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Alt 07.06.2007, 21:58   #1
k5272
mit/Glied
 
Benutzerbild von k5272
 
Registriert seit: 01.02.2006
Ort: Olfen
Fahrzeug: MB C180
Standard

Zitat:
Zitat von esau Beitrag anzeigen
Hatte gerade die Steuerprüfung und werde wohl in Zukunft um das Führen eines Fahrtenbuches nicht herumkommen.

1. Frage: was ist besser - das elektronische oder ein ggfs. handgeschriebenes Fahrtenbuch. Nach der heutige Steuergesetzgebung - und vielen sich teilweise widersprechenden Auslegungungen - darf ein elektronisch geführtes FB z.B. nicht mit Excel geführt werden, ein handschriftlich geführtes scheint aber anerkannt zu werden. Ein z.B. von BMW verbautes FB kostet offenbar rund 1300 € und erfordert trotzdem noch eine Nachbearbeitung am PC

2. Frage: Widersprüchliche Angaben gibt es auch über die Dauer:

Darf eine dienstliche Nutzung von über 80% durch ein über ein halbes Jahr geführtes FB nachgewiesen werden oder ist es kontinuierlich zu führen.

Interessieren tut mich nicht Eure Meinung, was evtl sein könnte, sondern nur konkrete Erfahrungen - am besten auch in wie weit von mit Euch geführten FB's bei einer Betriebsprüfung evtl. Probleme gab.

Es Lebe die Bürokratie!

Grüsse esau

Hättest Du das Finanzamt nicht beschissen, hättest Du jetzt keine Probleme!
__________________
k5272 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2007, 08:07   #2
Klaus H.
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
Standard

Zitat:
Zitat von k5272 Beitrag anzeigen
Hättest Du das Finanzamt nicht beschissen, hättest Du jetzt keine Probleme!

Hallo,

Du machst es Dir sehr einfach.

Hast Du z.B. zwischen zwei Terminen keine Zeit das Fahrtenbuch zu führen und schreibst auf einen kleinen Zettel "Tanken, dann Kunde" X. Am nächsten Tag machst Du wieder einen Zettel und schreibst darauf "Kunde Y". Vielleicht kommen noch ein paar Zettel dazu. Am Wochenende versucht man das Fahrtenbuch odnungsgemäß auszufüllen. Leider vertauscht man dabei die beiden ersten Zettel. Bei der Betriebsprüfung fällt dann auf, dass nicht zum im Fahrtenbuch genannten Termin getankt wurde, sondern laut Tankquittung einen Tag früher.

Dies führt dazu, dass das Fahrtenbuch vom Finanzamt nicht anerkannt wird. Alle Fahrten und das Tanken haben aber stattgefunden. Es erfolgte nur der besagte falsche Eintrag.

Deshalb würde ich mit so einer Äußerung zum Betrug mal vorsichtig sein. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Viele Grüße
Klaus
Klaus H. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2007, 09:19   #3
Michel
Affenexpress
 
Benutzerbild von Michel
 
Registriert seit: 14.01.2005
Ort: Meßkirch
Fahrzeug: BMW 730iA -E32 / BMW 520i Touring - E34
Standard

Zitat:
Zitat von k5272 Beitrag anzeigen
Hättest Du das Finanzamt nicht beschissen, hättest Du jetzt keine Probleme!
führe kein fahrtenbuch, hab auch nicht das fa beschissen und hab trotzdem eine buchprüfung (oder ist das was anderes ?)

es muss ja nicht umbedingt das der grund für die prüfung sein.

aber das thema an sich ist sehr interessant, und ich möcht mich für die hilfreichen antworten bedanken
auch wenn ich nicht gefragt habe
Michel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2007, 12:10   #4
ThomasG
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von ThomasG
 
Registriert seit: 29.09.2004
Ort: Bradford
Fahrzeug: G70 i7 xDrive60 (2023), iX M60
Standard

Zitat:
Zitat von k5272 Beitrag anzeigen
Hättest Du das Finanzamt nicht beschissen, hättest Du jetzt keine Probleme!
Don't drink and post!
__________________
"Spoiler und laute Tüten machen aus einem 7er keinen Supersportwagen, sondern einfach nur einen lauten und hässlichen 7er."
ThomasG ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2007, 13:53   #5
twinturbo
Mitglied
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Stade
Fahrzeug: Jaguar XKR Cabrio, BMW 330D E46, Mini JCW
Standard

... Ihr sprecht mir aus der Seele. Immer diese Pauschalverurteilungen
twinturbo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2007, 14:09   #6
esau
kilometer fressendes
 
Benutzerbild von esau
 
Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
Standard

Zitat:
Zitat von k5272 Beitrag anzeigen
Hättest Du das Finanzamt nicht beschissen, hättest Du jetzt keine Probleme!
Dem muss ich aufs Schärfste widersprechen.

