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16.07.2009, 17:10
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#11
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Zwölffinger Rudi
Registriert seit: 10.03.2007
Ort: Wien
Fahrzeug: E65-750i 02.06
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Schön langsam überzeugt Ihr mich.
Vor allem die von Kai beschriebenen gesetzlich geregelten Bedingungen sind sicher eine beruhigende Sache.
Hab im Vertrag vom Vorjahr nachgesehen, da steht der Passus auch drin.
Jedoch erst in dem Vertrag den wir vor Ort unterschrieben haben.Per Fax haben wir nämlich nur eine Bestellung unterschrieben.Von daher war der Passus"Rückgabe bei nicht gefallen"nicht schlecht.
Werde halt beim nächsten Angebot all meinen Mut zusammen nehmen und einen Vertrag mit einem Rücktrittsrecht verlangen und dann unterschreiben.
lg Rudi
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16.07.2009, 17:22
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#12
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Nun ein Audianer
Registriert seit: 15.12.2005
Ort: Hamburg
Fahrzeug: Audi A6 Avant (2014)
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Die Wahrscheinlichkeit, dass Dir ein Freundlicher den Passus mit reinschreibt ist eher sehr gering! Kannst Du wie gesagt auch drauf verzichten wegen benanntem gesitzlichen § so dont panic & buy it 
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16.07.2009, 17:39
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von knuddi
Werde halt beim nächsten Angebot all meinen Mut zusammen nehmen und einen Vertrag mit einem Rücktrittsrecht verlangen und dann unterschreiben.
lg Rudi
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nochmal: das ist völlig unnötig und besitzt keinerlei aussagekraft, weil in dem fall gesetzliche regelungen vor vertragliche gehen...
gruß,
kai
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16.07.2009, 18:03
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#14
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Neues Mitglied
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Leipzig
Fahrzeug: e23 735iA (1985); MB 220 SEb (1963); MB 300 SEL 3,5 (5/72)
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Zitat:
Zitat von Tonic
eben...
1. Du kannst immer innerhalb der 2 Wochen zurücktreten!
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Der Vollständigkeit halber sollte man vielleicht noch erläutern, daß das Rücktrittsrecht beim Fernabsatzvertrag dann besteht, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer kauft, also z.B. dann, wenn jemand privat bei einer Niederlassung, Vertragshändler, Autohändler etc. kauft - aber nicht bei einem Kauf privat von privat oder bei einem Kauf eines Unternehmers von einem anderen Unternehmer.
Ich weiß, der Threadersteller hat einen Kauf beim Freundlichen vor, aber der Vollständigkeit halber wollte ich das erwähnen.
Zitat:
Zitat von Tonic
Habe ebenfalls, wie besachrieben ungesehen unterschrieben per Fax, die Kohle KOMPLETT vor ab überwiesen und schon vorher den Brief da gehabt... alles wunderbar.
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Die Kohle einfach so komplett vorab zu überweisen würde ich allenfalls bei einer (BMW-) Niederlassung machen, nicht beim Vertragshändler und z.B. auch nicht bei einer Opel-Niederlassung  , denn wenn der Empfänger insolvent wird, bevor Du das Auto hast (genauer gesagt: bevor Du Eigentümer bist), ist das Geld weg.
Denkbar ist z.B. eine Vereinbarung, wonach der Verkäufer das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung des Geldeinganges überträgt und den Wagen dann für den Käufer verwahrt (§§ 929, 930 BGB).
Grüße
e23 Fan
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16.07.2009, 18:17
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von e23-Fan
Ich weiß, der Threadersteller hat einen Kauf beim Freundlichen vor, aber der Vollständigkeit halber wollte ich das erwähnen.
denn wenn der Empfänger insolvent wird, bevor Du das Auto hast (genauer gesagt: bevor Du Eigentümer bist), ist das Geld weg.
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jo, völlig richtig, deswegen habe ich die einschlägigen normen angegeben, daß jeder erstmal nachliest worüber ich schreibe (blick ins gesetz erleichtert bekanntlich die rechtsfindung)- und da steht das gleich im 1. satz
der "vollständigkeit halber" muss man aber hier auch sagen, daß das geld nicht "weg" ist, sondern teil der insolvenzmasse wird, von der man als gläubiger durchaus ein anrecht auf anteil hat 
der wird zwar üblicherweise minimal ausfallen und das passt auch alles überhaupt nicht zum vorliegenden fall... aber ich sags ja nur der "vollständigkeit halber"
  
tsts- rechtanwälte! 
gruß,
Kai
Geändert von KaiMüller (16.07.2009 um 18:25 Uhr).
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16.07.2009, 19:18
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#16
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Zitat:
Zitat von knuddi
weil auf das Fzg.so eine große Nachfrage war, dass er bis nächste Woche sowieso weg ist.
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mit so einem schmarn lässt dich locken?! 7er, vorallem die großen, stehen sich doch meist die füsse platt und dir will er erzählen es gibt einen mords run auf die kisten
kein großes interesse zeigen (sonst hast bei den verhandlungen schon verloren) glaub mir... der verkäufer meldet sich früher oder später wieder...
mfg Benni
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16.07.2009, 19:45
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#17
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erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.06.2006
Ort: Postbauer-Heng
Fahrzeug: BMW 750xD
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Fotos per email sollten ja auch versendbar sein.
Falls dir also BMW einen einwandfreien Zustand zusichert und dem nicht so ist, kannst du zurücktreten, kein Problem. Ich würde mir diesbezüglich keine Sorgen machen.
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16.07.2009, 20:04
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von the_bob
Falls dir also BMW einen einwandfreien Zustand zusichert und dem nicht so ist, kannst du zurücktreten, kein Problem.
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nochmal: beim fernabsatz kann er völlig ohne angabe jeglicher gründe auch dann zurücktreten wenn der zustand 100%ig dem zugesicherten entspricht
Gruß,
Kai
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16.07.2009, 20:21
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#19
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Lewer duad üs Slav!
Registriert seit: 20.12.2004
Ort: Out_OF_Range
Fahrzeug: T4 VR6 - W210 E430
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
nochmal: beim fernabsatz kann er völlig ohne angabe jeglicher gründe auch dann zurücktreten wenn der zustand 100%ig dem zugesicherten entspricht
Gruß,
Kai
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wenn sie ihm dann nicht eine per klausel festgelegte bearbeitungsprämie abzocken, auch durchaus usus...
ich würds aus prinzip nicht machen, idr zahlt sich hartnäckiges warten aus.
aber das ist nur meine persönliche erfahrung...
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16.07.2009, 20:29
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von StormRider
wenn sie ihm dann nicht eine per klausel festgelegte bearbeitungsprämie abzocken, auch durchaus usus...
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und nicht zulässig... §312f BGB
gruß,
Kai
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