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BMW 7er, Modell E38 |
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21.05.2015, 17:38
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 24.02.2010
Ort: Pirmasens
Fahrzeug: e38 740i M62 4,4
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Hallo
In meiner ABG für die Folie steht nichts davon ,daß mann die Folie nicht auf den voderen Seitenscheiben anbringen darf.
Im Gesetzes Text steht doch ganz klar darf nicht mehr wie 30% getönt sein .
Wenn man neben meinem Auto steht kann mann noch in das Auto reinschauen .
Man sieht auch wer da sitzt .Wahrscheinlich hat sich deswegen auch noch kein Polizist beschwerd.
Die Scheiben sind ja nicht Tiefschwarz.
Und von innen rausschauen ist auch ganz normal möglich .
Das heist aber nicht das Ich bei jeder kontrolle durch komme.
Eingetragen sind die nicht habe ja die ABG.
Außerdem ist doch so ne Eintragung nix wert wenn es dem Polizist nicht gefällt.
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21.05.2015, 17:57
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#2
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Mitglied
Registriert seit: 24.02.2010
Ort: Pirmasens
Fahrzeug: e38 740i M62 4,4
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Hab jetzt gerade nochmal gesucht im Netz.
Also an alle die sich die voderen Seitenscheiben tönenlassen wollen.
Es ist legal möglich sie zu tönen mit Tüv Eintragung.
TÜV Eintragungen:
Scheibentönung ohne Folie ist ebenfalls im vorderen Sichtbereich erlaubt! (Frontscheibe / Seitenscheiben vorne)
TÜV Sonderabnahme gemäß StVZO und EU Richtlinien.
Für die Scheibenbeschichtung im vorderen Sichtbereich (Frontscheibe, vordere Türscheibe links + rechts)
wird ein Einzelgutachten (§19(2) StVZO mittel) / Bauartprüfung (§22a StVZO), benötigt.
Die Prüfungen werden in Verbindung mit dem Auftrag durchgeführt.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf.
Dabei handelt es sich aber nicht um Folie sondern Beschichtungen .
Eine Firma die das anbietet ist z.b. KHL Rülzheim (karl heinz langenberg tuning)
Damit wird klar Ich bewege Mich mit meiner Folie sagen wir mal in einer Grauzone .
Hoffe damit ein bischen klarheit reingebracht zu haben .
Mfg
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21.05.2015, 18:05
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 24.02.2010
Ort: Pirmasens
Fahrzeug: e38 740i M62 4,4
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SCHEIBENBESCHICHTUNG
Ein neuartiges Verfahren erlaubt es Ihnen, die Scheiben Ihres Autos perfekt zu tönen.
Diese exklusivste Art der Tönung gleicht alle bisher bekannten Fehler aus:
Es gibt keine Blasen oder Kanten, Rasterpunkte am Scheibenrand,
Heizdrähte stellen ebenso kein Problem dar, wie Antennen oder Öffnungen von Ausstellfenstern.
Dieses perfekte Bild zeigt sich auch an den Türfenstern:
Diese Beschichtung reicht bis zur Oberkante ohne Absatz!
Man vermutet, das diese Scheiben schon original hergestellt wurden.
Die Auswahl der Farben ist reichhaltig! Alles übliche Farben wie schwarz, blau, grün, gelb, rot
oder auch Rauchglas sind lieferbar. Zur Fertigung von Einzelfarben passend zum Aussenlack
oder Innenausstattung oder sonstige Wünsche sind herzlich willkommen.
Die Intensität der Tönungen sind einstellbar in 1%-Schritten und vom Kundenwunsch abhängig.
Frontscheibe, sowie die vorderen Türscheiben sind eintragungspflichtig!
Auf Wunsch erhalten Sie von uns neben der Tönung auch das Gutachten,
dass sie benötigen, damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges bestehen bleibt.
Das Gutachten umfasst nach §19(2) StVZO mittel, ein nach §22a Bauartprüfungs Einzelgutachten.
Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte aus unserer Preisliste
maboglas.de
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22.05.2015, 03:58
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#4
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Viel hilft viel!
Registriert seit: 08.05.2007
Ort: Royal Palm Beach, FL
Fahrzeug: Kein BMW
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Der linke E38 ist meiner.
Rundrum getoent. (legal bei uns)
Gruss,
Wolfi
__________________
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22.05.2015, 09:25
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2012
Ort:
Fahrzeug: E38-730iA (20.12.94)
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Zitat:
Zitat von at4wobe1
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Sehr schön  die Deutschen sind halt, was sowas angeht, total hinterm Mond  Aber was man hier auch noch schön sieht ist, was lackierte Schweller in Wagenfarbe doch ausmachen
Was das Thema legal, illegal, scheißegal angeht - Hauptargument bei Veränderungen am Auto ist immer: "Mach es nicht, wenn was passiert, kein Versicherungsschutz". Fakt ist, ich kenne !niemanden! und ich habe auch noch nie einen Erfahrungsbericht gelesen, bei dem es tatsächlich dazu kam ... Hat da vielleicht mal jemand mal was für mich? (und jetzt nicht die Cousine vom Bruder der Großtante) Im Falle eines Unfalls muss meiner Meinung nach erst einmal nachgewiesen werden, ob es !ohne! diesen Umbau auch passiert wäre ... Ich kann mir einfach nicht Vorstellen, dass bei veränderter Abgasanlage z.B. im Falle eines Auffahrunfalls gesagt wird "OHHHHH NE, der hatte nen leeren Endpott, ganz klar schuldig, kein Versicherungsschutz, Schwerverbrecher, lebenslang gesiebte Luft". Es muss doch immer die jeweilige Situation betrachtet und das o.g. geprüft werden?! ...