Wir hatten nur bisher eine Verfahrensweise - die im übrigen bei der letzten Buchprüfung mit dem FA abgesprochen worden war - bei der der Privatanteil - auf der sicheren Seite im Sinne des FA - abgeschätzt wurde. So haben wir bisher viel Arbeit gespart. Aber diese Praxis wird leider nicht mehr anerkannt. Da bei uns der Privatanteil relativ gering ist, würden wir mit der 1% Regel viel zu schlecht fahren.

Grüsse esau
esau ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2007, 15:33   #7
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von esau Beitrag anzeigen
Wir hatten nur bisher eine Verfahrensweise - die im übrigen bei der letzten Buchprüfung mit dem FA abgesprochen worden war - bei der der Privatanteil - auf der sicheren Seite im Sinne des FA - abgeschätzt wurde. So haben wir bisher viel Arbeit gespart. Aber diese Praxis wird leider nicht mehr anerkannt.
Das muß schon ziemlich lange her sein, und konnte nur Geltung bis max. 1995 beanspruchen (soweit eine "Absprache" mit dem Betriebsprüfer/FA überhaupt Zukunftswirkung entfalten kann).
Danach wurde das Gesetz geändert, vgl. § 6 (1) Nr. 4 S.2 und 4 EStG. Und das schreibt nun mal EINDEUTIG vor: 1%-Regelung anzuwenden, wenn nicht etwas anderes DURCH EIN ORDNUNGSGEMÄSSES FB NACHGEWIESEN WIRD.

Vom Gesetz abweichende Verwaltungspraxis kann es seit 1996 nicht mehr geben, bzw. sie wäre gesetzwidrig. Die Beschränkung auf einen repräsentativen Zeitraum - egal welcher Länge - findet in Gesetz und Rechtsprechung keine Unterstützung.

Die 1%-Regelung ist auch lt. BFH IV R 27/00 verfassungsgemäß, weil man dem ja durch ein FB ausweichen könne. Die Fachdiskussionen (= anhängige Musterverfahren vor dem BFH) haben derzeit nur noch zum Inhalt, ob geringe Fehler eines FB tatsächlich zur kompletten Verwerfung desselben führen dürfen, wie die Finanzverwaltung meint. Hier rechne ich eher damit, daß die überzogenen Anforderungen der Finanzverwaltung an das fortlaufend zu führende FB etwas aufgeweicht werden.

Greets
RS744
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2009, 22:09   #8
fastlane7
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von fastlane7
 
Registriert seit: 11.05.2009
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: E38-728i ('10/97)
Standard

muss das wirklich mit GPS sein?? da fühle ich mich dann doch schon etwas zuviel überwacht.
fastlane7 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2009, 22:43   #9
at4wobe1
Viel hilft viel!
 
Benutzerbild von at4wobe1
 
Registriert seit: 08.05.2007
Ort: Royal Palm Beach, FL
Fahrzeug: Kein BMW
Standard

Zitat:
Zitat von k5272 Beitrag anzeigen
Hättest Du das Finanzamt nicht beschissen, hättest Du jetzt keine Probleme!
*seufz*

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) YouTube - Einfach mal die Fresse halten!!!


Gruss,
Wolfi
__________________
.
at4wobe1 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2009, 14:42   #10
mfk
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von mfk
 
Registriert seit: 18.06.2004
Ort: MTK
Fahrzeug: 730iA (E38), SL300-24 & DA-42 Twinstar
Standard

Gott sei Dank betrifft mich dieser Mist nicht. Schreibt einem das FA eigentlich vor, welches Modell man geschäftlich (911er) und welches man privat (Dacia)fahren "muss" / "fährt"?
mfk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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