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IAA 2007
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30.03.2005, 20:14
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#11
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Zitat:
Zitat von Beckskompressor
Wenn die Angaben stimmen, dann hast Du am 6. Dezember 1954 Geburtstag und nach 2000 die bisherige Fahrerlaubnis in eine EU-Fahrerlaubnis "eingetauscht".
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Knapp daneben!
Nach meiner Bundeswehrzeit als Wehrpflichtiger (nach Deiner Rechnung wurde ich dann also mit 44 einberufen ) hab ich die dort erworbenen "großen" Führerscheine umtragen lassen. Hab also 1999 das "Scheckkartenteil" bekommen. 1999 + 5Jahre = 2004
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30.03.2005, 20:17
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#12
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Was ich aber eigentlich wissen möchte:
Reicht es zum Sehtest zu rennen + einreichen und allet wird schön oder muß ich den Kram wirklich neu machen???
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30.03.2005, 20:39
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#13
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Mitglied seit 2003
Registriert seit: 13.05.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: E 38 740 1999
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Ich fürchte, da bist Du in eine Verwaltungsfalle hineingeraten. Es gab leider im Zuge der EU-Fahrerlaubnis-Angleichung Verwaltungsakte, wo ordnungsgemäß erworbene BW-Fahrerlaubnisse einfach befristet worden sind (was bis Ende der 90'er Jahre nicht der Fall war). Hat also nichts mit dem Lebensalter (in deinem Fall) zu tun, sondern mit einem künstlichen Verfallsdatum. Sehtest mußt Du aber nicht machen. Solltest Dich eher an einen Fachmann wenden. Mache selber als Anwalt auch in meinem Berliner Büro solche Dinge nicht, aber schau mal in deinem Heimatort nach einem juristischen Vertreter, der da fit genug ist (genau nachfragen). Habe aber die Befürchtung, daß Du schon bei der Erteilung der "neuen" Fahrerlaubnis hättest Widerspruch einlegen müssen und jetzt alle Fristen verstrichen sind.
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31.03.2005, 11:31
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#14
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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War jetzt mal bei der Führerscheinstelle nachdem ich mich hier vorbereitet habe...
Also: Neue Führerscheinordnung gilt ab 1.1.99 deswegen bin ich da mit reingerutscht. Angeblich so rechtmäßig.
Ich muß jetzt innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf ein Antrag auf Verlängerung einreichen. Danach muß der Schein neu gemacht werden.
Weiterhin braucht man noch ein ärtzliches Atest das man nicht nen Meter neben der Mütze rennt + Sehtest.
Sollte also alles klappen, aber natürlich wieder Behördengänge und so ~100€ Kosten.
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31.03.2005, 12:07
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#15
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Waschi
Registriert seit: 20.12.2003
Ort: Schönberg
Fahrzeug: 750il (E38) E320T CDI (Bj2001)
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habe das gerade durch :-) bin mit 450 € dabei gewesen...
also zuerst zum Haus Arzt. da wird nen Hörtest gemacht und ne Blutuntersuchg. (Alkohol/Drogen) dann mußt zum Augen doc. Hatte auf dem rechten Auge nur 95% und links 100% konnte einiges nicht richtig erkennen. mußte kurz raus 10 € Praxisgebühr bezahlen dann untersuchung.
Untersuchung HA ca 70€
Untersuchung AA ca 70€
Praxisgebühr 10€
Brille ca150€
Führerschein ca 45€
dann noch mal knapp 12 € für´n vorübergehenden FS den brauche ich nämlich :-)
Das ist deutschland.. hätte ich 1 monat früher gemacht hätte ich bis 50 fahren können :-(
__________________
Wer später bremmst, ist länger Erster!!!
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31.03.2005, 12:11
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#16
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Wie jetzt? Bei 95% bekommst ne Brille? Ich will doch keinen Jet fliegen...
Gut, Praxisgebühr entfällt bei mir und Brille denk ich auch aber 70 Eier pro Artzt is auch nich schlecht
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31.03.2005, 17:05
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#17
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Waschi
Registriert seit: 20.12.2003
Ort: Schönberg
Fahrzeug: 750il (E38) E320T CDI (Bj2001)
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100% sind Pflicht bei LKW. Beim Augenarzt sind nen paar Test dabei da geht es nicht wen nicht beide Augen 100 % haben. Dann kommt dazu das die Sehhilfe in den neuen Führerschein eigetragen wird. Dann mußt sogar mit dem Mofa mit Brille fahren :-)
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31.03.2005, 18:27
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#18
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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Moin!
Bei mir Klasse C, CE (ehemals Kl.2) bis 2024 gültig. Also 2024 auslaufen lassen oder zur ärztlichen Volluntersuchung!
Klasse D1, D, D1E von 1999 bis 2004 gültig (ehemals Busschein).
Zusammengefasst:
Personenbeförderung alle 5 Jahre zum Arzt!
Nur LKW erst mit 50 Jahren zum Arzt!
Da ich den Busschein eh nicht mehr nutze, überlege ich ihn "verfallen" zu lassen um mir die Untersuchungskosten zu sparen!
Gruß
heppinger
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31.03.2005, 18:57
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#19
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Waschi
Registriert seit: 20.12.2003
Ort: Schönberg
Fahrzeug: 750il (E38) E320T CDI (Bj2001)
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Wer nach dem 01.01.1999 den LKW Schein gemacht hat muß ihn alle 5 Jahre auffrischen ...
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31.03.2005, 19:06
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#20
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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genau! Deswegen versteh ich das nachstehende jetzt irgendwie gar nich
Oder wird er da 50? Könnt passen...
Zitat:
Zitat von heppinger
Moin!
Bei mir Klasse C, CE (ehemals Kl.2) bis 2024 gültig.
Gruß
heppinger
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