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25.03.2022, 20:52
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.11.2018
Ort: Ravensburg
Fahrzeug: M3 E46 (5/03), 330d Touring (4/03), Delta Integrale 16v (1/90), 190E 2.5-16 (1/90)
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Zitat:
Zitat von Tito_2000
Danke für das Angebot Ralle, eventuell noch zu einem späteren Zeitpunkt, denn ich habe ein Update.
Zu eurer Info: Der KVA in CH betrug rund 1600 CHF. Das Fahrzeug ist trotzdem Montag geholt und auf eigener Achse zu einer deutschen BMW Partner-NL (selbe Distanz) gefahren worden. Mir wird solange ein Ersatzwagen gestellt. Alles in allem auch schonmal nicht günstig.
Die NL hat nun diverse Leckagen festgestellt und erneut einen internen Antrag auf Freigabe der Kostenübernahme gestellt.
Nachdem das letzte Mal bei mir vor Ort keine Freigabe des KVAs erteilt wurde, hatte ich eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt, diese ist mittlerweile verstrichen.
Mich persönlich nervt dieses wiederholte Erstellen von KVAs und die sich daraus ergebende wiederholende Bettelei um Freigabe. Wie oft müssen Vertragshändler und Niederlassungen es noch versuchen? Warum kann das nicht direkt beim ersten Mal entsprechend der gesetzlichen Gewährleistung/Premium Selection Garantie/EuroPLUS funktionieren?
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WAAAS! Wegen so einem Pippifax-Betrag machen die da soviel Gezerre? 2x400km (Fahrer muß ja auch bezahlt werden), dazu ein Ersatzwagen (Schweizer Vignette drauf?). Darf man den deutschen Ersatzwagen überhaupt in der Schweiz benutzen (als Ansässiger in der Schweiz)?
Auf jeden Fall viel Aufwand, und die Reparatur wird ja trotzdem nicht viel billiger werden. Nur die Stunden sind vielleicht günstiger.
Soviel zur europaweit gültigen Euro+.
Das war schon mal besser, als die noch über die Allianz lief und man gefühlt jede Glühbirne über Garantie bekommen hat...
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25.03.2022, 21:13
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#12
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Gesperrt
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
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Nur das die Schweiz immer noch nicht zu EU gehört Also mal den Ball gaaanz flach Halten!!
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25.03.2022, 22:10
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#13
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Runflat ... hmm lecker...
Registriert seit: 03.09.2010
Ort: Geilenkirchen
Fahrzeug: E92 325i LCI früher E38-730iA VFL 12/94
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Hallo Marks,
vielen Dank für die Richtigstellung zum Thema Gerichtsstand.
@AxelF75:
Durchaus berechtigte Fragen bzw. Anmerkungen.
Ich habe nun die Mitteilung erhalten, dass das Fahrzeug fertig ist und erhalte ihn in wenigen Tagen nach exakt zwei Wochen zurück.
Ich habe nun bereits eine ausführliche Aufstellung der getätigten Arbeiten inkl. einer Entschuldigung für die Umstände per Mail erhalten.
Es wurden etwas mehr Tätigkeiten durchgeführt, die der Vertragshändler bei mir vor Ort bereits im Oktober vorgeschlagen hatte. So gesehen, hat es sich scheinbar nun etwas mehr gelohnt.
Diagnose:
Ölverlust an Zylinderkopfhaubendichtung, Motorölfiltergehäusedichtung, Automatikgetriebeölwanne
ausgeführte Tätigkeiten u.a.:
Zylinderkopfhaube inkl. Dichtungen ersetzt
Ölfiltergehäuse ersetzt
Motorölwechsel durchgeführt (0W30 LL04)
Automatikgetriebeölwanne inkl. Dichtung ersetzt
Automatikgetriebeöl 9 Liter gewechselt
Arbeiten + Teilekosten laut Bericht 2600 EUR netto. Zusätzlich kommen noch Kosten für Abholung und Auslieferung plus Ersatzwagen.
Meiner Auffassung nach hätte man es einfach vor Ort erledigen lassen sollen, es wäre BMW wohl nicht teurer gekommen.
Was mir zu Denken gibt, ist das beim Ölwechsel verwendete äußerst dünnflüssige 0W30 Öl. Immerhin wohne ich ja nicht am Nordpolarkreis?!
