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Alt 05.10.2007, 21:17   #1
mystica
† 05.12.2021
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Registriert seit: 18.05.2006
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Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Zitat:
Zitat von Muffinman Beitrag anzeigen
Hallo,

@Opelkiller:

Wenn mich nicht alles täuscht, ist es so, dass man sofern du wirklich als Angestellter in dem Betrieb deiner Frau tätig bist (also Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach §19 EStG hast), den 7er, welcher einen geldwerten Vorteil darstellt, nach der 1% Methode versteuern musst.
Das ganze bezieht sich auf den Bruttolistenpreis inklusiver aller Sonderausstattungen für dein Fahrzeug. Der Betrag muss deinem Einkommen hinzugerechnet werden (1% des BLNP, jeden Monat), ist somit lohnsteuerpflichtig und am Ende auch einkommensteuerpflichtig. Dem ganzen stehen natürlich die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte als Werbungskosten gegenüber. Sprich auf alle Fälle deinen Steuerberater an. Vielleicht habe ich auch was falsch verstanden... Aber eigentlich müssten die Rep.kosten etc. normal Betriebsausgaben darstellen, ebenso Tankbelege etc.. Vielleicht meintest du das mit 100% Betriebsausgaben... Bloß den geldwerten Vorteil hat man hier wohl vergessen. Entweder ich bin auf dem Holzweg oder dein Steuerberater hat da richtig kräftig was vermurkst. Und falls du keinen hast, ich würde mir einen suchen

Gruß,

Muffinman

Hall Muffinman,

er kann die 1 % Regel anwenden, muß es aber nicht, er kann auch ein Fahrtenbauch führen, das steht jedem frei, wie er das machen will.

Gruß Horst
__________________
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Alt 05.10.2007, 21:21   #2
Muffinman
Steuermann
 
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Hey,


kann er schon, klar. Aber er hat ja keines geführt! Und nachträglich eins anfertigen... Naja... Das FA weiß auch, dass 90% aller Fahrtenbücher nicht korrekt sind. Und dass jetzt noch eins auftaucht? Ändert ja auch alles nichts an der Tatsache, dass ich mich wundere, wie sowas überhaupt passieren kann. Der Steuerberater hätte da wohl aufklären müssen. Nicht?

Gruß,
Muffinman

Und noch was: Selbst beim Fahrtenbuch muss auch ein privater Nutzungsanteil versteuert werden. Und zwar in der Höhe der jährlichen Kosten multipliziert mit dem Anteil der Privatnutzung. Beispielsweise wenn 10.000€ Kosten angefallen sind, bei einer Privatnutzung von 20%, macht das 2.000€. Um ne Nachzahlung kommt man eh nicht rum... Aber das ist ihm ohnehin klar.
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Alt 05.10.2007, 21:24   #3
Alfred G
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Zitat:
Zitat von Muffinman Beitrag anzeigen
Der Steuerberater hätte da wohl aufklären müssen. Nicht?
Genau! Der Steuerberater ist mal wieder an allem schuld! Super.
Alfred G ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2007, 22:01   #4
Opelkiller
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Zitat:
Zitat von Alfred G Beitrag anzeigen
Genau! Der Steuerberater ist mal wieder an allem schuld! Super.
Hallo
Da hast Du recht
Volker
Opelkiller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2007, 22:07   #5
Muffinman
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Zitat:
Zitat von Opelkiller Beitrag anzeigen
Hallo
Da hast Du recht
Volker
Ich hätte da ne Idee für den Sündenbock: Der Betriebsprüfer wars, ja, der wars
Muffinman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2007, 22:10   #6
Opelkiller
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Hallo
Den 7er habe ich seit Anfang 2005.
Das was mich am meisten stört,ist eigendlich,das ich ja nur mit einem
Fahrzeug fahren kann.Entweder den Jeep.den wir ja auch zu 1% gemeldet haben
oder den 7er
Trotzdem fühle ich mich hier gut beraten

Volker
Opelkiller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2007, 22:15   #7
Muffinman
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Zitat:
Zitat von Opelkiller Beitrag anzeigen
Hallo
Den 7er habe ich seit Anfang 2005.
Das was mich am meisten stört,ist eigendlich,das ich ja nur mit einem
Fahrzeug fahren kann.Entweder den Jeep.den wir ja auch zu 1% gemeldet haben
oder den 7er
Trotzdem fühle ich mich hier gut beraten

Volker
Naja, der Jeep mit seiner 1% Methode ist ja kein Ding. Wenn man die 1% Methode anwendet, ist der Privatanteil egal. Da wird bei Angestellten nicht zwischen notwendigem Privatvermögen, gewillkürtem Betriebsvermögen oder notwendigem Betriebsvermögen differenziert. Ein PKW für einen Angestellten, nach 1% Methode versteuert zählt soweit ich weiß immer zum notwendigen BV. Also kannste damit privat fahren, so viel du willst.

Man berichtige mich, wenn ich falsch liege.

Gruß
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Alt 05.10.2007, 21:25   #8
mystica
† 05.12.2021
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Zitat:
Zitat von Muffinman Beitrag anzeigen
Hey,


kann er schon, klar. Aber er hat ja keines geführt! Und nachträglich eins anfertigen... Naja... Das FA weiß auch, dass 90% aller Fahrtenbücher nicht korrekt sind. Und dass jetzt noch eins auftaucht? Ändert ja auch alles nichts an der Tatsache, dass ich mich wundere, wie sowas überhaupt passieren kann. Der Steuerberater hätte da wohl aufklären müssen. Nicht?

Gruß,
Muffinman
Hallo Muffinman,

ja hätte er, der Steuerberater - jedoch ist man nicht verpflichtet, vor Jahresende ein Fahrtenbuch vorzulegen, das geschieht mit der Steuererklärung. Also kann er nachträglich noch eines anlegen. Natürlich nicht mehr für die bereits veranlagten Jahre.

Gruß Horst
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Alt 05.10.2007, 21:28   #9
Muffinman
Steuermann
 
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Hallo Muffinman,

ja hätte er, der Steuerberater - jedoch ist man nicht verpflichtet, vor Jahresende ein Fahrtenbuch vorzulegen, das geschieht mit der Steuererklärung. Also kann er nachträglich noch eines anlegen. Natürlich nicht mehr für die bereits veranlagten Jahre.

Gruß Horst

Das löst sein momentanes Problem nicht oder?

Und zu der Aussage der Steuerberater ist an allem schuld. Ich bin der letzte, der was gegen Steuerberater sagt!!!! Ich sagte ja auch, er soll sich einen suchen, wenn er keinen hat!
Muffinman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2007, 21:34   #10
mystica
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Zitat:
Zitat von Muffinman Beitrag anzeigen
Das löst sein momentanes Problem nicht oder?

Und zu der Aussage der Steuerberater ist an allem schuld. Ich bin der letzte, der was gegen Steuerberater sagt!!!! Ich sagte ja auch, er soll sich einen suchen, wenn er keinen hat!
Hallo,

momentan hat er noch gar kein Problem. Es wird ja erst eine obere Behörde eingeschaltet. Kommt ja auch darauf an, wann sie den Wagen gekauft haben. Der Steuerberater sollte wohl schon darauf hinweisen, jedoch ist es doch schon sehr bekannt, dass man Firmenfahrzeuge als Geldwerten Vorteil versteuern muss, oder die 1% Regel anwenden muss.

Gruß Horst
mystica ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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