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Alt 22.09.2009, 19:00   #1
Schweizer
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.06.2008
Ort: Zug
Fahrzeug: F01 - 740xd ; E65 - 730d ; Porsche Boxster S
Standard

Die Sache ist ja, daß ich hier Anspruch auf ein gleichwertiges
Fahrzeug habe - sprich A8, S-Klasse o.ä.

Wenn ich bei einem meiner Kunden mit einem Opel vorfahre, dann
jagt der mich vom Hof Klingt komisch, ist aber so....

Wie auch immer, meine Versicherung hat mir geraten, einen Ersatzwagen
bei BMW zu nehmen. Da wird es ein 5er - und wie die abrechnen und ob die Versicherung zahlt ist Problem des Händlers
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Alt 22.09.2009, 19:02   #2
derotsoH
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
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Zitat:
Zitat von Schweizer Beitrag anzeigen
und wie die abrechnen und ob die Versicherung zahlt ist Problem des Händlers
respekt!!!
scheinst ja ein echter gewinn für die gesellschaft zu sein
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Alt 22.09.2009, 19:10   #3
MuFFe
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Duisburg, Wesel
Fahrzeug: E38, 735i M62 o.Tu, Bj. 7.97
Standard

Zitat:
Zitat von derotsoH Beitrag anzeigen
respekt!!!
scheinst ja ein echter gewinn für die gesellschaft zu sein

War das daneben oder hab ichs falsch verstanden
MuFFe ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2009, 19:20   #4
Schweizer
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.06.2008
Ort: Zug
Fahrzeug: F01 - 740xd ; E65 - 730d ; Porsche Boxster S
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Zitat:
Zitat von derotsoH Beitrag anzeigen
respekt!!!
scheinst ja ein echter gewinn für die gesellschaft zu sein
Was willst Du jetzt?

Schau mal, die Sache ist ganz einfach:

Ich lasse bei BMW reparieren - d.h. ich trete meine Ansprüche gegen
die Versicherung an den Händler ab. Wie er dann mit der Versicherung
abrechnet, ist mir relativ egal...
Schweizer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2009, 19:29   #5
JPM
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Im Zweifel kann der Händler Dir aber gewisse Dinge in Rechnung stellen.

Kenne hier in D einen Fall, in dem ein 1er verunfallte, und man einen 1er als Ersatzwagen wollte unbedingt von BMW. Auch alle Ansprüche an BMW abgetreten etc.

Am Ende musst der Kunde selbst die Diff. von der Polo-Klasse zahlen.

Aber wenn in der Schweiz ein gleichwertiges Auto zur Verfügung gestellt wird ist es ja top!

Rate dieses Vorgehen nur keinem in D!!

Bin gerade am Gericht jeden Tag und da gibt es reihenweise Prozesse in dieser Form bzgl. Schadensregulierung.

Gruß Philipp
__________________
"Leistung macht Dich auf der Geraden schneller, weniger Gewicht überall"
Zitat Colin Chapman

Von mir organsierte Treffen:

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Alt 23.09.2009, 09:54   #6
AngelIce
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Zitat:
Zitat von Schweizer Beitrag anzeigen
Die Sache ist ja, daß ich hier Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug habe - sprich A8, S-Klasse o.ä.
Das ist hier grundsätzlich erstmal nicht anders. Erst ab einem bestimmten Fahrzeugalter - nämlich älter als fünf Jahre - ist eine Herabstufung um eine Klasse erforderlich.
Zitat:
Zitat von Schweizer Beitrag anzeigen
Wenn ich bei einem meiner Kunden mit einem Opel vorfahre, dann jagt der mich vom Hof Klingt komisch, ist aber so....
Das klingt nicht komisch, das ist eine Folge des natürlichen menschlichen Überlebensinstinkts .

Wobei ich - zurück zum Ernst der Sache - hier zugeben muss, dass mir der Insignia als Stufen- bzw. Fließheckvariante rein von der Karosseriegestaltung her durchaus zusagt und in der Seitenlinie durch den Hofmeisterknick an der C-Säule gewisse Parallelen zum E60 und F01 nicht zu leugnen sind.
Angehängte Grafiken
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LG @ all. Mario - Dissertationsthema: Bewegungsmuster paarweise auftretender Bälle (.)'(.)
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Look into my AngelIce
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Alt 23.09.2009, 10:07   #7
JPM
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Zitat:
Zitat von AngelIce Beitrag anzeigen
Das ist hier grundsätzlich erstmal nicht anders. Erst ab einem bestimmten Fahrzeugalter - nämlich älter als fünf Jahre - ist eine Herabstufung um eine Klasse erforderlich.
Bist du dir da sicher? Ein BGH Urteil aus 2008 hat nämlich die Angelegenheit so beschrieben, dass aufgrund der Ersparnisse an Aufwendungen für das eigene Fhzg. - man nicht den vollen Mietpreis für ein gleichwertiges Fhzg. bekommt.

Bin gerade nicht zuhause - suche aber mal die Fundstelle raus.

Das mit 5 Jahren betrifft doch die Wertminderungsansprüche die nur bis zu einem Alter von 5 Jahren gelten - bei guter Pflege bis zu 7 Jahren nach empfinden des Gutachters.

Gruß Philipp
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Alt 23.09.2009, 10:30   #8
AngelIce
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Tja, Philipp. Wie eigentlich immer in der Juristerei kommt es auch hier auf den Einzelfall an.

1.
Der Geschädigte (privat oder gewerblich) darf sich grundsätzlich während der Reparaturdauer auf Kosten des Schädigers ein Fahrzeug gleichen Typs anmieten (Mietwagen). Macht der Geschädigte davon keinen Gebrauch, dann hat er gegen den Schädiger einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Sofern das Fahrzeug nur zu einem besonders hohen Preis angemietet werden kann, muss sich der Geschädigte mit einem weniger komfortablen Pkw begnügen (Ein Preisvergleich von 2 oder 3 Anbietern ist notwendig, nicht aber eine Marktforschung).

2.
Auch sehr bedeutsam:
Bei einem geringen Fahrbedarf (etwa 20 km) darf der Geschädigte grundsätzlich keinen Mietwagen auf Kosten des Schädigers anmieten.
Denn dann wird ihm die Rechtsprechung vorhalten, er hätte die wenigen notwendigen Fahrten mit dem Taxi billiger haben können.

Wenn ich mal in den Genuss eines Unfallersatzfahrzeuges komme, hat dieses nach fünf Tagen aber mindestens 400 km auf der Uhr. Es gibt schließlich immer jemanden zu besuchen .

3.
Bei der Nutzung eines Mietwagens muss sich der Geschädigte die an seinen Pkw ersparten Aufwendungen anrechnen lassen (etwa 15% - 20% der Mietwagenkosten). Diese Abzugspauschale entfällt, wenn der Geschädigte ein einfacheres Fahrzeug (etwa 10% günstigere Miete im Verhältnis zum möglichen Vergleichsfahrzeug) anmietet.

Das dürfte das treffen, das Du meintest. Aber such Du mal die Entscheidung. Ist ja nicht so, dass ich allwissend bin. Dazu lernen kann man immer .
AngelIce ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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