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BMW 7er, Modell E32 |
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26.04.2003, 23:58
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.04.2003
Ort: Bern - Brünnen
Fahrzeug: E38 740iA M62 5/96 & Opel Corsa 1.0 12/00
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Hallo FrankGo,
der Sinn von ABS ist nicht, die Lenkfähigkeit auf Kosten des Bremsweges zu erhalten. Vielmehr ist die Lenkfähigkeit ein Nebenprodukt durch das Vermeiden der Gleitreibung des Reifens auf dem Untergrund.
Die so nicht verlassene Haftreibung sollte immer mehr verzögern, als die Gleitreibung. Daher ist das deaktivieren des ABS nicht sinnvoll.
Gruß Jens
Zitat:
Original gepostet von FrankGo
Auf Schnee und Eis und Schotter ist das ABS ein wahres Wunderding.
Da steigt man zuerst zaghaft und dann ganz automatisch immer fester auf das Bremspedal und der Karren will und will nicht verzögern.
... WUNDER ....
... In Notsituationen.. eigentlich ist jede Situation, bei der man bremsen will und die Bremse erreicht bei weitem nicht die erhoffte Wirkung eine Notsituation hilft auf o.g. Untergründen die Handbremse mehr als die Fußbremse. .. erst recht, wenn es im Winter auf festgefahrener Schneedecke ein Gefälle runter geht.
Begründung:
Unser Karren ist sehr schwer (hat eine große Masse, die "hart" abgebremst werden muß) und
das ABS läßt keine blockierten Räder zu. ..
Schrittgeschwindigkeit auf frischer Schneedecke und voll in die Eisen erzielt eine Verzögerung, die in etwa der entspricht, wenn man vom Gas geht. ..
Das mag bei 1100kg-Autos reichen. Im E32 aber ist das sehr sehr lau.
Ein blockiertes Rad schiebt einen "Keil" vor sich her, der dann zum Bremsen ganz wesentlich beiträgt.
Aber das gute ABS blockiert kein Rad. Nein, es öffnet sogar die Bremse, wenn ein Rad zu blockieren droht.
Dadurch bleibt der Wagen lenkbar.
Aber was hilft es mir, lenken zu können, wenn ich keinen "Fluchtweg" vor dem Hindernis vor mir habe.
Ich will ANHALTEN.
Also muß das ABS ausgeschaltet werden.
Dauerhaft aber bitte nicht, denn auf griffiger Fahrbahn und viel Geschwindigkeit ist das ABS sehr gut.
Deswegen: Schalter in den Innenraum, mit dem bei Bedarf (Schnee auf der Straße) das ABS manuell ausgeschaltet wird.
(Moderen ABS-Anlagen gehen bei Schnee-Temperaturen aus und ganz moderne regeln so gut, dass es keine wesentliche Probleme auf Schnee gibt.)
Im Motorraum, im E-Kasten auf der Beifahrerseite ist das ABS-Steuergerät untergebracht.
Zu ihm führt ein Stecker mit "Schnappverschluß".
Zu diesem Stecker führte ein weiterer kleiner Stecker (ca. 8-Adrig), der in die Kabel des o.g. Steckers endet.
Diesen "kleinen" Stecker öffnen und kurz Motor an.
. nun kommt schon Meldung "ABS defekt" oder auch "ASC defekt".
Dann war es der richtige Stecker.
In dem Stecker das Zündungsplus-Kabel suchen (Vorsicht, es müsen bei "Zündung an" 12 Volt an liegen, keine 8 Volt oder so).. müßte rot sein.
Das Kabel durchtrennen und beide Seiten mit einem neuen, min. 2-Adrigen Kabel verbinden (löten).
Bitte das neue Kabel vom Drahtquerschnitt nicht zu dünn wählen.
Das andere Ende des Kabels in den Innraum verlegen (die Entlüftung des E-Kastens Richtung Innenraum bietet sich bei Autos an, die den kleinen Gebläse-Motor nicht verbaut haben an).
--> siehe Bild.
http://www.7er-stammtische.de/upload/55190entl.JPG
Nun die Enden im Innraum mit einem Schalter verbinden.
Schalterstellung "geschlossen" = ABS ganz normal.
Schalterstellung "offen" = ABS aus .. und auch das ASC ist nun ausgeschaltet.
