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Alt 14.01.2012, 14:00   #14
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)

Standard

Zitat:
Zitat von JPM Beitrag anzeigen
Mein Versicherungs-Fuzzy sagt mir zum Bsp. dass mein E30 Cabrio mit Chromstoßstangen bei einem Verlust/Crash mit 3.000-4.000Euro gerechnet wird; das Klassik-Gutachten hat aber 14.900Euro ermittelt.

Somit ist ein Gutachten bei seltenen Fhzge auch wenn sie noch jünger sind gar nicht so verkehrt. Primär gibt das Wertgutachten was auch den Markt mit einbezieht die Hausnummer an und sekundär dann doch der freie Markt.
Und auch hier besteht dann wieder das Problem, dass ein Wertgutachten zwar den Fahrzeugwert bestimmt, jedoch keineswegs den erzielbaren Verkaufserlös.
Definitionssache also.
Mein Auto ist soviel Wert, wie ich dafür bei Verkauf am öffentlich zugänglichen Markt bekomme, und nicht, wieviel ich investiert habe.

Beispiel: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Dieser Golf II hat ein Wertgutachten i.H.v. knapp 37.000€ - und ist für lediglich 1/5 des ermittelten Wertes inseriert. Und ob DEN jemand zahlt, steht auch in den Sternen.

Mit dem Eingangs erwähnten Z8 haben wir ein homogenes Serienfahrzeug, dass sich in Neuzustand befindet. Um das festzustellen, braucht es keinen Gutachter. Der Verkaufswert dieses Fahrzeuges bestimmt sich nun zuerst am Angebot. Wenn noch zwei weitere neuwertige Z8 angeboten werden, ist die Einmaligkeit nicht mehr gegeben. Es entsteht Wettbewerb. Wie soll ein Gutachten diesen angebotsbestimmten Wettbewerb nun berücksichtigen?

Ein 300SL und auch ein E32/E38 beim Leitner sind keine homogen vergleichbaren Fahrzeuge, sondern absolut individuell und einmalig von Zustand, Ausstattung und Historie.
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