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Modell E65/E66 |
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01.07.2005, 16:44
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#1
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Torque Junkie und
Registriert seit: 29.12.2004
Ort: Zentralschweiz
Fahrzeug: SL500 R231, GL500, GLK350, SLK 200 Kompressor
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Zitat:
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Zitat von bluebaker
also ich meine auch, dass Du die Leasingsonderzahlung sofort im Jahr der Zahlung absetzen kannst.
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Ich mach das seit 1992 so. Bei verschiedenen Finanzämtern.
Gruß,
Sven
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02.07.2005, 14:09
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#2
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Neues Mitglied
Registriert seit: 20.03.2004
Ort: Ibbenbüren
Fahrzeug: 735 i
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hh
Die Leasingsonderzahlung ist bei Gewinnermittlung nach 4-3 sofort abzugsfähig. Aber nach meinem Stand geht bei Einzelfirmen und Personengesellschaften keine Möglichkeit mehr, die !5 Regelung zu umgehen.
Ist aber relativ neu.
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03.07.2005, 19:59
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.05.2004
Ort: Hannover
Fahrzeug: F01 730d
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Was ist eigentlich aus dem unverschämt günstigen Leasingangebot für die "alte" S-Klasse geworden?
Interesse besteht immer noch...
__________________
Stolzer Besitzer
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03.07.2005, 20:54
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
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Zitat:
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Zitat von sozialesAbseits
Was ist eigentlich aus dem unverschämt günstigen Leasingangebot für die "alte" S-Klasse geworden?
Interesse besteht immer noch...
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Bislang war das wohl heisse Luft, da für diesen Preis viele hier auch mal Daimler fahren würden ...
Gruß
Frank
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12.12.2007, 09:49
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#5
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Neues Mitglied
Registriert seit: 12.12.2007
Ort:
Fahrzeug:
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Absetzen Leasingsonderzahlung
Zitat:
Zitat von Sven B.
Ich mach das seit 1992 so. Bei verschiedenen Finanzämtern.
Gruß,
Sven
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Ich ziehe meine Frage zurück....
Danke!
Geändert von JoeMac (12.12.2007 um 10:09 Uhr).
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