifen vertauscht hat und da schon 1 Stück intakt ist, die Vermutung berechtigt ist, dass auch der zweite intakt gewesen ist. Soviel Vermutung berechtigt aber nicht dazu, eine mangelnde Erfüllung der zugesicherten Eigenschaften abzuleiten. Basta !

Wenn Du offensiv werden willst, deute an, dass man das Vertauschen als arglistige Täuschung deuten kann. Wenn er also auf dieser Basis eine Geldrückgabe wünscht, dann darf man das als Erschleichen eines Geldwerts bzw. als Betrugsversuch deuten. Dann muss er sich 'was einfallen lassen.

Zudem teile ihm mit, da ja kein Anspruch ableitbar ist bzw. er seine Unterstellung nicht beweiskräftig führen kann, dass er die Reifen gerne wieder abholen kann (mit Fristsetzung - ansonsten werden sie "entsorgt") und er Dir die Kosten für die Prüfung bzw. unfreie Rücksendung gerne begleichen darf.

Sollte er weitere Reifen (jedweder Art) zusenden, verweigere die Annahme.
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