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Treffen-Details: 9. 7-forum.com Sternfahrt 2013 Nizza - Cannes - Monaco
wann: 13.09.2013 20:00
wo: Hotel Lario Mezzegra
Adresse: Via Statale Regina 48 Hotel Lario, I-22010 Mezzegra
weitere Details: entnehmen Sie bitte folgendem Thread
 
Anmeldungen: 23 (40 Personen) 
Zum ersten Beitrag nach dem Treffen

 
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Alt 29.09.2013, 20:02   #611
peterpaul
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Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
Standard

wo seid ihr denn noch so alles herumgefahren?

das sind ja so locker 1500 km mehr als ich gefahren bin ^^
__________________
Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.



18 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.05 - 17.08.23
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Alt 29.09.2013, 21:01   #612
mystica
† 05.12.2021
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Registriert seit: 18.05.2006
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Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
Standard

Hallo Daniela und Alex,

schön das Ihr wieder gesund und munter zuhause seid.
Ich hoffe ihr hattet noch eine schöne Woche in Frankreich. Lasst es Euch git gehen und dann bis zum nächsten Jahr auf ein Neues.

Leider werde ich ja nicht dabei sein können, da ich anderweitig involviert bin.

Schöne Grüße
Horst
__________________
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Alt 30.09.2013, 19:22   #613
NiLuLe
Mitglied

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Ort: Teuchern/Obernessa
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Standard

@ peterpaul
wir waren ja noch ne woche in der provence und camargue unterwegs
__________________
Alex
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Alt 01.10.2013, 07:35   #614
Christian
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Standard

Hallo liebe Sternis,

können nun vermelden, dass auch die letzten Teilnehmer wieder gesund zu Haus angekommen sind. Wir sind seit gestern Abend nach einem Zwischenstopp in Mailand und auf der Wiesn wieder zuhause.

Schön war es! Vielen Dank an Horst für eine ganz besondere Sternfahrt 2013!

Ab/bis Garching (wo wir unseren 750d erhalten haben) sind wir in den zwei Wochen 3.672 km mit im Schnitt 55 km/h gefahren. Der Verbrauch lag bei 8,1 Litern. Von und bis Garching sind wir dann nochmal jeweils ca. 600 km gefahren. Insgesamt also ca. 4.900 km Autofahren in zwei Wochen!

Inzwischen steht auch fest, wo es im Interner Link) nächsten Jahr auf Sternfahrt hingeht. Selbstverständlich werden auch wir wieder dabei sein, und wir hoffen viele von Euch dort wieder zu sehen!

Anbei noch zwei Fotos von uns in Nizza und Monaco. Abends sind die Städte erst richtig zum Leben erwacht. In Nizza gab es abends eine Standparty und in Monaco war Yachtshow und damit viele Yachten nachts beleuchtet. War toll!



Grüße von
Viola und Chriss
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Alt 12.10.2013, 14:45   #615
Rossberger
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Fahrzeug: MB C220T CDI AMG Line ( EZ 19.06.2017 )
Standard Post von der Kantonspolizei Graubünden

Hallo zusammen,
wie bereits während der Sternfahrt darüber gesprochen, habe ich
heute Post von der Kantonspolizei Graubünden bekommen. Als wir
über den Splügenpass fuhren wurden einige, darunter auch ich selbst,
von der Polizei "fotografiert".
Mir wird vorgeworfen das ich 17Km/h zu schnell unterwegs war.
Das Schreiben ist eine Art schriftliche Stellungnahme zum Vorwurf
der Geschwindigkeitsüberschreitung.
Wer unter euch hat ebenfalls einen solchen "Liebesbrief" der Kantons-
polizei erhalten und wie schnell sollt ihr dabei gefahren sein?
mfg
Rossi

Geändert von Rossberger (12.10.2013 um 15:38 Uhr). Grund: Splügen mit einem g zuviel geschrieben
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Alt 12.10.2013, 15:06   #616
Christian
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Standard

Zitat:
Zitat von Rossberger Beitrag anzeigen
Wer unter euch hat ebenfalls einen solchen "Liebesbrief" der Kantonspolizei erhalten und wie schnell sollt ihr dabei gefahren sein?
17 km/h dürfte ja hoffentlich nicht sooo schlimme Konsequenzen haben, oder? Ich hoffe sehr, dass ich nicht geblitzt wurde, denn dann wäre das Ticket nach München zu BMW unterwegs...

Der Blitzer stand aber auch an einer genialen Stelle zur Abzocke! Dort gab es völlig überflüssigerweise eine Tempobegrenzung, dort konnte man außerhalb einer Ortschaft absolut Niemanden gefährden und noch dazu war der Blitzer absolut nicht vorher zu sehen.

