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BMW 7er, Modell E32
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Alt 05.04.2009, 15:06   #1
Sheriff
Alpinator
 
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Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
Standard

Zitat:
Zitat von Carlton Beitrag anzeigen
Mach dir keinen Kopf, die meisten Händler haben eine Versicherung,über die solche Fälle abgeschlossen werden können
Das stimmt so nicht, eine solche Versicherung gibt es nicht.
Es gibt allenfalls Gebrauchtwagengarantien, aber auch dazu haben die Gerichte bereits entschiden, dass diese der Sachmängelhaftung durch den Händler nachgeordnet greifen, also zunächst der Händler haften muss.

Und Leute: Eben diese feine Sachmängelhaftung ist es, weshalb Händler sich mit dem An- und Verkauf vormals teurer Fahrzeuge so schwer tun: Die Risiken sind ja kaum kalkulierbar!

Der besagte Händler hat natürlich den großen Fehler gemacht, das Fahrzeug offensichtlich nicht zu prüfen - selbst Schuld! Bei uns verlässt kein Fahrzeug ungeprüft den Hof, und Mängel werden penibel im Kaufvertrag festgehalten oder eben behoben. Wenn wir den Eindruck haben, das Fahrzeug könnte uns eine böse Überraschung bescheren, dann geht es direkt in den Export! Teilweise ärgerlich, da dem heimischen Markt dadurch teilweise sehr schöne Fahrzeuge entgehen (ähnlich wie jetzt durch die Abwrackprämie), aber - wie schon erwähnt - für einen Händler in der EU nicht kalkulierbar, denn niemand kann alle Mängel vorhersehen! Und 6 Monate sind eine lange Zeit!

Umgekehrt: Wenn der Kunde Recht hat, soll er auch Recht bekommen. Das Geld hohlt der Händler dann bei anderen Fahrzeugen natürlich wieder rein, daher die hohen Händlerpreise.

Gruß
Mark
__________________
Technikinfo
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Alt 05.04.2009, 18:17   #2
Basti M60
Doppelscheinwerferfan
 
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Registriert seit: 17.07.2008
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Fahrzeug: E32 740i Individualserie 93, Porsche 996 Turbo, e46 330d touring
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@Carlton:

Was meinst Du mit "rechnen die beiden dann unter sich die Kosten ab" ?

Ich kläre das mit dem Händler, falls er einverstanden ist, schicke ich ihm die Rechnung ? Falls er nicht einverstanden sein sollte, ziehe ich vor Gericht ??

Ich denke, der wird sich quer stellen, zumal er die Gesetzeslage in D nicht zu kennen scheint. Ansonsten hätte er mir wohl keinen 15 jahre alten Siebener verkauft und in den Vertrag aufgenommen "Ausschluss jeglicher Gewährleistung"
Basti M60 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 20:01   #3
Carlton
"Dickerchen" mit Bumms
 
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Ort: Holländischer Grenzbereich u. Ruhrpott u. Waldecker Land
Fahrzeug: e81-130i FL, Opel Insignia ST 2.0
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Zitat:
Zitat von Basti M60 Beitrag anzeigen
@Carlton:

Was meinst Du mit "rechnen die beiden dann unter sich die Kosten ab" ?

Ich kläre das mit dem Händler, falls er einverstanden ist, schicke ich ihm die Rechnung ? Falls er nicht einverstanden sein sollte, ziehe ich vor Gericht ??

