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BMW 7er, Modell E38 |
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05.06.2014, 18:04
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#21
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Mitglied
Registriert seit: 27.10.2009
Ort: Solingen
Fahrzeug: E65 735i
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Werde ich machen,danke
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05.06.2014, 18:44
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#22
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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Zitat:
Zitat von Schinko_74
Was ich nicht verstehe, warum muss immer etwas über bleiben?
....
Will niemanden angreifen, nur meine Meinung...
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Eigentlich ganz meine Meinung.... allerdings ist eine Entschädigung schon dadurch gerechtfertigt weil das Fahrzeug ja nun ein Unfallwagen ist und das eine Wertminderung darstellt! Dass es bei ner 1.200,-€ Karre keine Wertminderung mehr gibt aber trotzdem richtig Gewinn raus springen muß verstehe ich auch nicht und nenne es "Abzocke" auf Kosten der Allgemeinheit. Eine Versicherung ist dazu da um einen Schaden abzuwenden/mildern... nicht um Gewinn zu machen. Andere wiederum halten die Versicherungsbeiträge für Lotterielose... mal schaun was man gewinnen kann, man zahlt ja bereits seit nem Jahr ein... das muß wieder raus kommen
Bei Opawinkel gehe ich mal nicht davon aus... sein Wagen ist ja gewartet und sicher keine abgerockte Möhre 
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05.06.2014, 18:48
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#23
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Neues Mitglied
Registriert seit: 20.03.2003
Ort: Hi
Fahrzeug: BMW M635 + 325iCab
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richtig, so sehe ich das auch. Mit unseren Autos sollte man den Schwerpunkt darauf legen das man den Schaden halt komplett repariert bekommt und nicht darauf das noch Geld übrig bleibt.
Mein Tipp noch für das Gutachten. Mach den Wagen ordentlich sauber und laß keine leeren Coladosen etc. etc. liegen.
Grüße
Andreas
Zitat:
Zitat von opawinkel
Genau darum geht es mir.Habe im letzten Winter genug reingesteckt.Und Abzocken will ich keine Versicherung,ich möchte halt nur das Mir zusteht.
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05.06.2014, 18:59
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#24
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Kugelsichere Seele
Registriert seit: 06.11.2004
Ort: Lahnstein
Fahrzeug: ---
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Eine Versicherung hat seinerzeit aufgrund einer des Autofahrens unwürdiger Versicherungsnehmerin ca. 4.500€ für eine neue Tür inkl. lacken, Ein- & Umbau und Nutzungsausfall gezahlt
E38, eigene Erfahrung. 
__________________
Gruß
Tom
Mein Mechaniker sagte mir: "Ich konnte Ihre Bremsen nicht reparieren, also hab ich die Hupe lauter gestellt."
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05.06.2014, 21:22
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#25
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.08.2013
Ort:
Fahrzeug: E38-740i (11.96)
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Man hat etwas, das einen Wert hat, und jemand anderes macht es kaputt. Dafür ist er zu Schadenersatz verpflichtet. Klingt theoretisch einfach.
Wenn man das, was kaputt ist, spurlos reparieren kann, dann bekommt man das gemacht und alles ist in Ordnung, ohne Geld. Theoretisch, denn man hatte Ärger, einige Stunden Aufwand und ist 2 Tage mit der Bahn gefahren. Können schonmal dreistellige Euro extra sein.
Oder noch schlimmer, der Restwert des Autos ist geringer als die Reparaturkosten. Dann zahlt man entweder einige Tausend Euro aus der Privatschatulle nur damit das Auto danach wieder so aussieht wie vorher. (Schadenersatz? War da nichtmal was?)
Oder man zimmert sich im vorliegenden Fall zwei gebrauchte Türen vom Schrott rein, vorher waren sie ja auch gebraucht, dann hat man mit der Naturallösung ohne Geldfluß in die eigene Tasche wieder ein Auto, das ungefähr so aussieht wie vorher, leider mit zwei Türen, die im Farbton abweichen und vom Spaltmaß nicht mehr ganz so sitzen wie die vorher. Und wieder Ärger, noch mehr Stunden Aufwand und viele Fahrten mit Bahn und anderen Autos zum Teileholen.
Die schlimmste Stufe ist dann, der Schaden läßt sich nicht spurlos reparieren und man bekommt noch nichtmal die Kosten für eine halbherzige Lösung erstattet.
Denn klugerweise hat unser Gesetzgeber zwischen Schädiger und Geschädigtem noch die Versicherungen gesetzt. Die sorgen dafür, daß beide in die Röhre schauen.
Z.B. mit diesem bizarren, rechtswidrigen Mehrwertsteuerabzug bei der fiktiven Abrechnung. 1000 Euro Schaden sind 1000 Euro cash auf die Kralle, und nicht 800, die die Versicherungen dafür zahlen. Das ist schlichtweg Betrug, aber von der Justiz genehmigt. Bei Captain Huk habe ich was gelesen, daß die Versicherungen nun mit weiteren Abzügen anfangen, ich glaube bei Sozialabgaben oder so, also die Werkstattstunde mit weniger abrechnen, als sie kostet, da die Kosten ja angeblich nicht anfallen.
Also wenn mir einer einen Schaden für 1000 Euro plus viel Ärger zufügt, sind die absurden gerademal 800 Euro, die ich dafür bekomme, genau meins, aber bis auf den letzten Pfennig.
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05.06.2014, 21:27
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#26
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.08.2013
Ort:
Fahrzeug: E38-740i (11.96)
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Zitat:
Zitat von andreas_c
richtig, so sehe ich das auch. Mit unseren Autos sollte man den Schwerpunkt darauf legen das man den Schaden halt komplett repariert bekommt und nicht darauf das noch Geld übrig bleibt.
