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09.08.2007, 22:20
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#1
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Blondinenbändiger
Registriert seit: 18.05.2005
Ort: Ingolstadt
Fahrzeug: F40 M120i (01/2021), E46 Cabrio M330i FL (12/2004), E30 325i Cabrio vFL G-Kat (07/1987)
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Geändert von M3-Cabrio (09.08.2007 um 22:35 Uhr).
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10.08.2007, 00:43
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#2
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Mitglied
Registriert seit: 04.01.2005
Ort: Mülheim-Ruhr
Fahrzeug: 750i E 32 Bj. '89 / Honda CBR 1100 XX
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Vielen Dank
Danke an alle!!!
Ging ja Super schnell.
Habe bereits einen Satz bestellt und werde, sobald die eingebaut sind, Bilder, Preise usw zur Verfügung stellen.
Jörg
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10.08.2007, 00:55
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.06.2007
Ort: Bad Essen
Fahrzeug: E32 730I Schalter Vulkangrau| E38 750IL Automatik Alpinaweiss III
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Zitat:
Zitat von M3-Cabrio
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Stimmt meine sind keine echten Xenon Scheinwerfer allerdings auch ca. 400 € günstiger. Bei meinem Model kann man sich ja mit Xenon befüllte H1 Lampen kaufen oder aber einen Xenon Satz für 179 €.
Dabei kommt man etwas günstiger weg auch wenn es nicht alles Original ist
Naja Hauptsache Ihm wurde geholfen er hat sich ja nun schon welche bestellt
MFG
Thomas
__________________
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:
"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen"
und ich lächelte, und ich war froh, und es kam schlimmer.
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10.08.2007, 01:00
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#4
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von Kalimond
Stimmt meine sind keine echten Xenon Scheinwerfer allerdings auch ca. 400 € günstiger.
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Und ohne Bauartgenehmigung - und ohne Betriebserlaubnis - und unter Umständen ohne Versicherungsschutz ...
Olli
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10.08.2007, 01:32
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.06.2007
Ort: Bad Essen
Fahrzeug: E32 730I Schalter Vulkangrau| E38 750IL Automatik Alpinaweiss III
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Sind normale Scheinwerfer mit nachgerüstetem Xenon denn verboten oder beinträchtigen diese den Versicherungsschutz?
Ich meine jetzt grade nicht die mit Xenon befüllten H1 Lampen sonder ein richtiges Set wie diese hier:
9004 HB1 PKW Xenon HID System
Wenn man so ein Set in seine Standart Scheinwerfer einbaut?
MFG
Thomas
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10.08.2007, 13:33
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#6
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von Kalimond
...
Wenn man so ein Set in seine Standart Scheinwerfer einbaut?
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Ein an sich doch gar nicht so schwieriger Gedankengang...
Sind Deine "Standard-Scheinwerfer" als Xenon-Scheinwerfer bauartgenehmigt? - Na..?
Diese Genehmigung kann auch durch keine Einzelabnahme dieser Welt ersetzt werden, sondern allenfalls durch ein lichttechnisches Gutachten (vierstelliger Betrag).
Olli
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10.08.2007, 13:35
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#7
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Blondinenbändiger
Registriert seit: 18.05.2005
Ort: Ingolstadt
Fahrzeug: F40 M120i (01/2021), E46 Cabrio M330i FL (12/2004), E30 325i Cabrio vFL G-Kat (07/1987)
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Zitat:
Zitat von Kalimond
Sind normale Scheinwerfer mit nachgerüstetem Xenon denn verboten oder beinträchtigen diese den Versicherungsschutz?
Ich meine jetzt grade nicht die mit Xenon befüllten H1 Lampen sonder ein richtiges Set wie diese hier:
9004 HB1 PKW Xenon HID System
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Dieser Artikel ist im Bereich der Stvo nicht zulässig und dient als Angebot zum
Export der Teile ohne Verwendung im Geltungsbereich der Stvo der
Bundesrepublik Deutschland.
...ich würd eher die finger davon lassen und besser gebrauchte Original-Xenon vom E32/E34 besorgen, dazu ALWR und SWR aus einem schlachtfahrzeug und original-celis-ringe vom e39.
Nur so gäbe es einige
TÜV-Sachverständige, die dass dann beim E32 abnehmen und eintragen würden, wenn der einbau wie ab werk erfolgt, so dass versicherungsschutz und betriebserlaubnis erhalten bleiben.
die gesamtkosten der aktion schätze ich mal so grob mit ca. 700.- ein.
Aus erfahrung ist es auch ratsam, zuvor bei deinen örtl. TÜV`s anzufragen und den Umbau vorher abzusprechen.
gruss
Geändert von M3-Cabrio (10.08.2007 um 13:50 Uhr).
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10.08.2007, 13:50
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.06.2007
Ort: Bad Essen
Fahrzeug: E32 730I Schalter Vulkangrau| E38 750IL Automatik Alpinaweiss III
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Alles klar vielen Dank für die Antworten. ISt ja dann doch alles etwas komplizierter. Also sind im Grunde auch andere Scheinwerfergehäuse die ich am anfang des Threads gepostet hatte verboten? Weil auf der Seite steht : Zugelassen im Bereich der STVO. Wenn man da nun die Original Lampen anschließt ist es erlaubt oder auch verboten?
MFG
Thomas
P.s An den Thread eröffner: Was hast du denn nun bestellt? 
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10.08.2007, 13:57
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#9
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von M3-Cabrio
...ich würd eher die finger davon lassen und besser gebrauchte Original-Xenon vom E32/E34 besorgen, dazu ALWR und SWR aus einem schlachtfahrzeug und original-celis-ringe vom e39.
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Soweit alles korrekt (außer dass es Xenon nie beim E 34 ab Werk gab - das war stets den 7ern vorbehalten), nur die Standlichtringe machen die 100%ige Legalität wieder zunichte, weil sie nachträglich drangefummelt und somit wiederum nicht Bestandteil der Bauartgenehmigung sind.
Olli
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10.08.2007, 14:05
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#10
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Blondinenbändiger
Registriert seit: 18.05.2005
Ort: Ingolstadt
Fahrzeug: F40 M120i (01/2021), E46 Cabrio M330i FL (12/2004), E30 325i Cabrio vFL G-Kat (07/1987)
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Zitat:
Zitat von Olli525iAt
Soweit alles korrekt (außer dass es Xenon nie beim E 34 ab Werk gab - das war stets den 7ern vorbehalten), nur die Standlichtringe machen die 100%ige Legalität wieder zunichte, weil sie nachträglich drangefummelt und somit wiederum nicht Bestandteil der Bauartgenehmigung sind.
Olli
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hi,
ja ich weiss schon, aber da habe ich nun schon einige einträge bei anderen BMWs davon gesehen, was somit also klappen sollte.
grüsse udo
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