Ich denke, der wird sich quer stellen, zumal er die Gesetzeslage in D nicht zu kennen scheint. Ansonsten hätte er mir wohl keinen 15 jahre alten Siebener verkauft und in den Vertrag aufgenommen "Ausschluss jeglicher Gewährleistung"
Ich meine das wie folgt:
Beispiel an mir selbst:

Als ich letztes Jahr meinen 7er in Achim beim Händler gekauft habe konnte ich während der Probefahrt kein Problem feststellen, als ich den Dicken dann ne Woche später abholte, bemerkte ich ein lautes Poltern an der Vorderachse Beifahrerseite. Nachdem ich die 150 km Rückfahrt beendet hatte, rief ich den VK an und beschrieb das Problem. Eine Rückfahrt wäre aus Zeit - und kostengründen nicht infrage gekommen, also einigten wir uns darauf, dass ich die Reparatur bei mir zu Hause in einer Werkstatt machen lies. Die Rechnung dafür schickte die Werkstatt DIREKT an den VK und dieser beglich die Rep-kosten...ich persönlich hatte mit der Rechnung also nichts am Hut....kurz gesagt, hin zur Werkstatt, reparieren lassen und wieder ab nach Hause. Punkt....jetzt klarer geworden?
__________________
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Ich bin auch GEGEN Rasen auf Autobahnen!! Wer soll den ganzen Scheiß denn schliesslich mähen??
Alkohol am Steuer stört mich überhaupt nicht... kann man ja abwischen!
Ich grüße nur noch gleichzeitig links und rechts mit ausgestreckten Armen. Und jeweils einem Finger

--------------------------------------------------------------------------------------------
>>>154:98<<<
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Alt 05.04.2009, 21:16   #4
Basti M60
Doppelscheinwerferfan
 
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@carlton: Im Prinzip schon. Nur kann ich mir bei meinem Händler nicht vorstellen, daß man sich mit ihm telefonisch so einfach "einigen" kann.
Er schreibt ja in seinen Vertrag "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung".
Er weiss also scheinbar nichts davon, dass ein Händler einem Privatmann immer Gewährleistung geben muss. Was sehr merkwürdig ist, da es kein kleiner "Hinterhofhändler" ist.
Ich meine, bei dem Wagen könnte ich viele kleine Mängel (kein Verschleiss) finden, alle von einer Werkstatt instandsetzen lassen und dem Händler die Rechnung schicken ?! Beispiele: Heckrollo, CD Wechsler, VDD, leichtes Klappern Vorderachse bei schlechter Strasse usw....
Basti M60 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 21:49   #5
Carlton
&quot;Dickerchen&quot; mit Bumms
 
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Zitat:
Zitat von Basti M60 Beitrag anzeigen
@carlton: Im Prinzip schon. Nur kann ich mir bei meinem Händler nicht vorstellen, daß man sich mit ihm telefonisch so einfach "einigen" kann.
Er schreibt ja in seinen Vertrag "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung".
Er weiss also scheinbar nichts davon, dass ein Händler einem Privatmann immer Gewährleistung geben muss. Was sehr merkwürdig ist, da es kein kleiner "Hinterhofhändler" ist.
Ich meine, bei dem Wagen könnte ich viele kleine Mängel (kein Verschleiss) finden, alle von einer Werkstatt instandsetzen lassen und dem Händler die Rechnung schicken ?! Beispiele: Heckrollo, CD Wechsler, VDD, leichtes Klappern Vorderachse bei schlechter Strasse usw....
Wichtig ist, wann du das Auto gekauft hat, das Schuldrechtmodernisierungsgesetz kam 2002 in Kraft, wie und ob das mit dem Gewährleistungsauschluss erst ab da neu geregelt wurde, weiss ich auf Anhieb nicht. Vor 2002 war allerdings der weitgehende Gewährleistungsausschluss üblich, soweit ich das im Kopf hab. Sicherlich wirst du aber nach einiger Zeit auch dem VK nicht mehr glaubhaft machen können, dass die Mängel auch vor deinem Kauf schon vorhanden waren. Beachte hier auch unter anderem § 275 BGB im Zusammenhang mit § 439..