Gruß,
Chriss
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Alt 12.10.2013, 15:16   #617
Rossberger
Don Rossi
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Standard

Hallo Chriss,
laut Internet Recherche bekommt man in der Schweiz innerhalb
geschlossener Ortschaften bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
zwischen 16 und 20Km/h eine Anzeige. Das meinte wohl Gio damit,
das es in der Schweiz sehr schnell mal sehr teuer werden kann.
Im hiesigen Internet schreiben manche man braucht das nicht zu
bezahlen, andere hingegen schreiben, das man es zahlen soll bzw.
wie in meinem Falle, eine Anzeige nach Schweizer Recht in Kauf
nehmen und sich auch noch verurteilen lassen.
mfg
Rossi
Rossberger ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2013, 15:26   #618
Christian
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Zitat:
Zitat von Rossberger Beitrag anzeigen
laut Internet Recherche bekommt man in der Schweiz innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 16 und 20Km/h eine Anzeige.
Und was bedeutet das? Vielleicht kommunizierst Du mal mit Gio, was er dazu meint. Und war das wirklich eine Ortschaft? Da waren wir doch eigentlich schon raus, oder?

Wollen wir hoffen, dass nicht noch mehr Sternis so ein Schreiben bekommen haben... Ist auch wirklich zu dumm, weil wir doch fast überall den Verkehr aufgehalten haben, und nur gerade an dieser einen Stelle etwas schneller unterwegs waren.

Ich drücke Dir @Rossi jedenfalls die Daumen

Gruß,
Chriss
Christian ist gerade online   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2013, 15:34   #619
Rossberger
Don Rossi
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Standard ...leider innerorts...

Hallo Chriss,
als Übertretungsort steht folgendes:
Splügen, In den Steinen, Hauptstraße innerorts
Erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 Km/h.
mfg
Rossi
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Alt 12.10.2013, 17:44   #620
mystica
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Hallo Rossi,

ich hab im Net folgendes dazu gefunden. Es kommt natürlich darauf an, was Dir da als Strafe droht. Ich denke das es sich bei der Stelle an der geblitzt wurde noch um "Innerorts" handelt und da könnte das wohl schon anständig was kosten. Eventuell mal bei Gio nachfragen, der könnte das wissen.

Hier mal ein unverbindlicher Auszug:

Die Verkehrsbedingungen in der Schweiz sind ähnlich der restlichen in Europa, trotzdem können die Bußgelder sind erheblich teurer.



innerhalb geschlossener Ortschaften:
•1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 40 SFr
•6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 120 SFr
•11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 250 SFr
•15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige

außerhalb geschlossener Ortschaften auf Autostraßen:
•1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 40 SFr
•6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 100 SFr
•11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 160 SFr
•16 bis 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 240 SFr
•> 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige

auf der Autobahn:
•1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 20 SFr
•6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 60 SFr
•11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 120 SFr
•16 bis 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 180 SFr
•21 bis 25 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 260 SFr
•25 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige


Vielleicht hilft auch dieses Zitat aus einem Schriftverkehr.

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

In der Schweiz gibt es keine Halterhaftung, so dass nur derjenige zur Verantwortung gezogen wird, der den Verkehrsverstoß auch begangen hat. Wenn Sie auf die hier augenscheinlich erfolgte Anhörung keine Angaben machen, ergeht ggf. eine sog. „Bußenverfügung", gegen die „Einsprache" (in Deutschland wäre das der Einspruch) eingelegt werden kann. Hier sollten man sich aber eines Schweizer Rechtsanwaltes bedienen, der Akteneinsicht nehmen und danach den Fall abschließend beurteilen kann.

Wenn Sie nun Ihren Freund aus Israel als Fahrer angeben, könnten diesem als Sanktion ein erhebliches Bußgeld, Fahrverbot und sogar eine Gefängnisstrafe drohen (die Schweiz hat seit einigen Jahren drastische Strafen bei zu schnellem Fahren), doch hängt dies davon ab, wo der Verkehrsverstoß begangen worden ist (Innerorts, Landstraße, Autobahn) – im Verwaltungsverfahren könnte auch der Führerschein aberkannt werden. Wenn sich herausstellen sollte, dass Ihr Freund nicht gefahren ist, drohen ihm keine Sanktionen, sondern nur der Person, die tatsächlich gefahren ist.

Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass es zwischen Deutschland und der Schweiz als Nicht-EU-Mitglied lediglich ein Rechtshilfeabkommen, jedoch kein Vollstreckungsabkommen in Verkehrssachen gibt. Aus diesem Grund würden Sie, selbst wenn Sie als Fahrerin angegeben werden würden, zwar Post von der deutschen Polizei bekommen, eine Vollstreckung kommt aber nicht in Frage. Aber es sollte dann in den nächsten zwei Jahren das Schweizer Staatsgebiet nicht betreten werden, weil sonst gegen ihn vollstreckt werden kann (sog. Vollstreckungsverjährung). Die Rechtslage zwischen Israel und der Schweiz kann hier nicht beurteilt werden, doch könnte sich Ihr Freund, wenn er in diesem Zeitraum keinen Schweiz-Aufenthalt plant, sich als Fahrer zu erkennen geben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick zu Ihrem Problemkreis vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler

Rechtsanwalt


Schöne Grüße
Horst
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