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 IAA 2007
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14.04.2012, 11:23
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#1
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livin´ on a rig
Registriert seit: 29.09.2009
Ort: Bei Hannover
Fahrzeug: Jeep ZJ 318cui, E38 M62B44 LPG & Jeep YJ
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Anhänger Rückfahrscheinwerfer auch LED?
Moin Gemeinde,
Bin mit nem Kumpel dabei einen Anhänger zu restaurieren.
Ich will da auch einen Rückfahrscheinwerfer dran zaubern! Das erleichtert einem das rangieren im dunkeln 
Jetzt kommt mir grad die Idee, als Rückfahrscheini diese LED Tagfahrlichter ein zu setzen...
Wenn die Teile für vorne als Tagfahrlicht zugelassen sind, darf man die dann auch als Rückscheini benutzen?
Ist sowas legal?
Grüssle
Falk
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- 90´er BMW E32 M30B30 LPG
- 81´er Vespa P135X
- 90´er Hymer Eriba Nova 531
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14.04.2012, 11:33
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#2
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Gast
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Kurze knappe Antwort: Nein.
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14.04.2012, 12:01
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#3
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livin´ on a rig
Registriert seit: 29.09.2009
Ort: Bei Hannover
Fahrzeug: Jeep ZJ 318cui, E38 M62B44 LPG & Jeep YJ
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Schade eigentlich....
Dann werd ich mal schauen, was ich an Alternativen finden kann....
Dank fuer Antwort
Gruessle Falk
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14.04.2012, 16:35
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#4
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Viel hilft viel!
Registriert seit: 08.05.2007
Ort: Royal Palm Beach, FL
Fahrzeug: Kein BMW
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Finde die Idee gut.
Welch ein Regulierungswahn, würde ich trotzdem machen.
Gruß,
Wolfi
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14.04.2012, 16:45
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#5
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Gast
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Gut, dass wir dich und deine Meinung hier haben  .
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14.04.2012, 23:09
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#6
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livin´ on a rig
Registriert seit: 29.09.2009
Ort: Bei Hannover
Fahrzeug: Jeep ZJ 318cui, E38 M62B44 LPG & Jeep YJ
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ich würd es ja gern so machen, aber die jungs von der rennleitung haben bestimmt was dagegen, wenn nicht legal ist.
... und ich will mir keinen aditionellen stress an tun 
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14.04.2012, 23:27
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#7
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Gast
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Da Wolfi in den USA lebt ist seine Meinung kontraproduktiv.
Und unter uns: es wird sicher keiner drauf kommen, dass es sich um tagfahrleuchten handelt  .
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14.04.2012, 23:37
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#8
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von John McClane
es wird sicher keiner drauf kommen, dass es sich um tagfahrleuchten handelt  .
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Das aber nur, wenn Du Dein Rundschreiben an alle Dienststellen wieder zurückziehst.. 
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15.04.2012, 03:44
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#9
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Viel hilft viel!
Registriert seit: 08.05.2007
Ort: Royal Palm Beach, FL
Fahrzeug: Kein BMW
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Zitat:
Zitat von John McClane
Gut, dass wir dich und deine Meinung hier haben  .
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Eh klar, sonst wuerdet ihr ja gar keinen Blick über den Tellerrand mehr bekommen.
Ich meinte das durchaus ernst und ganz ohne USA Bezug.
Wenn ich nen Hänger in D hätte und R-Lichter bräuchte, dann fände ich das ne prima Idee und würde das auch machen.
Gruß,
Wolfi
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Geändert von at4wobe1 (15.04.2012 um 03:55 Uhr).
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16.04.2012, 00:26
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#10
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Mitglied
Registriert seit: 04.12.2007
Ort: Gronau
Fahrzeug: E38-728 (05.00)
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Zitat:
Zitat von falkili
........ Rückfahrscheini diese LED Tagfahrlichter ....
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Hallo falkili
diese LED Tagfahrlichter glimmen doch nur vor sich hin, damit kannst du keine Fahrbahn ausleuchten.  Was nützt die ne Lampe wenne im Dunkeln noch nichts siehst. Pack einen vernünftigen Rückfahrscheinwerfer dran, dann siehste auch was im Dunkeln.
Gruß Guido
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Liebe ist wie ein Verkehrsunfall. Man wird angefahren und fällt um. Entweder überlebt man oder nicht. (Juliette Gréco)
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