Wenn man nun ABS wieder einschaltet oder ASC benötigt den Schalter wieder auf "geschlossen" stellen.
Die kurze Meldung: "ASC defekt" ignorieren und es ist wieder so, wie ohne Schalter.
ABE und ASC gehen sofort wieder.
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OO \(|||)(|||)/ OO
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 laut Kilometerzähler und Tankquittungen, da der BC lediglich "Schätzwerte" liefert.
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27.04.2003, 00:10
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#2
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Hi !
Die Betriebserlaubnis erlischt bei diesen Veränderungen....
Das Fahrzeug ist nicht mehr in dem Zustand,wie es vom KBA zugelassen wurde.
Und damit erlischt auch der Versicherungsschutz.
Gruß
Knuffel
[Bearbeitet am 26.4.2003 von knuffel]
__________________
Gruß
Knuffel
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27.04.2003, 00:53
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Zitat:
Original gepostet von Jensemann
Hallo FrankGo,
der Sinn von ABS ist nicht, die Lenkfähigkeit auf Kosten des Bremsweges zu erhalten. Vielmehr ist die Lenkfähigkeit ein Nebenprodukt durch das Vermeiden der Gleitreibung des Reifens auf dem Untergrund.
Die so nicht verlassene Haftreibung sollte immer mehr verzögern, als die Gleitreibung. Daher ist das deaktivieren des ABS nicht sinnvoll.
Gruß Jens
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FALSCH
Hin und wieder ist es höchst sinnvoll, das ABS ab zu schalten.
Diese Situationen habe ich klar beschrieben.
Aus Schnee und losem Schotter wirken Blockierbremsungen wesentlich besser als ABS-Bremsungen.
AUCH ist ein Auto -korrekt am Limit gebremst- OHNE ABS ERHEBLICH schneller am stehen, als ein Auto -voll im ABS-Regelbereich gebremst, denn bei ca. 20% Schlupf bremste ein Reifen am besten.
Da ist eine Blockierbremsung leider viel schlechter, ABS-Bremsung ist auch schlechter, aber besser als Blockieren.
Daher haben heute alle ABS. .. und zum Lenken. .. ABS bremst grundsätzlich NICHT schneller, nur lenkbar !!.
Nur das große Problem ist: .. Wer kann die Bremse in einer Notsituation derartig kraftvoll und dennoch feinfühlig dosieren ??.
Walter Röhrl hat mah gesagt, dass 99,9% aller Autfahrer das nicht können.
Er hat recht.
Ich konnte es in meinen VWs (immer das gleiche Modell) und im E30 ansatzweise.
Im E32 kann ich es ganz klar nicht.
Die (ehemaligen) Ralley-Faher unter uns können das nachvollziehen, wobei die seltener 7er fahren. .. da war der E30 schon eher an zu treffen...
__________________
Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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27.04.2003, 00:59
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Zitat:
Original gepostet von knuffel
Hi !
Die Betriebserlaubnis erlischt bei diesen Veränderungen....
Das Fahrzeug ist nicht mehr in dem Zustand,wie es vom KBA zugelassen wurde.
Und damit erlischt auch der Versicherungsschutz.
Gruß
Knuffel
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Leider auch falsch. Denn wenn ich ein anderes Radio in ein Auto einbaue hat dies so auch kein KBA gesehen.
Also auch verlust der BA ?? .. neeee ...
Das war früher so, ohne Frage. Aner die gängige Praxis von früher verstößt gegen den (schon damals gültigen) Gesetztestext. Das wurd in verschiedenen Urteilen (die natürlich nicht veröffentlicht wurden) klar beschrieben.
... Polizei weis das (interne Mitteilungen) und die alten Ochsen unter denen verstoßen mit ihrem Vorgehen meißtens absichtlich dagegen, weil "das war immer so".
.. guter (informierter) Anwalt und die Sache ist gegessen.
es wäre nur zu schön, wenn ich diesen Mist-Text wieder finden würde... da stand das breit erklärt.. mit Verweise auf die (rechtkräftigen oder vom höchtsten Gericht gefällten) Urteile, etc.
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27.04.2003, 01:35
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#5
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Hi.
Ein simples Beispiel,wenn auch nur ABS DeaktivierungsGEFAHR besteht.