Geändert von Edvvde (22.05.2015 um 09:43 Uhr).
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22.05.2015, 13:10
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.06.2014
Ort: Cottbus
Fahrzeug: E38-740i (05.95)
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Oliv8 : Das wäre dann wieder das was ich schon erklärt habe. Schön das es wieder eine Firma gibt die Scheiben flutet und noch schöner das sie es "eintragen" und es ein "gutachten" gibt. Wie bereits erwähnt fährst du damit bis es dem ersten Beamten nicht passt und schon wars das wieder. Und ne Folie lässt sich 100000 mal besser zurückrüsten als geflutete Scheiben. So haste wenigstens noch die Chance nachhause zu kommen wenn du die Folie vor Ort Abreißt.
Zitat:
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In meiner ABG für die Folie steht nichts davon ,daß mann die Folie nicht auf den voderen Seitenscheiben anbringen darf
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Steht aber auch nicht drin das du es darfst oder?
Zitat:
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Im Gesetzes Text steht doch ganz klar darf nicht mehr wie 30% getönt sein .
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Und wie auch so oft schon geschrieben erreichen die Werkstönungen meist schon die 30%
Edvvde :
Zitat:
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Sehr schön die Deutschen sind halt, was sowas angeht, total hinterm Mond
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Hinterm Mond kannste nicht sagen. Die Ami's sind einfach schmerzbefreit. Ich hab selber schon mit at4wobe1 geschrieben zwecks der Folien in Amerika. Vielleicht haben sie ja welche die von außen schwarz sind aber man von innen nach außen gut durchgucken kann. Pustekuchen!. Er sagte selbst das es die einfach nur Schmerzbefreit sind.
Zitat:
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Im Falle eines Unfalls muss meiner Meinung nach erst einmal nachgewiesen werden, ob es !ohne! diesen Umbau auch passiert wäre
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Das denkst du dir. Die Versicherung sagt sich dann aber..."Es ist nicht erlaubt eine Folie an die vorderen Scheiben anzubringen. Das ist der Grund" und schon kannst du nichts machen.  Die sitzen immer am längeren Hebel, auch wenn es manchmal echt s***** ist.
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24.05.2015, 10:12
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#7
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Zitat:
Zitat von Oliv8
Hallo
In meiner ABG für die Folie steht nichts davon ,daß mann die Folie nicht auf den voderen Seitenscheiben anbringen darf.
Im Gesetzes Text steht doch ganz klar darf nicht mehr wie 30% getönt sein .
Wenn man neben meinem Auto steht kann mann noch in das Auto reinschauen .
Man sieht auch wer da sitzt .Wahrscheinlich hat sich deswegen auch noch kein Polizist beschwerd.
Die Scheiben sind ja nicht Tiefschwarz.
Und von innen rausschauen ist auch ganz normal möglich .
Das heist aber nicht das Ich bei jeder kontrolle durch komme.
Eingetragen sind die nicht habe ja die ABG.
Außerdem ist doch so ne Eintragung nix wert wenn es dem Polizist nicht gefällt.
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Dann lies dir deine ABG mal mit Verstand durch.
Es steht in einem der Beiträge hier im Thread auch schon beschrieben.
Die Eintragung ist eh nix Wert, da sie unwirksam wäre.
Der von dir angeführte "Gesetztestext" hat überhaupt keine Relevanz.
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24.05.2015, 17:30
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#8
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Mitglied
Registriert seit: 24.02.2010
Ort: Pirmasens
Fahrzeug: e38 740i M62 4,4
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Hey Leute ,
Ich weiß echt nicht waum ihr euch so aufregt.
1. Wenn es einem Polizist nicht gefällt ,dann wird die Folie eben wieder entfernt.
2.Ist an meinem dicken bis auf oben genannte Folie alles beim Haupt Tüv
eingetragen worden .Und zwar ganz offiziell.
Würdet ihr euch darüber aufregen das keine Kat`s drinn wären,oder er schon
monate kein Tüv hätte könnte Ich das noch verstehen.
Aber wegen einer Scheibenfolie die niemand verletzt oder behindert also echt
ohne Worte .
Naja trotzdem sollte jeder im Forum seine Meinung dazu sagen können.
Ich bin raus
Thread bitte schließen
Mfg
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24.05.2015, 17:40
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#9
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Wenn dir Punkte und Kohle egal sind - bist ja alt genug, woll  .
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24.05.2015, 19:12
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Keiner regt sich auf und kein Mensch hier im Forum sagt dir, wie du dein Leben leben sollst.
Aber was wir (in aller Ruhe) tun ist eben eine wahrheitsgetreue Darstellung der Bedingungen und der Rechtslage (mit evtl. Konsequenzen, welche dann eben als mündiger Bürger zu tragen wären), die nun mal gültig ist.
Mit diesen Fakten kann dann wegen mir jeder anfangen was er möchte- mit einer Ausnahme: er kann sie nicht bestreiten.
Es ist und bleibt illegal ohne Alternative.
Für andere Leute die hier im Forum lesen mag das von Relevanz sein, wenn auch für dich nicht.
Und warum der Thread jetzt geschlossen werden soll ist mir schleierhaft. Seit wann bestimmst du darüber- ist ja nichtmal deiner?
Geändert von KaiMüller (24.05.2015 um 19:18 Uhr).
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