Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

Modell E65/E66
 Varianten
 Detail-Infos
 Interaktiv
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > BMW 7er Modelle > BMW 7er, Modell E65/E66



Antwort
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 07.06.2007, 17:15   #1
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von esau Beitrag anzeigen
Nach der heutige Steuergesetzgebung - und vielen sich teilweise widersprechenden Auslegungungen - darf ein elektronisch geführtes FB z.B. nicht mit Excel geführt werden, ein handschriftlich geführtes scheint aber anerkannt zu werden.
Ein Excel-geführtes FB hat der BFH in einem Musterverfahren verworfen, da nachträgliche Änderungen bei Excel nicht leicht nachvollziehbar protokolliert werden. Die Finanzverwaltung hatte diese Meinung "schon immer". D.h. bei Excel-FB gibt's nichts "Widersprüchliches" mehr. Taugt als FB nicht.

Zitat:
Zitat von esau
2. Frage: Widersprüchliche Angaben gibt es auch über die Dauer: Darf eine dienstliche Nutzung von über 80% durch ein über ein halbes Jahr geführtes FB nachgewiesen werden oder ist es kontinuierlich zu führen.
Auch dazu gibts nichts Widersprüchliches, sondern die klare Ansage: ein FB ist kontinuierlich zu führen. Lediglich, wenn es um den Nachweis der Frage geht, ob eine betriebliche Nutzung > oder < 50% vorliegt (also die 1%-Regelung anwendbar ist), nur dann reichen Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von mind. 3 Monaten.

Zitat:
Zitat von esau
Interessieren tut mich nicht Eure Meinung, was evtl sein könnte, sondern nur konkrete Erfahrungen ...
Hmm . Obiges gibt die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis, wie sie in BMF-Schreiben für die FA'r festgelegt ist und von mir erlebt wird, wieder. Ist Dir das konkret genug?

HTH
RS744
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2007, 18:12   #2
esau
kilometer fressendes
 
Benutzerbild von esau
 
Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
Standard

Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen

Auch dazu gibts nichts Widersprüchliches, sondern die klare Ansage: ein FB ist kontinuierlich zu führen. Lediglich, wenn es um den Nachweis der Frage geht, ob eine betriebliche Nutzung > oder < 50% vorliegt (also die 1%-Regelung anwendbar ist), nur dann reichen Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von mind. 3 Monaten.

HTH
RS744
Genau zu diesem Punkt habe ich von einem Steuerberater anderes gehört. Danach soll es auch akzeptiert werden, wenn man etwa alle 3 Jahre über 6 Monate ein FB führt, wenn der betriebliche Anteil erheblich höher als 50% ist und man nur den tatsächlichen Privatanteil versteuert.

Nach den offiziellen Texten geht das zweifelsohne nicht, die Frage ist, ob jemand mit einer anderen Lösung durchgekommen ist. Ich kenne leider nicht so viele Steuerberater.

Grüsse esau
esau ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2007, 21:16   #3
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von esau Beitrag anzeigen
Genau zu diesem Punkt habe ich von einem Steuerberater anderes gehört. Danach soll es auch akzeptiert werden, wenn man etwa alle 3 Jahre über 6 Monate ein FB führt, wenn der betriebliche Anteil erheblich höher als 50% ist und man nur den tatsächlichen Privatanteil versteuert.

Nach den offiziellen Texten geht das zweifelsohne nicht, die Frage ist, ob jemand mit einer anderen Lösung durchgekommen ist. Ich kenne leider nicht so viele Steuerberater.
In der gelebten Steuerpraxis gibt es nichts, was es nicht gibt.

Aber die von Dir genannte Regelung (alle 3 Jahre 6 Monate FB führen) ist allenfalls in einem Einzelfall erlebte Praxis, auf die sich kein Dritter berufen kann. Von daher: hat der Betroffene Glück gehabt; ist nicht verallgemeinerungsfähig. Oder gehts gar um bestimmte Berufsgruppen + hohe Jahreskm-Zahl? hat der StB eine Quelle genannt?

Greets
RS744
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
elektronisches Fahrtenbuch (GPS) mpoppe BMW 7er, Modell E65/E66 9 22.10.2006 01:04
elektronisches Fahrtenbuch Zwoberta Suche... 1 29.05.2006 15:53
Elektrik: Elektronisches Fahrtenbuch Jinx BMW 7er, Modell E65/E66 1 20.07.2005 14:29
Elektrik: Fahrtenbuch sevener BMW 7er, Modell E38 12 02.06.2005 17:17


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:49 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group