Öhhhm Peterpaul...
seit wann sind gesetzliche Anordnungen und Regeln in Deutschland denn sinnvoll oder gar logisch?
Somit ist auch eine Neuverspiegelung von Xenonreflektoren nicht zulässig, das Fahren mit verbrannten Relektoren jedoch zulässig.
Als ich das letzte mal beim TÜV war wurden auch die milchigen Abdeckscheiben nicht bemängelt, wobei die sicher mehr Licht streuen als verdreckte Scheinwerfer wenn die SWRA nicht funktioniert.
Die Abdeckscheiben aus China, Polen oder wer weiß woher sind übrigens auch nicht wirklich zugelassen, haben jedoch eine Pseudo-E-Kennzeichnung, exakt wie das Original...
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