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Alt 18.12.2013, 09:40   #1
Olli
fährt wieder 7er
 
Benutzerbild von Olli
 
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
Standard

Merkwürdige Maßeinheit, "Jahre". Mancher fährt 8.000 km pro Jahr, andere 80.000.

Olli
Olli ist offline  
Alt 18.12.2013, 09:50   #2
dummbatz
schnecke
 
Benutzerbild von dummbatz
 
Registriert seit: 05.02.2011
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E38-735i (03/96)
Standard

Zitat:
Zitat von Olli Beitrag anzeigen
Merkwürdige Maßeinheit, "Jahre". Mancher fährt 8.000 km pro Jahr, andere 80.000.

Olli
...auch merkwürdig - manche toasten alle 2 wochen ihr brot und andere jeden tag

Erklärung zum Begriff gesetzliche Garantiezeit

Die gesetzliche Garantiezeit wird häufig falsch verstanden und mit der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren gleichgestellt. Der wichtigste Unterschied ist der, dass eine Garantie durch einen Garantievertrag zustande kommt, die Gewährleistung hingehen gesetzlich durch Abschluss eines Kaufvertrages.

Dementsprechend ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Die Garantie hat in der Regel die Folge, dass der Hersteller einer Sache oder der Verkäufer dafür einsteht, dass die Kaufsache bei Übergabe bis zum Ablauf der vereinbarten Garantiezeit frei von Sachmängeln ist. Sie hat demnach gegenüber der Gewährleistung den Vorteil, dass gem. § 476 BGB grundsätzlich keine Beweislastumkehr zulasten des Käufers gegeben ist, denn die Garantie ist ja gerade eine verschuldensunabhängige Haftung für Sachmängel an der Kaufsache. Dementsprechend wird innerhalb der Garantiezeit vermutet, dass ein während der Geltungsdauer der Garantie auftretener Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet wird.

Liegt beispielsweise in der vereinbarten Garantiezeit ein Sachmangel vor, dann ist der Verkäufer oder Hersteller dazu verpflichtet den Mangel zu beheben. Anders als beim gesetzlichen Gewährleistungsrecht besitzt dabei der Verkäufer das Wahlrecht. Er kann entweder den Sachmangel reparieren oder austauschen.
dummbatz ist offline  
Alt 18.12.2013, 10:00   #3
SteveR
Dr. 7
 
Benutzerbild von SteveR
 
Registriert seit: 13.07.2010
Ort: Rheine
Fahrzeug: E66 750Li Individual (06.2005) // E66 760Li Individual (03.2006)
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hmmm... 4 Jahre kein Stress mit dem Fahrwerk... gilt das auch bei 70.000km / Jahr???
__________________
Viele Grüße,

Steve

oo(|||)(|||)oo
SteveR ist offline  
Alt 18.12.2013, 13:36   #4
Andimp3
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Andimp3
 
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
Standard

Zitat:
Zitat von dummbatz Beitrag anzeigen
Erklärung zum Begriff gesetzliche Garantiezeit
Hier wirfst Du schon was durcheinander - es gibt KEINE gesetzliche GARANTIEzeit sondern lediglich eine gesetzliche Gewährleistung.

Zitat:
Der wichtigste Unterschied ist der, dass eine Garantie durch einen Garantievertrag zustande kommt, die Gewährleistung hingehen gesetzlich durch Abschluss eines Kaufvertrages.
Hier stellst Du es allerdings richtig dar. Wobei in dem Sinne kein GarantieVERTRAG notwendig ist sondern es reicht hier eine einseitige Willenserklärung des Verkäufers/Herstellers das er für einen Zeitraum X Garantie (hier kann er auch die Bedingungen nach seiner Phantasie festlegen) gibt.

Zitat:
Sie hat demnach gegenüber der Gewährleistung den Vorteil, dass gem. § 476 BGB grundsätzlich keine Beweislastumkehr zulasten des Käufers gegeben ist
Auch das ist so nicht ganz richtig, denn derjenige der die Garantie gewährt kann vom Prinzip her auch eine Beweislastumkehr in seine Garantienedingungen schreiben.

