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05.10.2007, 21:17
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#1
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Zitat:
Zitat von Muffinman
Hallo,
@Opelkiller:
Wenn mich nicht alles täuscht, ist es so, dass man sofern du wirklich als Angestellter in dem Betrieb deiner Frau tätig bist (also Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach §19 EStG hast), den 7er, welcher einen geldwerten Vorteil darstellt, nach der 1% Methode versteuern musst.
Das ganze bezieht sich auf den Bruttolistenpreis inklusiver aller Sonderausstattungen für dein Fahrzeug. Der Betrag muss deinem Einkommen hinzugerechnet werden (1% des BLNP, jeden Monat), ist somit lohnsteuerpflichtig und am Ende auch einkommensteuerpflichtig. Dem ganzen stehen natürlich die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte als Werbungskosten gegenüber. Sprich auf alle Fälle deinen Steuerberater an. Vielleicht habe ich auch was falsch verstanden... Aber eigentlich müssten die Rep.kosten etc. normal Betriebsausgaben darstellen, ebenso Tankbelege etc.. Vielleicht meintest du das mit 100% Betriebsausgaben... Bloß den geldwerten Vorteil hat man hier wohl vergessen. Entweder ich bin auf dem Holzweg oder dein Steuerberater hat da richtig kräftig was vermurkst. Und falls du keinen hast, ich würde mir einen suchen
Gruß,
Muffinman
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Hall Muffinman,
er kann die 1 % Regel anwenden, muß es aber nicht, er kann auch ein Fahrtenbauch führen, das steht jedem frei, wie er das machen will.
Gruß Horst
__________________
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05.10.2007, 21:21
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#2
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Steuermann
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E38-750i (05.00)
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Hey,
kann er schon, klar. Aber er hat ja keines geführt! Und nachträglich eins anfertigen... Naja... Das FA weiß auch, dass 90% aller Fahrtenbücher nicht korrekt sind. Und dass jetzt noch eins auftaucht? Ändert ja auch alles nichts an der Tatsache, dass ich mich wundere, wie sowas überhaupt passieren kann. Der Steuerberater hätte da wohl aufklären müssen. Nicht?
Gruß,
Muffinman
Und noch was: Selbst beim Fahrtenbuch muss auch ein privater Nutzungsanteil versteuert werden. Und zwar in der Höhe der jährlichen Kosten multipliziert mit dem Anteil der Privatnutzung. Beispielsweise wenn 10.000€ Kosten angefallen sind, bei einer Privatnutzung von 20%, macht das 2.000€. Um ne Nachzahlung kommt man eh nicht rum... Aber das ist ihm ohnehin klar.
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05.10.2007, 21:24
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Bayern
Fahrzeug: 2018 G11 750 Ixdrive + 1979 Lincoln Continental Town Car + 1979 Lincoln Mark V + 1976 Cadillac Coupe de Ville + 1976 Cadillac Eldorado Cabrio
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Zitat:
Zitat von Muffinman
Der Steuerberater hätte da wohl aufklären müssen. Nicht?
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Genau! Der Steuerberater ist mal wieder an allem schuld! Super. 
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05.10.2007, 22:01
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 08.03.2005
Ort:
Fahrzeug: Esel
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Zitat:
Zitat von Alfred G
Genau! Der Steuerberater ist mal wieder an allem schuld! Super. 
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Hallo
Da hast Du recht
Volker
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05.10.2007, 22:07
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#5
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Steuermann
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E38-750i (05.00)
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Zitat:
Zitat von Opelkiller
Hallo
Da hast Du recht
Volker
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Ich hätte da ne Idee für den Sündenbock: Der Betriebsprüfer wars, ja, der wars 
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05.10.2007, 22:10
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 08.03.2005
Ort:
Fahrzeug: Esel
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Hallo
Den 7er habe ich seit Anfang 2005.
Das was mich am meisten stört,ist eigendlich,das ich ja nur mit einem
Fahrzeug fahren kann.Entweder den Jeep.den wir ja auch zu 1% gemeldet haben
oder den 7er
Trotzdem fühle ich mich hier gut beraten
Volker
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05.10.2007, 22:15
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#7
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Steuermann
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E38-750i (05.00)
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Zitat:
Zitat von Opelkiller
Hallo
Den 7er habe ich seit Anfang 2005.
Das was mich am meisten stört,ist eigendlich,das ich ja nur mit einem
Fahrzeug fahren kann.Entweder den Jeep.den wir ja auch zu 1% gemeldet haben
oder den 7er
Trotzdem fühle ich mich hier gut beraten
Volker
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Naja, der Jeep mit seiner 1% Methode ist ja kein Ding. Wenn man die 1% Methode anwendet, ist der Privatanteil egal. Da wird bei Angestellten nicht zwischen notwendigem Privatvermögen, gewillkürtem Betriebsvermögen oder notwendigem Betriebsvermögen differenziert. Ein PKW für einen Angestellten, nach 1% Methode versteuert zählt soweit ich weiß immer zum notwendigen BV. Also kannste damit privat fahren, so viel du willst.
Man berichtige mich, wenn ich falsch liege.
Gruß
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05.10.2007, 21:25
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#8
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Zitat:
Zitat von Muffinman
Hey,
kann er schon, klar. Aber er hat ja keines geführt! Und nachträglich eins anfertigen... Naja... Das FA weiß auch, dass 90% aller Fahrtenbücher nicht korrekt sind. Und dass jetzt noch eins auftaucht? Ändert ja auch alles nichts an der Tatsache, dass ich mich wundere, wie sowas überhaupt passieren kann. Der Steuerberater hätte da wohl aufklären müssen. Nicht?
Gruß,
Muffinman
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Hallo Muffinman,
ja hätte er, der Steuerberater - jedoch ist man nicht verpflichtet, vor Jahresende ein Fahrtenbuch vorzulegen, das geschieht mit der Steuererklärung. Also kann er nachträglich noch eines anlegen. Natürlich nicht mehr für die bereits veranlagten Jahre.
Gruß Horst
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05.10.2007, 21:28
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#9
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Steuermann
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E38-750i (05.00)
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Hallo Muffinman,
ja hätte er, der Steuerberater - jedoch ist man nicht verpflichtet, vor Jahresende ein Fahrtenbuch vorzulegen, das geschieht mit der Steuererklärung. Also kann er nachträglich noch eines anlegen. Natürlich nicht mehr für die bereits veranlagten Jahre.
Gruß Horst
Das löst sein momentanes Problem nicht oder?
Und zu der Aussage der Steuerberater ist an allem schuld. Ich bin der letzte, der was gegen Steuerberater sagt!!!! Ich sagte ja auch, er soll sich einen suchen, wenn er keinen hat!
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05.10.2007, 21:34
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#10
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Zitat:
Zitat von Muffinman
Das löst sein momentanes Problem nicht oder?
Und zu der Aussage der Steuerberater ist an allem schuld. Ich bin der letzte, der was gegen Steuerberater sagt!!!! Ich sagte ja auch, er soll sich einen suchen, wenn er keinen hat!
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Hallo,
momentan hat er noch gar kein Problem. Es wird ja erst eine obere Behörde eingeschaltet. Kommt ja auch darauf an, wann sie den Wagen gekauft haben. Der Steuerberater sollte wohl schon darauf hinweisen, jedoch ist es doch schon sehr bekannt, dass man Firmenfahrzeuge als Geldwerten Vorteil versteuern muss, oder die 1% Regel anwenden muss.
Gruß Horst
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