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29.12.2010, 13:41
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#1
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Na ja, vielleicht meinen die mit "Kleinbus" ganz einfach einen "SUV". Die Dinger haben ja schon teilweise das Format von Kleinbussen. Man kann von Steuerspardiensten keine genauen Fachkenntnisse der Automobilbranche erwarten.
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29.12.2010, 14:48
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Bayern
Fahrzeug: 2018 G11 750 Ixdrive + 1979 Lincoln Continental Town Car + 1979 Lincoln Mark V + 1976 Cadillac Coupe de Ville + 1976 Cadillac Eldorado Cabrio
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Zitat:
Zitat von Claus
Na ja, vielleicht meinen die mit "Kleinbus" ganz einfach einen "SUV". Die Dinger haben ja schon teilweise das Format von Kleinbussen. Man kann von Steuerspardiensten keine genauen Fachkenntnisse der Automobilbranche erwarten.
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Stimmt! Zumal echte Lkw sowieso schon in 99% der Fälle als Lkw eingestuft sein dürften.
Der alte Trick mit dem Auflasten eines SUV geht ja schon seit Mai 2005 nicht mehr.
Wikipedia zum Thema Sport Utility Vehicle
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen konnten in Deutschland früher wie LKW oder andere Nicht-Pkw (z. B. Wohnmobile, Bürofahrzeuge oder andere Sonder-Kfz) nach Gewicht besteuert werden. Darunter fielen auch viele SUV, die wie PKW genutzt wurden. Die Kraftfahrzeugsteuer betrug dann vielfach nur die Hälfte dessen, wie für die Fahrzeuge im Fall einer Hubraumbesteuerung zu entrichten gewesen wäre. Diese Regelung wurde zum 1. Mai 2005 durch eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung abgeschafft. Seither werden alle Fahrzeuge ungeachtet des zulässigen Gesamtgewichts gemäß der vorrangig vorgesehenen Verwendung nach Hubraum oder Gewicht besteuert. Die vorrangig vorgesehene Verwendung unterscheidet zwischen Personen- und Güterbeförderung anhand der für den jeweils zur Verwendung stehenden Nutzflächen des Fahrzeuges sowie weiterer baulicher Merkmale (Abtrennung, Scheiben, Befestigungsmöglichkeiten für Sitze und Gurte etc.). Die endgültige Entscheidung fällt das zuständige Finanzamt jedoch unabhängig von der Typzuordnung gemäß den technischen Papieren des Fahrzeuges (Briefeintrag Pkw oder Lkw).
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29.12.2010, 14:57
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#3
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endlich peugeotlos
Registriert seit: 11.08.2007
Ort: Amberg
Fahrzeug: VW Phaeton V6TDi, BMW 735i E32, Dacia Duster 1,6 Prestige, Alfa 159SW
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Zitat:
Zitat von Alfred G
Stimmt! Zumal echte Lkw sowieso schon in 99% der Fälle als Lkw eingestuft sein dürften.
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Die von mir genannten Chevrolet und Ford dürften aber i.d.R in D. noch als PKW laufen. Da kann sich die Umrüstung und Umschlüsselung auf LKW doch schon lohnen.
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29.12.2010, 15:11
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Bayern
Fahrzeug: 2018 G11 750 Ixdrive + 1979 Lincoln Continental Town Car + 1979 Lincoln Mark V + 1976 Cadillac Coupe de Ville + 1976 Cadillac Eldorado Cabrio
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Zitat:
Zitat von Lord Sinclair
Die von mir genannten Chevrolet und Ford dürften aber i.d.R in D. noch als PKW laufen. Da kann sich die Umrüstung und Umschlüsselung auf LKW doch schon lohnen.
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Mag sein, dass es einige ganz seltene Fälle gibt, wo man das Kfz umstufen könnte in einen Lkw und wo das noch nicht geschehen ist.
Aber ich behaupte mal, dass das ganz selten ist. Wer heute noch einen als "Pkw" eingestuften Lkw fährt, der hat das bestimmt schon ändern lassen. Und bei allen Fahrzeugen, die vom Erscheinigungsbild kein Lkw sind, geht es eh' nicht mehr.
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