Ums kurz zu machen:
es ist viel zu verstrickt und viel zu wenig Angaben, um hier adäquate Ideen hervorzubringen. Und gerade beim Thema BGB sind soooo viele Dinge zu beachten und hinterleuchten, dass man einfach keine Pauschalaussage treffen kann. Wenn man sich mit dem VK nicht einigen kann und man sieht sich aber im Recht, bleibt nichts anderes übrig, als zum Anwalt zu gehen und mit dem die Geschichte durchzukauen
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Alt 05.04.2009, 22:13   #6
Basti M60
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Ich habe den Wagen vor vier Wochen gekauft.
Dieser merkwürdige Kaufvertrag
liegt vor mir und ich überlege ernsthaft, zum grossen Schlag auszuholen. Nachdem ich den Thread gelesen habe, ist es akuter als je zuvor.
Ich glaube, dieser Verkäufer hat einen grossen Fehler gemacht. Die Gesetzeslage ist ja nun relativ eindeutig... Beweislastumkehr erst nach 6 Monaten.
Händler verkauft an Privatperson, egal, ob Fzg 2.000 oder 20.000€ gekostet hat.
Basti M60 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2009, 23:01   #7
Sheriff
Alpinator
 
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Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Wenn der Kauf erst vier Wochen her ist, dann sollte der Händler haften müssen. Es ist jetzt zunächst mal wichtig, dass du den Schaden schnell meldest und das ganze auch belegbar machst - also z.B. per Einschreiben mit Rückschein - damit nicht noch irgendwelche Fristen verstreichen.

Sollte natürlich nur Kältemittel fehlen, dann ist das ggf. eine Wartungsgeschichte, für die du selbst aufkommen musst. Wartungsarbeiten und Verschleißteile sind niemals eingeschlossen. Liegt jedoch ein Defekt vor, dann muss er für die Reparatur geradestehen. Welche Einigung ihr letztlich für die Reparatur trefft, steht auf einem anderen Blatt. Der Händler hat grundsätzlich das Recht, zwei Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Alternativ (bzw. anschließend) kann man über eine Minderung des Kaufpreises oder eine Reparatur durch einen anderen Betrieb verhandeln. Dritte Möglichkeit ist die Rückgabe des Fahrzeugs, wobei eine Nutzungsgebühr für den Käufer anfällt. Übrigens darf die Reparatur mit Gebrauchtteilen erfolgen.

Sollte der Schaden hoch sein, kann jedoch der Händler auch auf Wandlung bestehen, wenn ich das ganze richtig verstanden habe. Es kann also durchaus passieren, dass der Händler die Reparatur mit der Begründung ablehnt, dass der finanzielle Verlust durch die Reparatur zu groß wäre, deshalb nimmt er das Fahrzeug zurück und verkauft es lieber anderweitig und unter Angabe der defekten Klimaanlage.

Gruß
Mark

PS. Das Ganze ist keine Rechtsberatung, sondern meine Interpretation der Sachmängelhaftung.
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Alt 05.04.2009, 19:54   #8
Carlton
&quot;Dickerchen&quot; mit Bumms
 
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Zitat:
Zitat von Sheriff Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht, eine solche Versicherung gibt es nicht.
Ich weiss jetzt nicht, ob wir aneinander vorbeireden und hab auch jetzt leider nicht im Kopf, wie die Versicherung sich wörtlich schimpft! Das Autohaus, wo ich damals das beschriebene Auto gekauft habe, hat seine Kosten (neuer Motor und Einspritzanlage sowie die Arbeitskosten) über seine "Autohausversicherung" abgerechnet. Er sagte, dass er diese Kosten zu guten 65 % zurückbekommt, somit zwar bei diesem Wagen absolut Minus machen würde, allerdings nicht komplett selbst auf den Kosten sitzenbleibt.

Habe gerade die Rechnungskopie gefunden:
Arbeitslohn Gebrauchtswagen Anteil intern 1200,00
Gebrauchtmotor 1650,- davon 25 % / Anteil intern 1237,50
Austauschmotor 1650,- davon 75 % / Anteil intern 412,50

So wie ich das jetzt lese, ist es eine GebrauchtfahrzeugGarantie, du hast also wohl recht...ehemals Additan heute Intec...
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