


Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
 Techno Classica 2006
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11.09.2009, 21:47
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#1
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Neues Mitglied
Registriert seit: 09.08.2009
Ort:
Fahrzeug: E32 750iL 04.88
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Muss die Versicherung zahlen?
Hallo,
folgende Sachlage:
Ein Auto steht kurz haltend am Strassenrand. Von der gegenüberliegende Seite fährt rückwärts jemand in die Tür des haltenden Wagens.
Schaden eine tiefe Delle in der Fahrertür, Fondtür auf der Fahrerseite hatte einen wegzupolierenden Kratzer.
Der geparkte Wagen wurde noch am selben Tag von einem Gutachter geschätzt.
Fahrzeugwert um die 6500€, Schaden am Wagen ~3300€. Eingerechnet wurden bei der Begutachtung Demontage sämtlicher Anbauteile der Fahrerseite, eine neue Tür vorn, eine neue Tür hinten. Lackieren der gesamten Fahrerseite inklusive Kotflügel und Seitenwand. Montage.
Das Gutachten wurde zur gegnerischen Versicherung gesendet.
Repariert wurde der Wagen wie folgt. Fahrertür aus eBay in der passenden Farbe mit allen Teilen. Und die Fondtür wurde poliert.
Ist es denn nun rechtens die Summe bei der Versicherung einzuklagen die im Gutachten angegeben wurde? Denn diese will nur einen Bruchteil zahlen.
Nutzungsausfall wurde auch noch in Höhe von rund 330€ berechnet.
Ein Gutachten nach der "Reparatur" wurde erstellt und nochmal die MwSt bei der Versicherung angezeigt.
Die eigentlichen Materialkosten für die Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall sind nicht mal 200€ und 2h für den Umbau der Tür welcher nicht in einer Werkstatt gemacht wurde.
Kurz dazu, ich bin kein Unfallbeteiligter sondern stehe da aussen vor. Ich kenne den Geschädigten und finde es fast unverschämt für so eine Lapalie die Versicherung so abzuziehen.
Allerdings hätte ich gerne eine Äusserung über eine eventuelle Rechtslage dazu.
Gruss
Lumi
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11.09.2009, 21:57
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#2
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Die 7er Pflegestation
Registriert seit: 11.04.2007
Ort: Eggenfelden
Fahrzeug: E65-E38-E32-E23-E21
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Hallo,
das würde mich auch Interessieren!
MfG
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11.09.2009, 21:58
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#3
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Gast
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nach gutachten abrechnen und gut
die müssen zahlen
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11.09.2009, 22:02
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#4
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Neues Mitglied
Registriert seit: 09.08.2009
Ort:
Fahrzeug: E32 750iL 04.88
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Ich kann mir das nicht so recht vorstellen.
Schliesslich wird bei einem Gutachten der Preis für eine Reparatur in einer Fachwerkstatt mit Neuteilen zugrundegelegt.
Und nicht irgendwelches Gefriemel mit gebrauchten passenden Teilen.
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11.09.2009, 22:10
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#6
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Neues Mitglied
Registriert seit: 09.08.2009
Ort:
Fahrzeug: E32 750iL 04.88
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Wenn man das Auto so lässt wies ist, kann man weder den Nutzungsausfall geltend machen noch die MwSt.
Hatte das Ding erst als jemand an mein Auto gefahren ist. Das hab ich auch so gelassen weil man nichts sieht. Der Gutachter hat 760€ Schaden rausgeholt und die hab ich bekommen.
Und meiner Meinung nach ist die Versicherung dazu da einen enstandenen Schaden zu regulieren. Und der war ja nun in Wirklichkeit wesentlich geringer.
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12.09.2009, 20:59
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Eichenbrunn 28 Österreich
Fahrzeug: e38 740i FL-04/99
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[quote=Luminous;1255935]Hallo,
folgende Sachlage:
Ein Auto steht kurz haltend am Strassenrand. Von der gegenüberliegende Seite fährt rückwärts jemand in die Tür des haltenden Wagens.
Schaden eine tiefe Delle in der Fahrertür, Fondtür auf der Fahrerseite hatte einen wegzupolierenden Kratzer.
Der geparkte Wagen wurde noch am selben Tag von einem Gutachter geschätzt.
Fahrzeugwert um die 6500€, Schaden am Wagen ~3300€. Eingerechnet wurden bei der Begutachtung Demontage sämtlicher Anbauteile der Fahrerseite, eine neue Tür vorn, eine neue Tür hinten. Lackieren der gesamten Fahrerseite inklusive Kotflügel und Seitenwand. Montage.
Das Gutachten wurde zur gegnerischen Versicherung gesendet.
Repariert wurde der Wagen wie folgt. Fahrertür aus eBay in der passenden Farbe mit allen Teilen. Und die Fondtür wurde poliert.
Ist es denn nun rechtens die Summe bei der Versicherung einzuklagen die im Gutachten angegeben wurde? Denn diese will nur einen Bruchteil zahlen.
Nutzungsausfall wurde auch noch in Höhe von rund 330€ berechnet.
Ein Gutachten nach der "Reparatur" wurde erstellt und nochmal die MwSt bei der Versicherung angezeigt.
Die eigentlichen Materialkosten für die Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall sind nicht mal 200€ und 2h für den Umbau der Tür welcher nicht in einer Werkstatt gemacht wurde.
Kurz dazu, ich bin kein Unfallbeteiligter sondern stehe da aussen vor. Ich kenne den Geschädigten und finde es fast unverschämt für so eine Lapalie die Versicherung so abzuziehen.
Ein parkendes Fahrzeug kann keinen Unfall verursachen,also muß die Versicherung zahlen.Ob es den anderen passt oder nicht.Oder Privat einigen,aber nur schriftlich mit Kohle.
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14.09.2009, 18:58
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#8
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Ehemaliges Mitglied
Registriert seit: 17.06.2009
Ort:
Fahrzeug: .
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Schliesse mich meinen Vorrednern an.
Die Versicherung muss den im Gutachten bezifferten Schaden bezahlen. Es ist aber ihr gutes Recht, die Schadenshöhe anzufechten.
Deshalb immer nen Anwalt mit einschalten.
Gruss Swen
__________________
Das Denken ist allen Menschen erlaubt, doch vielen bleibt es erspart.
___________________Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.
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