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24.02.2009, 20:28
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 19.10.2007
Ort: Isernhagen HB (Region Hannover)
Fahrzeug: E65 745i, F11 LCI 535d, E34 525i, Audi A5 Cabrio
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Zitat:
Zitat von Silbergleiter
Also, ich stell mir das gerade vor, Rückzugsfahrt, die Zielperson aus der Gef.- Situation bringen, mit 50 Km/h Schleuderwende mit Brems und Ausweichmanöver
der Katschmarek sichert mit Schusswaffe das Verfolgerfeld und dann geht der Airbag los.
Dann brauchts auch keine Panzerung, oder?
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Das kann schon sein aber bei den ersten beiden sieht es so aus ob der Airbag schon losgegangen is und provisorisch repariert wurde.
__________________
Gruß Philipp
Geld haben wir vom behalten, nicht vom ausgeben.
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23.02.2009, 09:05
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#2
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Urgestein
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Im Land des Geizes "Lippe"OWL
Fahrzeug: 740i Schalter Bj 06/94 DG00124, 730i DA26499 im aufbau
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Zitat:
Zitat von ralle 730
na mahlzeit !
EIn paar probleme verbirgt so ein auto auch :
also nicht nur das der verbrauch dich auffrist ! Nein bekomm den erstmal zugelassen... Gepanzerte fahrzeuge sind nicht für normalbürger zugelassen . Du benötigst bei der zulassung eine sondergenehmigung außer :
-Du kannst nachweisen das du personen beförderst die ab sicherheitsstufe 3
eingeordnet sind oder gar aufwärts oder gar selber einer bist .
-Du beförderst Sicherheitsgüter die eine Panzerung erfordern
-Versicherungsnachweis die Panzerungen versichern.....
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Wie schon geschrieben Personen mit Sicherheitsstufe 3 !!! Sicherheitsdienste müssen sogar aufträge oder Personen nachweisen ! Desweitern ist das Fz mit Martinshorn und Blaulicht ausgerüstet.... ! Ausnahme genemigung erteilt der landkreis oder der landrat...
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23.02.2009, 09:20
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
eBay-Name: chatfuchs
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Zitat:
Zitat von ralle 730
Wie schon geschrieben Personen mit Sicherheitsstufe 3 !!! Sicherheitsdienste müssen sogar aufträge oder Personen nachweisen ! Desweitern ist das Fz mit Martinshorn und Blaulicht ausgerüstet.... ! Ausnahme genemigung erteilt der landkreis oder der landrat...
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Wo kann man den darüber mehr Informationen nachlesen? Gibt es dazu Links etc? Ist ja eine Interessante Sache und verwunderlich, das einer ja sagt und der nächste nein. Oder ist das letztendlich so eine Formsache wie der kleine Waffenschein???
Gruß
Frank
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23.02.2009, 09:43
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#4
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LLAP
Registriert seit: 21.04.2004
Ort: Wolfhagen
Fahrzeug: BMW F11 und Hyundai I10
eBay-Name: rex102
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Was bedeutet den bitte bei Fahrzeug Nr.3 folgendes:
Aktiv-Verteidigungssystem
Was kann ich denn darunter verstehen??
Beste Grüße aus Nordhessen
Karsten
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23.02.2009, 09:58
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.08.2002
Ort: Spenge
Fahrzeug: E66 760Li 05/2004 -:- MB: R 320 -:-´94er E32 750iL FL Individual LAGERFELD EDITION, fast Highline, in Mica-Schwarz ;E32 730i V8 12/1993 in Fjordgrau
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BullPit hier aus dem Forum besitzt einen B7 Panzer, wendet auch doch mal an ihn wenn ihr Infos haben wollt.
Leider konnte ich beim STVA keinen erreichen (schalfen da schon wieder      ) bzgl. der Zulassung.
Das was ich weis kann man keine NEUEN Fahrzeuge kaufen ohne den Nachweis der Schutzbedürftigkeit.
__________________
So verbleibe ich mit freundlichem Gruß
Axel
WOLLT IHR? MEHR ENERGIE --- MEHR RENTE --- BESSERE GESUNDHEIT
PASSIVES EINKOMMEN Dann fragt mich!