Zitat:
denn die Garantie ist ja gerade eine verschuldensunabhängige Haftung für Sachmängel an der Kaufsache.
So ein Schmarrn Folgendes Szenario: ich kaufe bei nem Händler eine Stoßstange und der gibt daraauf zB 2 Jahre Garantie. 2 Tage später fahr ich das Ding kaputt. Dann hat es einen Sachmangel. Nach Deiner Aussage müsste der Händler sie mir verschuldensunabhängig ersetzen

Zitat:
Anders als beim gesetzlichen Gewährleistungsrecht besitzt dabei der Verkäufer das Wahlrecht. Er kann entweder den Sachmangel reparieren oder austauschen.
Auch hier ist es wieder eine Frage wie die Garantiebedingungen ausgestaltet sind.

Ergo: Schuster bleib bei Deinen Leisten

Zitat:
Zitat von SteveR Beitrag anzeigen
hmmm... 4 Jahre kein Stress mit dem Fahrwerk... gilt das auch bei 70.000km / Jahr???
Halte ich für mehr als unwahrscheinlich... oder sie nehen halt die Gelenke und sonstigen beweglichen (verschleissenden) Teile aus... ne Eisenstange wird schon nicht verbiegen
Andimp3 ist offline  
Alt 18.12.2013, 19:47   #5
dummbatz
schnecke
 
Benutzerbild von dummbatz
 
Registriert seit: 05.02.2011
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E38-735i (03/96)
Standard

Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Ergo: Schuster bleib bei Deinen Leisten
liebster Andreas, mir war nicht bekannt das Du Jura studiert hast und daher mit sachdienlichen und rechtsverbindlichen Kommentaren dem Forum zur Verfügung stehst. Meine Weisheiten waren ein Zitat bzw. Abhandlung Garantiezeit betreffend aus dem JuraForum - hier nachzulesen:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) gesetzliche Garantiezeit: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de

Wenn ich Dich bitten dürfte setzte Dich doch mit Deinen "Kollegen" auseinander und stelle das richtig, nicht das noch ganz andere Leute in die Irre geleitet werden.

Sollte das Vorgenannte allerdings nicht zutreffend sein wäre eine Entschuldigung für den zitierten Ausspruch meiner Meinung nach das Mindeste und vielleicht das nächste Mal etwas piano

gruß Bernd
dummbatz ist offline  
Alt 18.12.2013, 19:52   #6
Aspentoni
ganz normaler Handlanger
 
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Ort: Stadt Falkenstein/Harz
Fahrzeug: 740i Fl (10.98) E38
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Gilt diese 4 jährige Garantie nur wenn ich die Teile von ATU einbauen lasse oder kann ich die Teile dort auch inklusive der Garantie bestellen und selber einbauen?
Aspentoni ist offline  
Alt 18.12.2013, 20:05   #7
dummbatz
schnecke
 
Benutzerbild von dummbatz
 
Registriert seit: 05.02.2011
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Fahrzeug: E38-735i (03/96)
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das dürfte doch selbstverständlich sein - atu wird keine garantie geben wenn die teile, selbst wenn sie dort gekauft wurden, z.b. nicht fachmännisch eingebaut wurden
dummbatz ist offline  
Alt 19.12.2013, 06:40   #8
dummbatz
schnecke
 
Benutzerbild von dummbatz
 
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Fahrzeug: E38-735i (03/96)
Standard

Zitat von dummbatz
Erklärung zum Begriff gesetzliche Garantiezeit
Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Hier wirfst Du schon was durcheinander - es gibt KEINE gesetzliche GARANTIEzeit sondern lediglich eine gesetzliche Gewährleistung.
scheinbar ist Dir nicht aufgefallen das gerade wegen diesem Irrglauben im JuraForum der Beitrag erstellt wurde.

Zitat von dummbatz:
Der wichtigste Unterschied ist der, dass eine Garantie durch einen Garantievertrag zustande kommt, die Gewährleistung hingehen gesetzlich durch Abschluss eines Kaufvertrages.
Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Hier stellst Du es allerdings richtig dar. Wobei in dem Sinne kein GarantieVERTRAG notwendig ist sondern es reicht hier eine einseitige Willenserklärung des Verkäufers/Herstellers das er für einen Zeitraum X Garantie (hier kann er auch die Bedingungen nach seiner Phantasie festlegen) gibt.
Um es mit Deinen Worten zu sagen - so ein Schmarrn. Ein Vertrag ist Grundlage jedes Rechtsgeschäftes. Das Angebot ist eine einseitige Willenserklärung, mit deren Annahme bzw. Kauf erklärt der Käufer seine Annahme und damit die Zustimmung und dann ist es sehr wohl ein Vertrag.