Was dann erst bei einer manuellen,nachträglich eingebauten Abschaltmöglichkeit:
-mir wäre es zu riskant-
Zitat:
Freisprecheinrichtungen für Handys im Auto müssen ab sofort ein so genanntes e-Kennzeichen tragen. Dies gelte auch für alle anderen fest eingebauten elektronischen und elektrischen Komponenten, teilt der TÜV Rheinland Berlin Brandenburg in Köln mit. Das Kennzeichen garantiert die elektromagnetische Verträglichkeit des Gerätes.
Dadurch ist beispielsweise ausgeschlossen, dass die Freisprecheinrichtung das Antiblockiersystem des Autos stört.
Auch Geräte, die lediglich in den Zigarettenanzünder gestöpselt werden, müssen laut TÜV mit dem Siegel versehen sein. Wer gegen die Regelung verstoße, riskiere möglicherweise den Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs.
Einig sind sich ADAC und Versicherer, dass in einem solchen Fall nicht automatisch auch der Versicherungsschutz erlischt. Aber wer mit nicht "e"-zertifizierten Freisprechanlagen im Auto telefoniert, muss wissen, dass er neben verkehrstechnischen auch rechtliche Risiken eingeht.
Zitat Ende
Gruß
Knuffel
[Bearbeitet am 26.4.2003 von knuffel]
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27.04.2003, 21:42
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#6
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Mitglied
Registriert seit: 04.04.2003
Ort: Frankfurt am Main
Fahrzeug: E31 - BMW 850CSi (08.92)
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Lenkbarkeit ist oberste Priorität beim ABS!!!
Und noch ne Kleinigkeit zum Bremsen auf lockerem Untergrund:
Das oben sind sog. Reibwert-Schlupf-Kurven (kurz µ-Schlupf-Kurven). Die Kurven werden natürlich bei glatterem Untergrund immer flacher und den höchst möglich ausnutzbaren Reibwert bei einer bestimmten Oberfläche hat man zwischen 10% und 20% Schlupf (100% Schlupf ist ein komplett blockiertes bzw. durchdrehendes Rad).
ABS versucht nun den optimalen Bereich einzuregeln.
Was in diesem Diagramm fehlt, ist allerdings eine Kurve für Schnee. Handelt es sich dann auch noch um lockeren Schnee, dann entsteht bei einem Schlupf von 100% beim Bremsen, also einem blockierenden Rad vor dem Rad der sog. Schneekeil. Dieser bewirkt, dass die µ-Schlupf-Kurve für eine solche Schneefahrbahn, die insgesamt sehr flach ist, bei hohem Schlupf nochmal deutlich ansteigt. Bei einem komplett bockierten Rad hat man also den höchst möglichen Reibwert zur Verfügung und damit verkürzt sich der Bremsweg auf solchen Untergründen (Schnee, Schotter, ...) erheblich.
Soviel nochmal zur Erklärung, weil Jensemann diesbezüglich ja noch Bedenken geäußert hat.
Also in diesem Punkt stimme ich mit FrankGo vollkommen überein.
Ich glaube Dir auch was Du schreibst (auch ohne Beweistext  ), nur sind halt hier irgendwelche Gesetzgebungen mal wieder nicht untereinander schlüssig. Tja, so sind sie, unserer Gesetzemacher, die Realität hat oft genug nichts mit den Vorstellungen solcher Leute zu tun!
Bis dann...
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27.04.2003, 21:48
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.04.2003
Ort: Bern - Brünnen
Fahrzeug: E38 740iA M62 5/96 & Opel Corsa 1.0 12/00
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Hallo Bembel,
super Erklärung. Freu (mal wieder was gelernt) 
Gruß Jens
Zitat:
Original gepostet von Bembel
Lenkbarkeit ist oberste Priorität beim ABS!!!
Und noch ne Kleinigkeit zum Bremsen auf lockerem Untergrund:
http://www.taunus-biker.de/~mdvp/Reifen/f-s1.gif
Das oben sind sog. Reibwert-Schlupf-Kurven (kurz µ-Schlupf-Kurven). Die Kurven werden natürlich bei glatterem Untergrund immer flacher und den höchst möglich ausnutzbaren Reibwert bei einer bestimmten Oberfläche hat man zwischen 10% und 20% Schlupf (100% Schlupf ist ein komplett blockiertes bzw. durchdrehendes Rad).
