Hallo Leute,
rein rechtlich gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung fuer geflickte Reifen.
Allerdings hat Tyler Durden auch Recht
Die Reifenhersteller empfehlen Reifen mit der Geschwindigkeitsbez. H, V, W, und ZR nicht zu reparieren.
Die Gewaehrleistungspflicht fuer den Reifen geht nach der Reparatur auf die ausfuehrende Werkstatt ueber
(Schlau gell :zwink )
Bei Reifenreparatur (Kaltvulkanisation) ist folgendes zu beachten:
Es darf nur die Laufflaeche repariert werden
Das Loch darf nicht groesser als 6mm im Durchmesser betragen (gemessen an der Innenseite) , der Reifen darf maximal 3mal repariert werden
wobei die Einstichstellen mindestens 10cm auseinanderliegen muessen.
Schlauch einziehen ist verboten
Wenn der Reifen drucklos gefahren wurde ist er nicht mehr reparabel
@Clemens
Wenn es ein Winterreifen ist bis 210kmh kannst du ihn reparieren lassen
(muss auf alle Faelle gemacht werden, wenn der Nagel bis zur Karkasse vorgedrungen ist, auch wenn er
keine Luft verliert da Schmutz und Feuchtigkeit eindringen kann und das Metallgewebe rosten kann)
Wie lang war der Nagel
wenn du das nicht willst kannst du einen neuen Reifen holen da der andere nur 2000km gelaufen ist
(was fuer ein Fabrikat faehrst du und wieviel Profil ist drauf

)
Logischerweise gleichen Typ da unterschiedliche Reifen auf einer Achse nicht zulaessig sind ausser
der Typ ist nicht mehr lieferbar dann muss das Nachfolgemodell montiert werden.
@Red Dragon
Was sind Runderneuerte Reifen
Kenn ich nicht
Kein Kommentar :cool:
Gruss
Thomy7er
[Bearbeitet am 6.12.2003 um 22:42 von Thomy7er]
[Bearbeitet am 6.12.2003 um 22:44 von Thomy7er. Grund: Ich sah doppelt]