Zitat von dummbatz:
Sie hat demnach gegenüber der Gewährleistung den Vorteil, dass gem. § 476 BGB grundsätzlich keine Beweislastumkehr zulasten des Käufers gegeben ist
Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Auch das ist so nicht ganz richtig, denn derjenige der die Garantie gewährt kann vom Prinzip her auch eine Beweislastumkehr in seine Garantienedingungen schreiben.
Auszug aus Deinem Google-Link was Deiner Aussage widerspricht, eine Beweislastumkehr ist nicht möglich:
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.


Zitat von dummbatz:
denn die Garantie ist ja gerade eine verschuldensunabhängige Haftung für Sachmängel an der Kaufsache.
Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
So ein Schmarrn Folgendes Szenario: ich kaufe bei nem Händler eine Stoßstange und der gibt daraauf zB 2 Jahre Garantie. 2 Tage später fahr ich das Ding kaputt. Dann hat es einen Sachmangel. Nach Deiner Aussage müsste der Händler sie mir verschuldensunabhängig ersetzen
wiederum aus Deinem Link:
Ein Garantieversprechen ist damit eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.

Zitat von dummbatz:
Anders als beim gesetzlichen Gewährleistungsrecht besitzt dabei der Verkäufer das Wahlrecht. Er kann entweder den Sachmangel reparieren oder austauschen.
Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Auch hier ist es wieder eine Frage wie die Garantiebedingungen ausgestaltet sind.

Ergo: Schuster bleib bei Deinen Leisten
den dollen hast du doch gemacht von wegen schuster und woher weißt du eigentlich was ich so tagtäglich mache?

Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Auch wenn ich nicht Jura studiert habe so habe ich doch, im Gegenteil zu Dir, tagtäglich mit den Folgen solcher und anderer Rechtsgeschäfte zu tun... da brauchst mal gar nicht den Dollen zu machen.
eigentlich ziemlich ermüdend solche beiträge aber wenn jemand, in diesem fall du, meint hier oberschlau zu sein sich dabei trotz "täglichem umgang" selbst widerspricht muß das einfach richtig gestellt werden
und komm jetzt nicht wieder mit irgendwelchen belehrungen, die auszüge sind ausnahmslos aus deinem link

Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Yo... mein Anfang 2011 bei 200.000km verbautes Material von Lemförder und BMW hält nun schon seit 69.000 km ... nur die Buchse einer Druckstrebe ist nun fertig. Die Buchsen werden demnächst durch Powerflex ersetzt.
wie schon zuvor erwähnt, 4 Jahre oder 50.000km Garantie sind ein angebot - niemand wird gezwungen dies anzunehmen und für vielfahrer ist es sicherlich nicht interessant wobei sich die frage bei denen stellen würde ob nicht ein weniger anspruchvolles fahrzeug das geeignete fortbewegungsmittel wäre

meinerseits war es nur ein gutgemeinter tipp, ich bekomme dafür weder provision noch werde ich befördert

schade ist nur das manche leute hier nur darauf warten irgendwelche beiträge zu zerreissen oder in jedem positiven etwas negatives finden
in diesem sinne wünsche ich allen weiterhin gute fahrt und für mich ist der disput mit andreas hiermit beendet
dummbatz ist offline  
Alt 19.12.2013, 06:50   #9
warp735
Mr. Diesel
 
Benutzerbild von warp735
 
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Selbst wenn die 200tkm Garantie geben würden, würde ich dort nicht hinfahren
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Solarspeicher mit 22% Rabatt
Code YRGJHSDTHILK
warp735 ist offline  
Alt 19.12.2013, 06:52   #10
rustaweli
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von rustaweli
 
Registriert seit: 15.11.2008
Ort: Wittmund
Fahrzeug: E38 740i 06/00 Indi
Standard

da hat jemand Langeweile
__________________
Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen der allgemeinen Belustigung
rustaweli ist offline  
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