ABS versucht nun den optimalen Bereich einzuregeln.
Was in diesem Diagramm fehlt, ist allerdings eine Kurve für Schnee. Handelt es sich dann auch noch um lockeren Schnee, dann entsteht bei einem Schlupf von 100% beim Bremsen, also einem blockierenden Rad vor dem Rad der sog. Schneekeil. Dieser bewirkt, dass die µ-Schlupf-Kurve für eine solche Schneefahrbahn, die insgesamt sehr flach ist, bei hohem Schlupf nochmal deutlich ansteigt. Bei einem komplett bockierten Rad hat man also den höchst möglichen Reibwert zur Verfügung und damit verkürzt sich der Bremsweg auf solchen Untergründen (Schnee, Schotter, ...) erheblich.
Soviel nochmal zur Erklärung, weil Jensemann diesbezüglich ja noch Bedenken geäußert hat.
Also in diesem Punkt stimme ich mit FrankGo vollkommen überein.
Ich glaube Dir auch was Du schreibst (auch ohne Beweistext ), nur sind halt hier irgendwelche Gesetzgebungen mal wieder nicht untereinander schlüssig. Tja, so sind sie, unserer Gesetzemacher, die Realität hat oft genug nichts mit den Vorstellungen solcher Leute zu tun!
Bis dann...
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19.06.2003, 13:16
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#8
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Big Boys - Big Toys!
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: München
Fahrzeug: 1988 US E24 L6/635 CSi (239bhp/323Nm); 1992 E31 850Ci Schalter (369bhp/581Nm)
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Ein KFZ ohne ABS ist kein Problem.
ABS ist nicht Pflicht!!!
Das ABS zu deaktivieren stellt keine Manipulation am Bremssystem dar. Es ist leidglich
eine "zusätzliche" Hilfseinrichtung abgeschalten worden. ( Sonst hätten die Hersteller
ein arges Problem wenn das ABS ausfallen würde!!! ) Deswegen wird ja auch im Fehlerfall sofort
von der Software deaktiviert...
PLUS -- bei Audi gibt es diesen Schalter zum Ausschalten des ABS serienmässig...
ASC/T kann man ja auch ohne weiteres SERIENMÄSSIG deaktivieren, obwohl man ohne diesem
Hilfssystem auch in's Schleudern kommen könnte wenn man das Auto nicht beherrscht.
Greetz,
Tyler
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19.06.2003, 14:26
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#9
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Mitglied BMW7er-Club
Registriert seit: 18.06.2003
Ort: Edemissen
Fahrzeug: leider z.Zt. keinen 7er
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Was erzählt Ihr da alle?
Fahrzeuge mit SERIENMÄSSIGEM ABS sind so eingetragen. Baue ich das aus, stellt dies eine Veränderung dar, die nicht mehr der ursprünglich erteilten Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug entspricht. Folglich brauche ich eine neue. Nehmt einfach das Beispiel Räder: ALU-Felgen müssen auch eingetragen werden, selbst dann, wenn es ein Teilegutachten seitens des Herstellers gibt.
Zum Versicherungsschutz: Dieser erlischt dann, wenn der Schaden nachweislich OHNE die Veränderung nicht eingetreten wäre. Dies kann natürlich gerade bei Manipulationen der Bremsanlage sehr schnell passieren.
Gruß Norbert
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20.06.2003, 17:55
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#10
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 07.08.2002
Ort:
Fahrzeug:
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ABE erlischt bei Umbauten !!
Ein fahrzeug, welches vom KBA für den Strassenverkehr zugelassen wurde und mit einem nicht abschaltbaren ABS serienmässig ausgestattet ist, darf nicht weiter betrieben werden, setzt man das ABS vorsätzlich außer Funktion (so wie oben beschrieben). Damit sind die ursprünglichen Zulassungsbedingungen erloschen.
Ein Audi TT hat ein abschaltbares ABS (so wie einige andere auch), und diese Fahrzeuge sind eben mit diesem System zugelassen worden.
Die ABE erlischt seit neuestem sogar schon dann, wenn man beleuchtete Scheibenwaschdüsen anbaut. Oder ein anderes Lenkrad.
Und ohne ABE kein Versicherungsschutz...
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