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BMW 7er, Modell E38
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Alt 01.04.2004, 11:49   #1
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard John McClane

wenn ich mich recht erinnere: K & N

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2004, 11:55   #2
Franz3250
Taxifahrer
 
Benutzerbild von Franz3250
 
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
Standard @ Jürgen

Du erinnerst Dich recht.

Gruss
Franz
__________________

Allradantrieb bedeutet, dass man erst dort steckenbleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.
(Murphy)
Franz3250 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2004, 11:55   #3
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Original geschrieben von JB740
wenn ich mich recht erinnere: K & N

gruss jürgen
Kann gut sein, wir fragen ihn mal.
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2004, 12:38   #4
cesa1882
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 21.11.2002
Ort: bei Stuttgart
Fahrzeug: E38 750i Bj 1995, E46 320d Bj 2007, DB SL350 Bj.2005
Standard Hallo Soundexperten,

ich bekomm' grad richtig Lust, den etwas "kastrierten" V12 Sound beim Bumms-Geben etwas zu "optimieren".
Allerdings: ich hab nix zum Thema V12 gefunden, nur eben V8 oder R6.
Habt Ihr einen Tip?

@JohnMcClane: ähem, wenn's keine ABE oder ä. gibt, müsste nach meiner Kenne doch die BE erlöschen, egal, eb Deine Kollegen da was sagen oder nicht. Oder weiss ich da was nicht??

Tom
__________________
Bitte keine U2U, ich sehe zu selten hier rein.
Wenn Fragen o.ä. bitte mail an: marx dot loechgau ät gmx dot de

Gruss

Tom
cesa1882 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2004, 12:46   #5
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Original geschrieben von cesa1882
ich bekomm' grad richtig Lust, den etwas "kastrierten" V12 Sound beim Bumms-Geben etwas zu "optimieren".
Allerdings: ich hab nix zum Thema V12 gefunden, nur eben V8 oder R6.
Habt Ihr einen Tip?
Du brauchst einfach 2 von den Dingern.

Zitat:
@JohnMcClane: ähem, wenn's keine ABE oder ä. gibt, müsste nach meiner Kenne doch die BE erlöschen, egal, eb Deine Kollegen da was sagen oder nicht. Oder weiss ich da was nicht??

Tom
Mal ehrlich, wann guckt Dir mal einer unter die Haube? Wie gesagt, beim Cruisen hört man's nicht, beim Beschleunigen dumpfer V8-Sound. Merkt nur einer, der richtig kenne davon hat.
BE erlischt immer, wenn ein Teil verbaut wird, welches nicht zugelassen ist. Aber der Ursprungszustand kann ruckzuck wieder hergestellt werden.
Im Beispielkatalog zum Erlöchen der BE habe ich nicht bez. Luftfilter gefunden.
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Alt 01.04.2004, 12:52   #6
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard Das Gesetz sagt:

4 Allgemeine Hinweise für Polizei und für Personen, die
Untersuchungen nach § 29 StVZO durchführen

4.1
Für alle Teile, durch deren Ein- oder Anbau die Betriebserlaubnis
erlöschen kann, soll eine Teilegenehmigung bzw. ein Teilegutachten
(siehe Erläuterung in 1.1) vorliegen. Entsprechende
Genehmigungszeichen, ggf. andere Kennzeichnungen (gemäß
Teilegutachten), müssen an den Teilen vorhanden sein (siehe 3.7).
Eine Teilegenehmigung liegt auch vor, wenn eine Allgemeine
Betriebserlaubnis nach § 20 StVZO oder eine Einzelbetriebserlaubnis
nach § 21 StVZO bzw. der Auszug davon oder der Nachweis darüber
vorgelegt wird, durch die diese Änderung genehmigt ist. Diese muß
einen Hinweis enthalten, sofern nur bestimmte Änderungen bzw.
Kombinationen von Änderungen vorgenommen werden dürfen, die
dann ggf. durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation abgenommen und bestätigt werden
müssen.

4.2
Werden an einem Fahrzeug Änderungen festgestellt, ohne daß
– der Fahrzeugführer entsprechende Dokumente vorweisen kann, wie
die Ablichtung oder den Abdruck der Betriebserlaubnis für
Fahrzeugteile, der Bauartgenehmigung, der sonstigen
Genehmigung, des Teilegutachtens oder des Nachweises darüber
oder
– die Fahrzeugpapiere entsprechende Eintragungen enthalten oder
– am Teil entsprechende Genehmigungszeichen angebracht sind,
ist zu prüfen, ob durch derartige Änderungen die Betriebserlaubnis des
Fahrzeugs erloschen ist. Beispiele und Hinweise hierzu enthält Teil B.
Ist die Betriebserlaubnis erloschen bzw. ist von einer derartigen
Annahme auszugehen, sind entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Wird festgestellt, daß zwar eine Gefährdung nicht zu erwarten ist, aber
eine oder mehrere Bauvorschriften nicht mehr eingehalten werden, ist
der Fahrzeugführer aufzufordern, unverzüglich für eine
Wiederherstellung des vorschriftsmäßigen Zustands seines Fahrzeuges
zu sorgen (§ 31 StVZO). Die Prüfplakette wird in beiden Fällen nicht
zugeteilt.
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2004, 12:57   #7
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Ups, habe es gefunden: Luftfilteranlage heißt es dort. BE erlischt, Teilegutachten erforderlich. Also muß ich mir schleunigst eines besorgen!!
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Alt 01.04.2004, 13:02   #8
Claus1
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Claus1
 
Registriert seit: 05.09.2002
Ort: DU
Fahrzeug: ex 7er Fahrer
Standard

Zitat:
Original geschrieben von John McClane
Ups, habe es gefunden: Luftfilteranlage heißt es dort. BE erlischt, Teilegutachten erforderlich. Also muß ich mir schleunigst eines besorgen!!
oh, oh, lass Dich nur nicht anhalten
__________________
****************************************

Grüsserle, Claus

im Gedenken an Carsten †
Claus1 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2004, 13:09   #9
Franz3250
Taxifahrer
 
Benutzerbild von Franz3250
 
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
Standard

Die ABE müsste wohl bei K&N problemlos erhältlich sein, oder?

Gruss
Franz
Franz3250 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2004, 17:10   #10
HEIN
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Ha, endlich haben wir John erwischt!! Fährt der doch glatt ohne gültige BE, ts, ts. Oder wars nur ein Aprilscherz und er wollte uns nur testen?
Grüße HEIN
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