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Alt 11.03.2010, 14:33   #1
küfi
Hobby: Tanken
 
Registriert seit: 13.09.2004
Ort: Bei Stuttgart
Fahrzeug: Turbo, GSX 1200

Standard

Zitat:
Zitat von MexxGER Beitrag anzeigen
Es ist das Vertriebsbüro in Flensburg.

Ich werde da mal anrufen.
Ist nur die Frage ob sich ein Streit lohnt....

Fein. Also:

Gemäß Fernabsatzgesetz § 346 Abs.1 BGB sind die beiderseits erbrachten Leistungen zurückzugeben. Du sendest die Ware hin, die Firma muss Dir den Kaufpreis zurück erstatten. Bearbeitungsgebühren sind unzulässig.

Kosten der Rücksendung sind durch § 357 Abs. 2 BGB geregelt, der besagt, dass der Verkäufer die Rücksendekosten zu tragen hat wenn die zurückzusendende Sache den Betrag von EUR 40,00 übersteigt. Das Verlangen der Rücksendung in Originalverpackung ist unzulässig. Hinsendekosten müssen Dir gemäß aktueller Rechtsprechnung nicht erstattet werden.

Wenn sie versuchen, Stress zu machen, sag ihnen, dass Du zur Verbraucherzentrale gehen wirst und ihre fragwürdigen AGB abmahnen lässt. Das zieht.


Grüße

küfi
küfi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2010, 07:17   #2
bay_2002
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von küfi Beitrag anzeigen
Fein. Also:

Gemäß Fernabsatzgesetz § 346 Abs.1 BGB sind die beiderseits erbrachten Leistungen zurückzugeben. Du sendest die Ware hin, die Firma muss Dir den Kaufpreis zurück erstatten. Bearbeitungsgebühren sind unzulässig.

Kosten der Rücksendung sind durch § 357 Abs. 2 BGB geregelt, der besagt, dass der Verkäufer die Rücksendekosten zu tragen hat wenn die zurückzusendende Sache den Betrag von EUR 40,00 übersteigt. Das Verlangen der Rücksendung in Originalverpackung ist unzulässig. Hinsendekosten müssen Dir gemäß aktueller Rechtsprechnung nicht erstattet werden.

Wenn sie versuchen, Stress zu machen, sag ihnen, dass Du zur Verbraucherzentrale gehen wirst und ihre fragwürdigen AGB abmahnen lässt. Das zieht.


Grüße

küfi
Genau so und nicht anders ist es richtig!
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