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23.01.2011, 13:52
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2010
Ort: Oberschwaben
Fahrzeug: BMW E38 728iA (1997), Corvette C7 Schalter (2019), Ferrari 360 F1
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Also auf freiem Feld wirds wohl kaum Schwierigkeiten geben, in der Stadt wohl eher...
Ich denke, dass das Manöverieren des Helos am problematischsten sein wird.
Ich weiß ja nicht was du vorhast, aber wenn du da Dächer von Mehrfamilienhäusern fotographierst wird es sicherlich den einen oder anderen Gelangweilten geben, der sich querstelllt und sich beschwert.
Sehr komplizierte Sache!
Ich könnte dir natürlich auch die Codes für einen Militärsatelliten geben, dann wärst alle Probleme schlagartig los
Mg Martin
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12.07.2011, 21:25
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#2
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iss schon Frühling ?!?
Registriert seit: 03.09.2003
Ort: mierlo
Fahrzeug: kein 735er mehr,nun Buell 1125R
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hier mal wieder was entdeckt, nicht der Bringer, aber der Preis ist ganz ok http://www.youtube.com/watch?v=7t4_JapFins&NR=1
Na in Berlin wird das wohl keine Sau interessieren, wenn man nicht grad in ner Nobelecke rumnervt, die Meisten werdens eher cool finden , außerdem weiß doch keiner ob man nur rumfliegt oder filmt ;-)
Grüße Ralle
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"Wenn Gott gewollt hätte, dass Frauen zur See fahren, dann hätte er das Meer rosa gemacht und nicht blau" http://www.schnip.de
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12.07.2011, 22:16
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.12.2008
Ort: Bonn/ Bayreuth
Fahrzeug: Audi A7 4K // Mercedes E220dT W213 // Golf GTI Clubsport
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mfG
Toan
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13.07.2011, 10:29
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von frank-martin
Also auf freiem Feld wirds wohl kaum Schwierigkeiten geben, in der Stadt wohl eher...
Ich weiß ja nicht was du vorhast, aber wenn du da Dächer von Mehrfamilienhäusern fotographierst wird es sicherlich den einen oder anderen Gelangweilten geben, der sich querstelllt und sich beschwert.
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aus wiki:
Weitere Einschränkungen können sich durch die einzuholende Zustimmung eines Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten ergeben, wenn auf seiner Liegenschaft geflogen werden soll. Darüber hinaus gibt es Bereiche, über denen nicht geflogen werden darf (z. B. über Atomkraftwerken, militärischen Sicherheitsbereichen und Naturschutzgebieten). Flugmodelle dürfen zudem grundsätzlich nicht innerhalb von Ortschaften geflogen werden.
d.h. wenn der TE eine Anzeige bekommt, wirds teuer. Die Haftpflichtversicherung für das Modellfluggerät dürfte im Schadensfalle auch ihre Eintrittspflicht bzw. einen Regreß penibel prüfen.
Fazit: nette Idee, aber für den gedachten Einsatzzweck des TE ist davon abzuraten.
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Sapienti sat.
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13.07.2011, 11:17
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#5
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Aus den o.g. Gründen haben wir die Sache auch verworfen. Vollmacht des Eigentümers haben wir ja aber den Rest eben nicht...
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14.07.2011, 09:34
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#6
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Neues Mitglied
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Berlin
Fahrzeug: momentan ohne Auto
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Hab so ein Ding mal in Aktion erlebt. Ein fantastisches Gerät. Leider hatte ich keine Gelegenheit es zu fliegen, was ich sehr schade finde.
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