Der Ersatzwagen hat eine Schweizer Vignette erhalten, sonst hätte er ja ab der Grenze die Autobahn verlassen müssen.
Die Frage ob man als in der Schweiz Ansässiger überhaupt einen deutschen Ersatzwagen führen darf, ist sehr berechtigt.
Mit Verlagerung des Wohnsitzes in die Schweiz muss man nach spätestens einem Jahr seinen EU-Führerschein in ein CH-Führerausweis eintauschen.
Inhaber eines Schweizer Führerausweises ist es laut CH-Gesetz innerhalb des Landes verboten, ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug zu führen.
Bei einer eventuellen Kontrolle gilt das Fahrzeug sonst als eingeführt, müsste umgehend verzollt und versteuert werden. Hintergrund ist, dass man sonst zwar seinen Führerschein eingetauscht hat, aber die ausländischen Fahrzeuge weiter bewegt und dem Staat/Kanton mächtig KFZ-Steuern und Abgaben vorenthält.
Beispiel: Selbst wenn mich nun meine Mutter mit ihrem Auto aus Deutschland besuchen kommt und ich dieses fahre, weil ich die Wege besser kenne, ist dies im Prinzip nicht erlaubt, da Steuerhinterziehung.
Besser wir verfolgen diese Thematik nicht weiter. Ich bin einfach dankbar für einen von BMW gestellten Ersatzwagen.
@Ich e32
Zum Thema Euro+: Ist meiner Information nach auch weiterhin die Allianz. Und europaweit gültig bezieht sich nicht auf die EU, sondern auf den europäischen Kontinent.
__________________
Geändert von Tito_2000 (25.03.2022 um 22:29 Uhr).
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28.03.2022, 11:49
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#14
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Der wie ein Panzer bremst
Premium Mitglied
Registriert seit: 06.10.2007
Ort: Laakirchen
Fahrzeug: E38-750iL (12.1998)
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Zitat:
Zitat von Tito_2000
Hallo Marks,
Was mir zu Denken gibt, ist das beim Ölwechsel verwendete äußerst dünnflüssige 0W30 Öl. Immerhin wohne ich ja nicht am Nordpolarkreis?!
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Musst dir keine Sorgen machen,
ein 0W30 ist bei Betriebstemperatur nicht "dünner" als ein 5W oder 10W30
Jedes 0W ist kalt "dicker" als ein 10w30 oder 10w40 bei Betriebstemperatur.
Lg Franz
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07.04.2022, 20:39
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#15
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Runflat ... hmm lecker...
Registriert seit: 03.09.2010
Ort: Geilenkirchen
Fahrzeug: E92 325i LCI früher E38-730iA VFL 12/94
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Update:
Nachdem mir aufgefallen ist, dass weder Service-Intervall noch ein Eintrag in die Service-Historie vorgenommen wurde, habe ich nachgefragt und heute am Telefon mitgeteilt bekommen dass die Werkstatt die Flüssigkeiten wohl aufgefangen und hinterher wieder eingefüllt hat. Obwohl in der Proforma Rechnung eindeutig die Ölmengen mit Preis pro Liter usw. mit aufgelistet wurden.
Das ärgert mich jetzt schon, da sowohl Getriebeöl eigentlich nun ihr Intervall erreicht haben und Motoröl ebenfalls bereits über 10.000 km drin gewesen ist mit dem damit einhergehenden Kraftstoffeintrag.
Zumal ich auch noch Motoröl mit Filter hier bereitstehen gehabt hätte. Da haben sie nicht nachgefragt ob sie neue Betriebsflüssigkeiten verwenden sollen, wo schon Motoröl abgelassen und Getriebeölwanne runter war.
Aussage heute am Telefon: "Das würde ja die Service Intervalle durcheinander bringen". Aber obwohl Bremsbelag und Scheibe hinten noch mindestens 7000km halten, da hatte ich vor Rückgabe jedoch einen Anruf mit Nachfrage erhalten, ob sie die nicht schon auf meine Kosten gleich mit ersetzen sollen. Was ich natürlich dankend abgelehnt hatte.
Also alles in allem bin ich nun noch weniger begeistert von der ganzen Aktion. Ich hätte es am liebsten direkt die Vertragswerkstatt hier durchführen lassen .
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