VIN Decoder |
|
Für Infos, Ausstattungs-liste und Füllmengen Ihres BMW, folgend Fahrgestell-Nr. eingeben (die letzten 7 Stellen):
Dies ist ein Service des externen Anbieters etkbmw.com. Es kann keine Garantie für Funktion und Inhalt des Dienstes gegeben werden.
|
- Anzeige -
|
|
|
|
|
|
|
|
03.02.2011, 08:57
|
#21
|
"Dickerchen" mit Bumms
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: Holländischer Grenzbereich u. Ruhrpott u. Waldecker Land
Fahrzeug: e81-130i FL, Opel Insignia ST 2.0
|
Ich habe jetzt etliche Gerichtsurteile seit 1979 durchgelesen, die ich finden konnte, und bei keinem Urteil ist es zu einem anderen Ergebnis gekommen...
es wurde immer die tatsächliche Breite, also incl Spiegel, bewertet !
__________________
*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+ *+*+*
Ich bin auch GEGEN Rasen auf Autobahnen!! Wer soll den ganzen Scheiß denn schliesslich mähen??
Alkohol am Steuer stört mich überhaupt nicht... kann man ja abwischen!
Ich grüße nur noch gleichzeitig links und rechts mit ausgestreckten Armen. Und jeweils einem Finger
--------------------------------------------------------------------------------------------
>>>154:98<<<
Geändert von Carlton (03.02.2011 um 09:03 Uhr).
|
|
|
03.02.2011, 14:18
|
#22
|
State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
|
Zitat:
Zitat von Carlton
Ich habe jetzt etliche Gerichtsurteile seit 1979 durchgelesen, die ich finden konnte, und bei keinem Urteil ist es zu einem anderen Ergebnis gekommen...
es wurde immer die tatsächliche Breite, also incl Spiegel, bewertet !
|
Na und? Wie viele Urteile waren es denn? Das besagt ja noch lange nicht, dass sich die Herren auch wirklich im Recht befinden. Die übernehmen doch solche Urteile sowieso nur von einem anderen, meist höherrangigen Gericht. Ein AG wird wohl kaum ein anderes Urteil fällen als das hier erwähnte OLG, die berufen sich immer wieder auf das eine Falschurteil!
Ich zitiere mich da mal selbst:
Zitat:
Zitat von Claus
Wird Zeit, dass der BGH mal für klare Verhältnisse sorgt!
|
Ich würde jedenfalls ein derartig schludrig formuliertes und praxisfremdes Urteil nicht akzeptieren und ja, ich würde bis zur obersten Instanz gehen! Es kann von einem Autofahrer nicht verlangt werden, dass er Abmessungen kennt, die nicht einmal in den zum Fahrzeug gehörenden Papieren stehen, da steht nämlich nur die Breite ohne Spiegel!
Im Übrigen fahre ich lange genug Auto und ich habe noch nie gehört, dass ein normaler PKW (damit meine ich keinen SUV à la Cayenne) in einer Baustelle rausgezogen wurde, die Polizisten nachgemessen hätten und selbiger Fahrer dann verdonnert wurde.
So ganz nebenbei: Diese Spurbreiten mit 2 m stammen sowieso aus einer Zeit, in der das Volk vornehmlich Volkswagen fuhr, und zwar einen Käfer mit einem Außenspiegel! Es spräche also überhaupt nichts dagegen (außer dass man neue Schilder anfertigen müsste), zur Vermeidung von Missverständnissen und Unstimmigkeiten solche Fahrspuren künftig mit 2,20 m anzugeben bzw. solche so zu bemessen.
Aber scheinbar ist das zu viel verlangt, die Justiz und die ausführenden Organe machen genau an dem Punkt weiter, wo sie sich schon 1960 befanden = weltfremd, praxisfremd und die Augen vor dem technischen Fortschritt und der Realität verschließend. Ohne Grundsatzurteil (BGH) gibt das nichts. Es müsste sich dazu nur ein einziges Mal ein bissiger Anwalt finden.
