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Alt 17.07.2009, 11:41   #1
BlackBMW
Der Professor
 
Benutzerbild von BlackBMW
 
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: WPI
Fahrzeug: E65-730D PD 02/2003; BMW Z3; Porsche 911; Mercedes W221 S350
Standard

Zitat:
Zitat von JVogel Beitrag anzeigen
So nicht richtig, da sagt der BGH etwas anderes!
Ja was sagt es denn ?

Die Wegstreckenanzeige (Kilometerstand) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne des § 268 StGB (BGHSt 29, 204).

Zudem kann der Verkäufer nur dann rechtlich belangt werden (z.B. 5 Jahre Knast) wegen Betrug wenn ihm nachgewiesen wird, dass er die Manipulation vorgenommen bzw. Kenntnis davon hatte.


Bin mir nicht sicher dass selbst bei Rückgabe des Fahrzeugs an den Händler dieser den kompletten Kaufpreis zurückzahlen muss, da das Fahrzeug schliesslich 3 Monate genutzt wurde. Ich denke hier wurden auf beiden Seiten (falls der Verkäufer nichts davon wusste) grosse Fehler gemacht.
__________________
Am Anfang war der Propeller
BlackBMW ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2009, 13:40   #2
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von BlackBMW Beitrag anzeigen
Ja was sagt es denn ?
BGH 16.03.2005 VIII ZR 130/04 ist wahrscheinlich gemeint.

Orientierungssatz 2
"Auf die Frage, ob die im Kaufvertrag enthaltene Angabe „abgelesener km-Stand ca. 86.000“ eine Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB darstellt, kommt es nicht an, wenn der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs auf Grund der gesamten Umstände erwarten darf, daß die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeuges nicht wesentlich höher ist als der Kilometerzähler anzeigt."

Ist also doch nicht so einfach, sich mit "abgelesener km-Stand" aus der Verantwortung zu ziehen. Also ab damit zum Anwalt.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2009, 13:51   #3
JVogel
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
BGH 16.03.2005 VIII ZR 130/04 ist wahrscheinlich gemeint.

Orientierungssatz 2
"Auf die Frage, ob die im Kaufvertrag enthaltene Angabe „abgelesener km-Stand ca. 86.000“ eine Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB darstellt, kommt es nicht an, wenn der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs auf Grund der gesamten Umstände erwarten darf, daß die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeuges nicht wesentlich höher ist als der Kilometerzähler anzeigt."

Ist also doch nicht so einfach, sich mit "abgelesener km-Stand" aus der Verantwortung zu ziehen. Also ab damit zum Anwalt.
Genau die Entscheidung ist gemeint.

@BlackBMW: Es gilt auch für dich, was ich hier immer wieder gerne sage: wenn man von der Rechtslage keine Ahnung hat, ist Zurückhaltung das erste Mittel der Wahl.
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2009, 15:22   #4
BlackBMW
Der Professor
 
Benutzerbild von BlackBMW
 
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: WPI
Fahrzeug: E65-730D PD 02/2003; BMW Z3; Porsche 911; Mercedes W221 S350
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Zitat:
Zitat von JVogel Beitrag anzeigen
Genau die Entscheidung ist gemeint.

@BlackBMW: Es gilt auch für dich, was ich hier immer wieder gerne sage: wenn man von der Rechtslage keine Ahnung hat, ist Zurückhaltung das erste Mittel der Wahl.
BlackBMW ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2009, 19:06   #5
D.R.I.V.E.R
Radarhasser
 
Benutzerbild von D.R.I.V.E.R
 
Registriert seit: 06.09.2003
Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 740D XDrive M Bj: 11.17
Standard

Hi
Also der Stand nach diversen Telefongesprächen ist das der Hädler das Auto nicht zurücknehmen kann weil er im momment finanzielle Probleme hat, die Abwrackprämie ist wohl schuld für die Finanzielle situation.
Auch angebote vom Kumpel wie zb. ich nehm den 645i der für 30000€ auf seinem Patz steht nahm er nicht an.
Der benz kostete 23000€ und der Kumpel wollte Benz zurück bimmer mitnehmen und 4000 dazuzahlen aber dem Händler war das zu wenig zuzahlung obwohl solche sechser in autoscout für 28.000 gehandelt werden.
AB jetzt gehts zum Anwalt.
Gruß
D.R.I.V.E.R ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2009, 21:02   #6
BKirk
Genießer
 
Benutzerbild von BKirk
 
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
Standard

Hallo,
Zitat:
Zitat von D.R.I.V.E.R Beitrag anzeigen
Also der Stand nach diversen Telefongesprächen ist das der Hädler das Auto nicht zurücknehmen kann weil er im momment finanzielle Probleme hat
[..]
AB jetzt gehts zum Anwalt.
dann aber hurtig, solange noch irgendwas zu holen ist. Am besten gleich morgen früh.

drängelt
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
BKirk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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