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07.06.2007, 17:15
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von esau
Nach der heutige Steuergesetzgebung - und vielen sich teilweise widersprechenden Auslegungungen - darf ein elektronisch geführtes FB z.B. nicht mit Excel geführt werden, ein handschriftlich geführtes scheint aber anerkannt zu werden.
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Ein Excel-geführtes FB hat der BFH in einem Musterverfahren verworfen, da nachträgliche Änderungen bei Excel nicht leicht nachvollziehbar protokolliert werden. Die Finanzverwaltung hatte diese Meinung "schon immer". D.h. bei Excel-FB gibt's nichts "Widersprüchliches" mehr. Taugt als FB nicht.
Zitat:
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Zitat von esau
2. Frage: Widersprüchliche Angaben gibt es auch über die Dauer: Darf eine dienstliche Nutzung von über 80% durch ein über ein halbes Jahr geführtes FB nachgewiesen werden oder ist es kontinuierlich zu führen.
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Auch dazu gibts nichts Widersprüchliches, sondern die klare Ansage: ein FB ist kontinuierlich zu führen. Lediglich, wenn es um den Nachweis der Frage geht, ob eine betriebliche Nutzung > oder < 50% vorliegt (also die 1%-Regelung anwendbar ist), nur dann reichen Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von mind. 3 Monaten.
Zitat:
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Zitat von esau
Interessieren tut mich nicht Eure Meinung, was evtl sein könnte, sondern nur konkrete Erfahrungen ...
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Hmm  . Obiges gibt die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis, wie sie in BMF-Schreiben für die FA'r festgelegt ist und von mir erlebt wird, wieder. Ist Dir das konkret genug?
HTH
RS744
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07.06.2007, 18:12
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#2
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kilometer fressendes
Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
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Zitat:
Zitat von RS744
Auch dazu gibts nichts Widersprüchliches, sondern die klare Ansage: ein FB ist kontinuierlich zu führen. Lediglich, wenn es um den Nachweis der Frage geht, ob eine betriebliche Nutzung > oder < 50% vorliegt (also die 1%-Regelung anwendbar ist), nur dann reichen Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von mind. 3 Monaten.
HTH
RS744
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Genau zu diesem Punkt habe ich von einem Steuerberater anderes gehört. Danach soll es auch akzeptiert werden, wenn man etwa alle 3 Jahre über 6 Monate ein FB führt, wenn der betriebliche Anteil erheblich höher als 50% ist und man nur den tatsächlichen Privatanteil versteuert.
Nach den offiziellen Texten geht das zweifelsohne nicht, die Frage ist, ob jemand mit einer anderen Lösung durchgekommen ist. Ich kenne leider nicht so viele Steuerberater.
Grüsse esau
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07.06.2007, 21:16
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von esau
Genau zu diesem Punkt habe ich von einem Steuerberater anderes gehört. Danach soll es auch akzeptiert werden, wenn man etwa alle 3 Jahre über 6 Monate ein FB führt, wenn der betriebliche Anteil erheblich höher als 50% ist und man nur den tatsächlichen Privatanteil versteuert.
Nach den offiziellen Texten geht das zweifelsohne nicht, die Frage ist, ob jemand mit einer anderen Lösung durchgekommen ist. Ich kenne leider nicht so viele Steuerberater.
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In der gelebten Steuerpraxis gibt es nichts, was es nicht gibt.
Aber die von Dir genannte Regelung (alle 3 Jahre 6 Monate FB führen) ist allenfalls in einem Einzelfall erlebte Praxis, auf die sich kein Dritter berufen kann. Von daher: hat der Betroffene Glück gehabt; ist nicht verallgemeinerungsfähig. Oder gehts gar um bestimmte Berufsgruppen + hohe Jahreskm-Zahl? hat der StB eine Quelle genannt?
Greets
RS744
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