


|
Modell E65/E66 |
 |
|
|
Varianten |
|
|
|
Detail-Infos |
|
|
|
Interaktiv |
|
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|
|

|
 |
15.08.2011, 14:02
|
#1
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.05.2009
Ort:
Fahrzeug: 760i 3/2003
|
Hallo zusammen,
Präzisierung:
Zuerst der garantiegebende Händler zur Nachbesserung berechtigt, man muß ggf. hinfahren - gilt für Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung, die Euro+ nicht anerkennt. Es ist dann Ermessensache des Händlers, ob er der Reparatur durch einen anderen BMW-Händler zustimmt oder nicht, da er dann auch die Kosten direkt in Rechnung gestellt bekommt. Weiß ich aus eigener Erfahrung.
MfG
|
|
|
17.08.2011, 11:25
|
#2
|
|
Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
|
Zitat:
Zitat von Paul457
Hallo zusammen,
Präzisierung:
Zuerst der garantiegebende Händler zur Nachbesserung berechtigt, man muß ggf. hinfahren - gilt für Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung, die Euro+ nicht anerkennt. Es ist dann Ermessensache des Händlers, ob er der Reparatur durch einen anderen BMW-Händler zustimmt oder nicht, da er dann auch die Kosten direkt in Rechnung gestellt bekommt. Weiß ich aus eigener Erfahrung.
MfG
|
So ist das auch richtig.
Es muss hier immer genau zwischen Gewährleistung, ggf. Kulanz und Garantie unterschieden werden.
Allerdings kann sich der verkaufende Händler auch nicht gegen die Inanspruchnahme der mitgekauften Garantie wehren, wenn er z.B. nicht bereit ist, das Fahrzeug dann auf eigene Kosten gegen kostenlose Bereitstellung eines Ersatzwagens zur Nachbesserung zu holen.
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|