Mein Tipp noch für das Gutachten. Mach den Wagen ordentlich sauber und laß keine leeren Coladosen etc. etc. liegen.
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Saubermachen, keine Dellen und Stoßstangenkratzer haben, gibt alles Abzüge in der B-Note (genauer im Wert.) Runtergerittene Bremsen und das Innenleben des Motorraums interessieren dagegen keinen Gutachter.
Abzocke ist so ein von interessierten Kreisen (das meint nicht Dich, sondern Presse, Politiker etc.) kolportiertes Neidwort. Es ist vollkommen unmöglich, als Bürger eine Versicherung abzuzocken, schon gar in einem solchen Fall. Man erhält maximal allerhöchstens etwas weniger, als man geschädigt wurde.
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05.06.2014, 21:38
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#27
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von flummi100
Z.B. mit diesem bizarren, rechtswidrigen Mehrwertsteuerabzug bei der fiktiven Abrechnung. ... Das ist schlichtweg Betrug, aber von der Justiz genehmigt.
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Der Schädiger hat Dich gem. § 249 I BGB so zu stellen, wie vor dem Unfall, und alle Deine erforderlichen Aufwendungen hierzu zu ersetzen. Nicht mehr. Läßt Du die Reparatur nicht offiziell in einer Werkstatt durchführen, fällt keine Umsatzsteuer an -> ist also auch nicht zu ersetzen. 
Fällt sie an und Du weist das nach, bekommst Du sie auch ersetzt. Es sei denn Du bist insofern vorsteuerabzugsberechtigt, denn dann belastet sie Dich nicht -> wird dann auch nicht ersetzt.
So ist das gesetzlich noch mal ausdrücklich geregelt (§ 249 II 2 BGB), und das ist auch logisch und sachgerecht so.
Das ist weder rechtswidrig noch kann die Justiz daran etwas ändern oder anders machen, und strafbar ist es schon gar nicht.
Unbeschadet davon ist eine üble Praxis der Versicherungen zu erfindungsreichen unberechtigten Abzügen zu beobachten. Da sollte man wachsam sein, und die HUK ist insofern "verhaltensauffällig"  .
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Sapienti sat.
Geändert von RS744 (05.06.2014 um 21:47 Uhr).
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05.06.2014, 22:02
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#28
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.08.2013
Ort:
Fahrzeug: E38-740i (11.96)
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Zitat:
Zitat von RS744
Läßt Du die Reparatur nicht offiziell in einer Werkstatt durchführen, fällt keine Umsatzsteuer an -> ist also auch nicht zu ersetzen.
Unbeschadet davon ist eine üble Praxis der Versicherungen zu erfindungsreichen unberechtigten Abzügen zu beobachten. Da sollte man wachsam sein, und die HUK ist insofern "verhaltensauffällig"  .
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Das ist ja das Unsinnige daran: Wenn ich die Reparatur nicht durchführen lasse, fällt nicht nur keine Umsatzsteuer an, sondern auch keine Reparaturkosten. Konsequenterweise dürfte man also gar kein Geld bekommen. Da haben sich die Versicherer halt irgendeinen Unfug ausgedacht, der Geld spart, und per Lobbyarbeit ins Gesetz schreiben lassen. Als Endverbraucher bekomme ich weder die Ersatzteile noch das Bier, das ich mir stattdessen kaufe, ohne USt, der Schaden ist mir in genau der Höhe mit Steuer entstanden. Fiktiv bedeutet nunmal, daß man genau das auf dem Papier tut, was man in echt täte, hier also: eine Rechnung schreiben.
Bei einem fiktiven Reiseplan würden Versicherungen sicherlich 19% der Reisedauer abziehen, da ja keine Wartezeit auf den Umsteigebahnhöfen anfällt.
Edit: Früher stand im BGB §249 "Ist... Schadenersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen." (Palandt 44. Aufl. von 1985)
Erforderlicher Geldbetrag ist das, was ganz unten auf der Rechnung steht. Habe den seitenlangen Kommentarteil nur überflogen, da ich in rechtlichen Dingen nur dilettiere, aber keine Betrachtungen zur Umsatzsteuer gefunden. 100 Jahre bis 1985 (weiß nicht, wann die Änderung war) dachte man=Gesetzgeber+Rechtsprechung also so wie ich.
Deutlicher gehts nicht mehr, wie die Versicherungswirtschaft ins Gesetz diktiert hat.
Geändert von flummi100 (05.06.2014 um 22:14 Uhr).
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06.06.2014, 00:03
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#29
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der über die Wupper geht.
Registriert seit: 03.08.2012
Ort: Wuppertal
Fahrzeug: E39, 520i, ehemals: E38-730D FL (2001)
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Zitat:
Zitat von flummi100
Als Endverbraucher bekomme ich weder die Ersatzteile noch das Bier, das ich mir stattdessen kaufe, ohne USt, der Schaden ist mir in genau der Höhe mit Steuer entstanden.
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FALSCH!!
Wenn Du Teile (mit Rechnung) kaufst, dann reiche diese Rechnungen bei der gegnerischen Versicherung ein und Du bekommst die Mehrwertsteuer ausgezahlt/ erstattet. Auch wenn der Schaden bereits fiktiv abgerechnet wurde.
Teile von "privat" gekauft? Keine Rechnung? >Keine Erstattung der MwSt.
So schwer isses nicht, oder?
Gruß von der Wupper
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06.06.2014, 02:29
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#30
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.08.2013
Ort:
Fahrzeug: E38-740i (11.96)
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1000 Euro Schaden sind 1000 Euro Schaden. Nicht 800. Du beschreibst den kriminellen Ist-Zustand. Der wird nicht dadurch rechtmäßiger oder gar logisch, daß ihn die Versicherungen ins BGB geschrieben haben.
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