PS: Bringe doch mal in Erfahrung, wie viele OLG-Urteile vom BGH inzwischen kassiert wurden und zur Neuverhandlung zurückverwiesen wurden.
|
|
|
03.02.2011, 14:52
|
#23
|
Dr. 7
Registriert seit: 13.07.2010
Ort: Pfaffenhofen
Fahrzeug: E66 750Li Individual (06.2005) // E66 760Li Individual (03.2006)
|
Ich fahre schon alleine wegen der Gefahr, ein LKW könnte evtl. die Spur nicht halten und leicht nach links ausscheren in BAB-Baustellen mit schmaler linker Spur grundsätzlich rechts... Die LKW fahren dort zwischen 80 und 90 km/h und das passt doch dann ganz gut...
Zeitverlust ist besser als Schäden am Wagen und den Ärger den man sich dadurch einfängt...
Gruß,
Steve
|
|
|
03.02.2011, 15:46
|
#24
|
Moderater Moderator
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
|
Zitat:
Zitat von SteveR
Ich fahre schon alleine wegen der Gefahr, ein LKW könnte evtl. die Spur nicht halten und leicht nach links ausscheren in BAB-Baustellen mit schmaler linker Spur grundsätzlich rechts...
|
Joo... Dito..
Gruß
Knuffel
|
|
|
03.02.2011, 15:53
|
#25
|
Mitglied
Registriert seit: 29.08.2010
Ort: Ferchland
Fahrzeug: Bmw E38 730 IL Baujahr 05/95 - Bmw E30 320i VFL Cabrio 04/89 - Mini Cooper One 07/2004
|
Zitat:
Zitat von Claus
Wird Zeit, dass der BGH mal für klare Verhältnisse sorgt!
|
Ich glaube der BGH hat wichtigere Urteile zu fällen! Bei jeder Künftigen Gerichtsverhandlung wird erstmal ein Referenzurteil gesucht! Was danach entschieden wird steht doch in den Sternen!
Wenn es zu eng ist einfach hinter dem LKW herfahren und man hat keinen Stress + eine beschissene Aussicht
Best Regards
|
|
|
03.02.2011, 17:32
|
#26
|
State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
|
Zitat:
Zitat von Katata_Fisch
Ich glaube der BGH hat wichtigere Urteile zu fällen!
|
Natürlich, Kopftuch in der Schule: Ja oder Nein? usw.
Mir geht es um eine eindeutige und klare Regelung, und die ist in Bezug auf das Verkehrszeichen 264 eben nicht vorhanden! Siehe auch die Widersprüche in der Interpretation von wegen StVZO und StVO. Das Ganze immer aus der Sicht des technischen Laien = normalen Bürgers!
Ansonsten sollten auch "Referenzurteile" in unserem Staat unangreifbar sein, aber das sind sie nicht immer - q.e.d.
PS: Ich glaube, dass der BGH schon mit viel nichtigeren Dingen belästigt wurde. Letztendlich wird aber auch er nur von unseren Steuergeldern bezahlt! Ich mag einfach keine Wischi-Waschi-Regelungen bzw. schwammigen Formulierungen. Wenn der Gesetzgeber verlangt, dass ich meine Fahrzeugbreite auch einschl. der Spiegel wissen muss (!), dann soll er entsprechende Angaben in den Fahrzeugpapieren verbindlich vorschreiben. Ich laufe jedenfalls nicht mit dem Zentimetermaß um mein Auto, um die tatsächliche Breite einschl. der Spiegel auszumessen - da sind im Übrigen Messfehler vorprogrammiert.
|
|
|
03.02.2011, 18:04
|
#27
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.12.2008
Ort: Bonn/ Bayreuth
Fahrzeug: Audi A7 4K // Mercedes E220dT W213 // Golf GTI Clubsport
|
Zitat:
Zitat von Claus
Ich mag einfach keine Wischi-Waschi-Regelungen bzw. schwammigen Formulierungen. Wenn der Gesetzgeber verlangt, dass ich meine Fahrzeugbreite auch einschl. der Spiegel wissen muss (!), dann soll er entsprechende Angaben in den Fahrzeugpapieren verbindlich vorschreiben. Ich laufe jedenfalls nicht mit dem Zentimetermaß um mein Auto, um die tatsächliche Breite einschl. der Spiegel auszumessen - da sind im Übrigen Messfehler vorprogrammiert.
