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Alt 19.03.2003, 23:02   #11
luci.kaegi
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 22.10.2002
Ort: Wiesendangen (Schweiz)
Fahrzeug: 750i E38, Jaguar XJ6
Standard 255*45*18 gibts von Dunlop ..........

hab auch erst vor kurzem Nachgeschaut.........

weiss das jemand....... ich möchte in der Schweiz hinten 285/40/18 statt meinen 155/45/18 montieren....... brauch ich da auch so ein Reifengutachtenscheinweisichwas???
luci.kaegi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2003, 01:43   #12
MarcX
Mitglied
 
Registriert seit: 25.02.2003
Ort:
Fahrzeug: E65-735
Standard luci.kaegi & JB740

Danke für dir Info,

habe die Liste auch schon beim suchen gefunden aber laut der DUNLOP Tyre Manager Suchmaschine passt der nicht ! Vieleicht wegen "Extra Load" ??? Habe keine Ahnung was das heißt !!!

Wenn ich (direkt bei Dunlop) in den Tyre Manager 0005 und 544016 für meinen Schatz eingebe sagt er mir genau welche Größe ich aufziehen darf. Wenn ich für hinten 255/45RZ18 anklicke ist der SP Sport 9000 da aber wenn ich für vorne 235/50RZ18 anklicke zeigt er mir nur den SP Sport 2000 !??? Nix vom 9000'er

Wobei ich gerade sehe das der 9000'er in der Größe ein * hat, was soviel sagen soll wie : "In Vorbereitung". Das könnte wohl der Grund sein

Hmmm, da ist wohl morgen ein Anruf bei Dunlop fällig !!! Könnte ja doch noch klappen mit dem 9000'er

P.S. WEGEN 'NEM ANDEREN HERSTELLER ALS EINGETRAGEN (HIER Z.B. GOODYEAR) IST SO EINE BESCHEINIGUNG KEIN PROBLEM. HABE HEUTE BEI DENEN WEGEN IHREM EAGEL F1 GS-D3 ANGERUFEN UND HATTE DAS PAPIER 10MIN. SPÄTER PER FAX IN DER HAND !!!
MarcX ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2003, 20:26   #13
MarcX
Mitglied
 
Registriert seit: 25.02.2003
Ort:
Fahrzeug: E65-735
Standard BEZ. DER AUFHEBUNG EINER HERSTELLERBINDUNG HIER WAS VOM ADAC

Pkw-Reifenfabrikatsbindungen sind seit 2000 nur noch Empfehlungen

Reifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie bislang in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf. eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“. Bei der Wahl der Reifen muss der Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein, sowie den zugelassenen Reifendimensionen entsprechen.

In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.

Ansprechpartner für Unbedenklichkeitserklärungen, Reifenfreigaben,....

Ein kundenorientierter Reifenhändler wird für die meisten Fahrzeuge, für die bislang eine Reifenbindung bestand, die entsprechenden Freigaben der Fahrzeug- oder Reifenherstellers parat halten. Er kann dem Kunden ein Original oder zumindest eine beglaubigte Kopie dieser Freigabe aushändigen. Es empfiehlt sich, dieses Dokument zusammen mit der Fahrzeugpapieren mitzuführen, auch wenn der Fahrer ggf. nicht dazu verpflichtet ist.

Sollte der Reifenhändler nicht über die gewünschte Reifenfreigabe verfügen, so können hierzu Auskunft geben:


der Fahrzeughersteller, wenn sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet.
der Räderhersteller, wenn sich das Fahrzeug bis auf Sonderräder im Serienzustand befindet.
der Hersteller der gewünschten Reifen, wenn sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet und die bisherige Reifenbindung auf ZR-Reifen bezogen war. In diesen Fällen kann gegebenenfalls auch der Fahrzeughersteller Auskunft geben.

Kann kein Hersteller für die gewünschten Reifen an dem entsprechenden Fahrzeug eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aushändigen, sollte die Beratung eines Sachverständigen der Überwachungsorganisationen gesucht oder von einer Umrüstung auf die gewünschten Reifen abgesehen werden. Die Reifen sollten erst montieren werden, wenn das entscheidende Dokument vorliegt und mögliche Auflagen für den Betrieb der Reifen (z.B. Reifenluftdruck) berücksichtigt werden können.


ALSO WIRD SO EINE BESCHEINIGUNG DEFINITIV BENÖTIGT !!!!

Gruß MarcX
MarcX ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2003, 21:46   #14
Blade
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Blade
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort:
Fahrzeug: 740i (09/97) , DB 300 SL
Standard

Hi MarcX,

ich bin auf Grund sehr guter Erfahrungen ein Fan von Dunlop SP 8000 und 9000 und Good Year Eagle F 1 !
Da kann man kaum was falsch machen. Wähle zwischen dem SP 9000 und dem F 1 ! Sind beide top.

Gruss
Blade
Blade ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2003, 08:13   #15
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard MarcX

da der reifen für vorne, 235/50x18 nicht besonders ungewöhnlich ist, er bei Dunlop auch in der liste steht, kannst du davon ausgehen, dass es ihn gibt.
RZ gibts allerdings nicht, veruschs mal mit ZR oder Y !!!!
extra load bedeutet, dass der reifen für schwere limousinen besonders geeignet ist, da er eine höhere tragkraft hat.
also, nicht verzagen, reifenhändler fragen

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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