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01.02.2016, 12:03
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#21
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Marks
...
Die Mutter war zum Verkauf nicht berechtigt.
Der Käufer kann sich zwar darauf berufen, gutgläubig das Eigentum erworben zu haben (Zulassungsbescheinigung lag vor), jedoch war die Aktion der Mutter unberechtigt.
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Du hast natürlich recht, an so eine Konstellation hatte ich nicht gedacht.
Jetzt frage ich mich allerdings, wie es aussieht, wenn man in so einem Fall das Auto von der Mutter samt KV erwirbt. Kann dann tatsächlich der Sohn noch erfolgreich die Rückgabe fordern? Oder muss er seine etwaigen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer, in diesem Fall seiner eigenen Mutter, geltend machen (dürfte in der Praxis selten vorkommen)? Mir ist klar, dass in den meisten Kaufverträgen bestätigt wird, dass der Verkäufer auch zum Verkauf berechtigt wird, aber es gibt ja auch selbstverfasste KV und da wäre es gut, zu wissen, welche Passagen man aufnehmen sollte, um auf der sicheren Seite zu sein.
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"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
Geändert von Claus (01.02.2016 um 12:48 Uhr).
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01.02.2016, 12:29
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#22
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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Der Verkäufer kann immer behaupten, dass er der Eigentümer des Fahrzeugs ist - kontrollieren kann das keiner!!!!!
... es sei denn, es wird ein Kaufvertrag vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass der Verkäufer das Auto damals von jemand anderem selber gekauft hat - also sein Name im alten Kaufvertrag drinsteht.
Ich hab das Spielchen gerade aktuell selber erlebt!
Bei einem Gerichtsverfahren musste ICH nachweisen, dass ICH tatsächlich der Eigentümer bin - mach das mal, wenn du nach 15 Jahren und 2 Umzügen die Rechnung nicht greifbar hast - und eine Kopie vom verkaufenden Autohaus nicht mehr zu bekommen ist, weil a) von einem anderen Händler übernommen wurde und b) die gesetzliche Aufbewahrungspflicht nach 10 Jahren abgelaufen ist. ....
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
20 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.2005 - 17.08.2025
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01.02.2016, 12:51
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#23
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von peterpaul
Ich hab das Spielchen gerade aktuell selber erlebt!
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Ich kann mir solche Spielchen sehr gut vorstellen, wenn man als Käufer in einen Rosenkrieg gerät und sich hinterher gestritten wird, wer was hätte verkaufen dürfen oder nicht. Deshalb meine obigen Fragen. Nach meinem Verständnis müsste ein KV über ein gekauftes Auto samt allen Papieren und mit der Bestätigung des Verkäufers im KV, auch tatsächlich der Eigentümer und zum Verkauf berechtigt zu sein, den Käufer komplett absichern.
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01.02.2016, 13:10
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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1. war das kein Rosenkrieg, sondern das mittlerweile bei Gericht übliche taktische Spielchen der verklagten Gegenseite, grundsätzlich zu bestreiten, dass DU als Klagender überhaupt Anspruch auf Ersatz eines Unfallschadens hast - denn DEN hat NUR der Eigentümer ...
Und schon must DU aktiv nachweisen, dass DU wirklich der Eigentümer bist ....
2. kann jede Rechnung gefälscht sein .....
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02.02.2016, 07:51
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#25
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.09.2004
Ort: Der untere Westerwald
Fahrzeug: BMW 760Li, E66, Mercedes Benz CLK 500 Cabrio, Ford Fiesta
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Problem gelöst!
Hallo Freunde,
ich möchte mich erst einmal bei allen recht herzlich bedanken die mit Ihren Denkanstößen und gut gemeinten Ratschlägen versucht haben mir zu helfen! Aber die Lösung des "Problems" war dann doch einfacher als "WIR" alle gedacht hatten. Ich habe gestern Morgen mit dem Kundenberater des jungen Türken telefoniert. Der "junge Mann" braucht bloß zu beantragen das ihm der Kfz.- Brief (der übrigens noch in Berlin verwahrt wird) für nax. 4 Wochen überlassen wird um das Fahrzeug zu verkaufen. Und genau das ist jetzt in die Wege geleitet! Kostet wie man sich bei den Banken denken kann natürlich Gebühren; 25,00 Euro. Am Mittwoch oder Donnerstag wird er den Brief in Händen halten; dann werden wir weitersehen! Sollte ich den E46 kaufen bekomme ich (sofort) den Brief, und er bezahlt von der Kaufsumme die Bank! (oder auch nicht, idass soll mich nicht kratzen)! a, so einfach ist das...!!) Vieleicht hilft das dem einen o. anderen von Euch auch mal wenn er vor hat ein Auto zu kaufen bei dem der Brief "wo anders deponiert" ist. So etwas soll ja öfters vorkommen als man denkt...) Und ich kann/konnte mit meinem Fall zur Lösung beitragen.
Nochmal DANKE und Liebe Grüße aus dem Westerwald
Dieter
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02.02.2016, 08:23
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#26
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
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Schön, dass es so einfach (oder der Bankmitarbeiter so leichtsinnig) ist.
Macht nicht jede Bank so.
Deswegen behält mein obiger Rat vielleicht für den ein oder anderen die Gültigkeit.
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02.02.2016, 10:53
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#27
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schon über 10 Jahre dabei
Registriert seit: 06.01.2009
Ort: Muldentalkreis
Fahrzeug: VW T5
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War bei mir auch so ähnlich, nur hab ich 3 Monate auf den Brief gewartet.
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Viele Grüße Jens
Willst du leben irgendwann, wenn nicht jetzt- wann denn dann ???
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02.02.2016, 13:29
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#28
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
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Beim Diba Autokredit kann man übrigens den Brief behalten. Die wollen nur eine Kopie vom Kaufvertrag. 
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02.02.2016, 15:33
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#29
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
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Zitat:
Zitat von 7erfly
Beim Diba Autokredit kann man übrigens den Brief behalten. Die wollen nur eine Kopie vom Kaufvertrag. 
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Lassen sich das Auto aber auch sicherungsübereignen.
Verkauft man dann und steckt das Geld ein, ohne den Kredit zurück zu zahlen, hat man nicht nur den Gerichtsvollzieher am Hals, sondern auch die Staatsanwaltschaft.
Deswegen: Man sollte der Versuchung wiederstehen 
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02.02.2016, 23:06
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#30
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Pro USA !!!
Registriert seit: 01.08.2006
Ort: Kornwestheim
Fahrzeug: E38 740 M60,T6 Lang DSG Euro 6 EZ 12-16 , e91 330xd 09-03
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So nen stress machen wegen nem auto..gott muss das teil scheisse billig sein.
Aber so ists halt grad in deutschland,biiiiligst kaufen, aber am besten mit 3monatigem rückgaberecht..
Ist halt so das man nie in nem gebrauchten wagen steckt,in den motor/getriebe kann niemand schauen.
Witzig ist auch das bankgebaren in dem fall,wozu hat die bank ne sicherheit in form eines briefes wenn sie ihn dann einfach so auf anruf wegschickt,getreu dem motto "wird schon schiefgehen".
Ich kenn das nicht so,zumindest nicht von bmw(bank),die haben den brief bei veränderungen zur zulassungsstelle geschickt und ohne geld auch brav wieder zurückgewollt.
Jedenfalls viel erfolg mit dem schnapper,möge geiz immer geil sein.
Ist übrigens kein angriff gegen den te,nur allgemein meine persönliche ansicht der situation derzeit beim verkauf 
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