|
Genau, ich denke die Polizei nimmt auch die Breite aus den Fahrzeugschein, welcher Polizist rennt mit nem Maßband rum und misst die Spiegel?
welcher User macht das Versuchskaninchen , evtl kann Angelice ihn dann verteidigen
__________________
mfG
Toan
|
|
|
03.02.2011, 21:03
|
#28
|
"Dickerchen" mit Bumms
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: Holländischer Grenzbereich u. Ruhrpott u. Waldecker Land
Fahrzeug: e81-130i FL, Opel Insignia ST 2.0
|
Zitat:
Zitat von Claus
Na und? Wie viele Urteile waren es denn? Das besagt ja noch lange nicht, dass sich die Herren auch wirklich im Recht befinden. ...
|
Ja und? Und wer beurteilt das, ausser dir, dass das ein Falschurteil ist??
Ich habe kaum einen gefunden, der so penetrant wie du darauf rumreitest, dass das alles Falschurteile sein sollen.
Mein Posting war nur eine reine Aussage, was ich nachgelesen habe,... ohne Wertung, nichts weiter!
btw: es waren ca 14 die ich finden konnte....
der Rest ist mir ziemlich egal....alle Urteile sagen das Gleiche aus, somit weiss ich persönlich, dass die tatsächliche Breite ausschlaggebend sein kann, wenn ich beim Überholen auf der verschmälerten Spur einen Unfall herbeiführe und das Ganze dann irgendwann mal vor Gericht landet...Punkt.
Geändert von Carlton (03.02.2011 um 21:20 Uhr).
|
|
|
03.02.2011, 21:05
|
#29
|
"Dickerchen" mit Bumms
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: Holländischer Grenzbereich u. Ruhrpott u. Waldecker Land
Fahrzeug: e81-130i FL, Opel Insignia ST 2.0
|
Zitat:
Zitat von Claus
PS: Bringe doch mal in Erfahrung, wie viele OLG-Urteile vom BGH inzwischen kassiert wurden und zur Neuverhandlung zurückverwiesen wurden.
|
Nö, machs doch (bitte) selbst, wenn du es wissen willst.
Geändert von Carlton (03.02.2011 um 21:19 Uhr).
|
|
|
03.02.2011, 21:53
|
#30
|
State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
|
Zitat:
Zitat von Carlton
Ja und? Und wer beurteilt das, ausser dir, dass das ein Falschurteil ist??
|
Unter Umständen der BGH, denn ich würde bis dahin gehen, wenn ich in diese Situation käme - und dies auch möglich ist.
Zitat:
Zitat von Carlton
Ich habe kaum einen gefunden, der so penetrant wie du darauf rumreitest, dass das alles Falschurteile sein sollen.
|
Klar, man kann natürlich auch total obrigkeitshörig sein und alle Kröten der Jurisprudenz schlucken und diese als einzig und wahrhaftig in mittelalterlicher Untertanenmanier als gottgegeben hinnehmen.
Ohne Leute wie mich (ja richtig: penetrant!) gäbe es heute auch keine Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die unserer Jurisprudenz mehr als einmal - salopp formuliert - auf die Pfoten gekloppt haben, denn in diesem Land wurde (und wird) ständig gegen die Menschenrechte verstoßen.
Kurz: Was ein brandenburgisches OLG entscheidet, interessiert mich nicht. Sollte ich in so eine Situation kommen, werden die Karten neu gemischt - auch Punkt!
Anm.: Bitte mein Posting auch völlig wertfrei lesen - ohne Ansehen jeglicher Person, denn ich habe hier niemanden persönlich angesprochen.
PS: Ich habe übrigens schon einen Prozess vor dem Oberlandesgericht Köln gewonnen! Ich hätte allerdings auch den Schw..z einziehen und mich mit dem Fehlurteil des Landgerichts Köln abfinden können - habe ich aber nicht!
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|