Tun Sie alles, was Sie tun können, und Sie werden alles erreichen! ARTHUR L. WILLIAMS
Geändert von Axel Brinkmann (23.02.2009 um 10:04 Uhr).
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23.02.2009, 14:43
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#6
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Gast
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Zitat:
Zitat von ralle 730
Wie schon geschrieben Personen mit Sicherheitsstufe 3 !!! Sicherheitsdienste müssen sogar aufträge oder Personen nachweisen ! Desweitern ist das Fz mit Martinshorn und Blaulicht ausgerüstet.... ! Ausnahme genemigung erteilt der landkreis oder der landrat...
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Das wird im Falle eines Verkaufes durch eine Behörde abgebaut.
Woher glaubst Du Dein Wissen zu beziehen? Deiner Schreibweise nach zu urteilen arbeitest Du nicht für eine der genannten Behörden.
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23.02.2009, 15:17
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#7
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Urgestein
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Im Land des Geizes "Lippe"OWL
Fahrzeug: 740i Schalter Bj 06/94 DG00124, 730i DA26499 im aufbau
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es geht hier auch nicht um den erwerb sonder um die zulassung....des gepanzerten Fz !
@John McClane ! Du sitzt doch angeblich an der quelle sicherheitsstufen müßten dir doch geläufig sein oder... ???
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23.02.2009, 15:24
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#8
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soeben Solvenz angemeldet
Registriert seit: 25.10.2006
Ort: Cayman Islands
Fahrzeug: BMW M5 E39
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Zitat:
Zitat von ralle 730
es geht hier auch nicht um den erwerb sonder um die zulassung....des gepanzerten Fz !
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Das setze ich in dem Kontext gleich. So ein Auto stell ich mir doch nicht in die Vitrine. Also Ralle rück raus, warum soll ich kein Auto zugelassen bekommen, welches ein paar Aramidplatten in den Türen usw. hat?
Liebe Grüße @ auch an unsere Forumspolizei
Christian
__________________
Vienna Calling! =)
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23.02.2009, 15:02
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#9
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soeben Solvenz angemeldet
Registriert seit: 25.10.2006
Ort: Cayman Islands
Fahrzeug: BMW M5 E39
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Zitat:
Zitat von ralle 730
Wie schon geschrieben Personen mit Sicherheitsstufe 3 !!! Sicherheitsdienste müssen sogar aufträge oder Personen nachweisen ! Desweitern ist das Fz mit Martinshorn und Blaulicht ausgerüstet.... ! Ausnahme genemigung erteilt der landkreis oder der landrat...
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Und überhaupt, wie wird das begründet? Klar das man Blaulicht und Martinshorn als Zivilist im Straßenverkehr nicht nutzen darf ( strafbar ), aber warum soll man die Kisten nicht gekauft bekommen?
Ich mein, wenn man etwas mafiös veranlagt ist und Schutz vor seinen "Feinden" sucht ( spaß ) oder ganz allgemein, wenn man ein F-Promi ist oder sich einfach Sorgen um den Schutz seiner Familie macht!? Was spricht dagegen?
Euch dürft doch der Fall vom Baumstumpfwerfer von der BAB Brücke im Hinterkopf präsent sein. Wenn der den Baumstumpf auf die Scheibe eines X5 der mittleren Panzerungsklasse B4 geworfen hätte, wäre der Frau, die in dem E46 gestorben ist, eben jenes erspart geblieben.
Also allgemein gesprochen: Sollte es wieder meiner Kenntnisse doch nicht zulässig sein, ein solches Fahrzeug zu erwerben, würde ich es nicht verstehen. Außerdem, warum wurde dann in der Leipziger BMW Niederlassung öffentlich ein X5 Protection zum Kauf angeboten?
Klar alles was dem Polizeirecht unterfällt ( Martinshorn und Blaulicht ) muss weg, aber sonst? Kann ich mir nicht vorstellen.
Liebe Grüße
Christian
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23.02.2009, 15:19
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#10
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Gast
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Wie ich schon schrieb, Christian: Hier wird sehr häufig gefährliches Halbwissen gepostet.
Ich bin schon sehr gespannt auf die Nennung der Quellen von Ralle.
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