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Alt 02.02.2011, 20:36   #11
esau
kilometer fressendes
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Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
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Zitat:
Zitat von TomS Beitrag anzeigen
Es wird immer ohne Spiegel gerechnet. Die Breite steht ja auch in der Zulassung und DER Wert ist entscheidend.
Lt. ADAC ist das ein Irrglaube, es zählt die gesamte Breite einschl. der Spiegel
esau ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2011, 20:37   #12
NeXus
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 24.12.2008
Ort: Bonn/ Bayreuth
Fahrzeug: Audi A7 4K // Mercedes E220dT W213 // Golf GTI Clubsport
Standard

§32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen

(1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Breite über alles - ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen - folgende Maße nicht überschreiten:

1.

allgemein ... 2,55 m,
2.

bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten sowie bei Fahrzeugen mit angebauten Geräten für die Straßenunterhaltung ... 3,00 m,
3.

bei Anhängern hinter Krafträdern ... 1,00 m,
4.

bei festen oder abnehmbaren Aufbauten von klimatisierten Fahrzeugen, die für die Beförderung von Gütern in temperaturgeführtem Zustand ausgerüstet sind und deren Seitenwände einschließlich Wärmedämmung mindestens 45 mm dick sind ... 2,60 m,
5.

bei Personenkraftwagen ... 2,50 m.

Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:

*

Befestigungs- und Schutzeinrichtungen für Zollplomben,
*

Einrichtungen zur Sicherung der Plane und Schutzvorrichtungen hierfür,
*

vorstehende flexible Teile eines Spritzschutzsystems im Sinne der Richtlinie 91/226/EWG des Rates vom 27. März 1991 (ABl. EG Nr. L 103 S. 5),
*

lichttechnische Einrichtungen,
*

Ladebrücken in Fahrtstellung, Hubladebühnen und vergleichbare Einrichtungen in Fahrtstellung, sofern sie nicht mehr als 10 mm seitlich über das Fahrzeug hinausragen und die nach vorne oder nach hinten liegenden Ecken der Ladebrücken mit einem Radius von mindestens 5 mm abgerundet sind; die Kanten sind mit einem Radius von mindestens 2,5 mm abzurunden,
*

Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,
*

Reifenschadenanzeiger,
*

Reifendruckanzeiger,
*

ausziehbare oder ausklappbare Stufen in Fahrtstellung und
*

die über dem Aufstandspunkt befindliche Ausbauchung der Reifenwände.
__________________
mfG
Toan
NeXus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2011, 21:51   #13
Claus
State of Independence
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von esau Beitrag anzeigen
Lt. ADAC ist das ein Irrglaube, es zählt die gesamte Breite einschl. der Spiegel
Dann irrt der ADAC! Die sollten mal das lesen, was NeXus soeben aufgeführt hat!

Ich habe übrigens nur äußerst selten Probleme damit, einen langsam fahrenden LKW auf der linken "2-Meter-Spur" zu überholen. Wenn es zu eng werden könnte, lasse ich es einfach - das kommt aber nur selten vor. Fährt der LKW allerdings die vorgeschriebene Geschwindigkeit oder sogar schneller (meistens ist das der Fall), habe ich auch keine Veranlassung, mich da nun unbedingt vorbeiquetschen zu müssen.

Das "Durch-die-Baustellen-rasen" überlasse ich gerne den Kleinwagenfahrern, die einem vorher die linke Spur blockierten.
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2011, 22:18   #14
BKirk
Genießer
 
Benutzerbild von BKirk
 
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
Standard

Was ein Glück: dann brauche ich in Baustellen nicht mehr die Spiegel anzuklappen.

Im Ernst: in längeren Baustellen ist es mir oft schlicht zu anstrengend, den Dicken durch die schmale Spur zu zirkeln -da fahre ich auch so gerne mal rechts. Eine aufgeschrammte Seite wäre mir die eine Minute Zeitgewinn nicht wert. Dass auch Andere es so sehen, zeigen viele Porsche und Ferrari auf der rechten Baustellenspur.

Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
BKirk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2011, 22:36   #15
e3tom
M30-Anbeter
 
Benutzerbild von e3tom
 
Registriert seit: 09.06.2009
Ort: Freital
Fahrzeug: E23 728iA 7/81,E12 525 9/79,E3 3.0s 11/76,Ford Granada Ghia 2.3 9/82,Lada 2107 '86, Hyundai Trajet 2.7 '01 & Kia Magentis 2.5 '01
Standard

Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Dann irrt der ADAC!
nein, tut er nicht.

Carlton hatte das freundlicherweise schon mal für uns rausgesucht.
Interner Link) HIER

Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Die sollten mal das lesen, was NeXus soeben aufgeführt hat!
Das ist StVZO, also eine rein zulassungsrechtliche Vorschrift/Betrachtungsweise. Das Zeichen 264 ist StVO (also eine Verkehrsvorschrift) und verbietet eben die Benutzung des Fahrstreifens im Bezug auf die tatsächliche Breite des Fahrzeugs.

Genauso wie das Zeichen für die Gewichtsbeschränkung sich auf das tatsächliche Gewicht und nicht das z.B. zul. GG. bezieht. Sollte letzteres gemeint sein, werden bei den Zeichen Symbole (Lkw) eingesetzt, ggf. mit einer Zahl auf einem Zusatzschild, z.B. '3.5t'.
e3tom ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2011, 22:49   #16
Wilfried
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 11.01.2019
Ort: Hanau
Fahrzeug: E65 2002
Standard

Hat schon mal einer gemessen, wie breit die Siebener mit hochgeklappten Spiegeln sind.

Darf man dann?

Oder darf man nur den Rechten Spiegel hochklappen?

Wäre wieder was für die Codierer, wie klappe ich nur einen Spiegel hoch?
Wilfried ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2011, 22:59   #17
Christian
Administrator
 
Benutzerbild von Christian
 
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)
Standard

Die Zitate von @Carlton und @NeXus sind interessant. Im Zweifel würde ich der Rechtsvorschrift (also @NeXus) eher Glauben schenken, als einem richterlichen Urteil.

Wieso werden denn sonst Kfz-Abmessungen im Kfz-Schein ohne Außenspiegel angegeben? Nur für den Transport mit angeklappten Spiegeln?

Auch die Begründung des Gerichts ist doch Unsinn! Der Sicherheitsabstand wird schliesslich durch die Außenspiegel nicht gestört. Nicht umsonst sind anklappbare Spiegel Pflicht (in beide Richtungen), d. h. die Spiegel würden im Zweifel bei einem Zusammenstoß von allein nachgeben und wegklappen, und somit kein Sicherheitsrisiko darstellen.

Gruß,
Chriss
Christian ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2011, 23:13   #18
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Ich hab die Geschichte mit dem Viano auch heute in der ADAC Zeitung gelesen, und mir ging die gleiche Frage durch den Kopf....was ist mit unseren 7ern?
Ergo wieder eine Frage an unsere Codierer: Wie kann man die Spiegel während der Fahrt einklappen?

P.S.: Ich fahre seit 20 Jahren mit 7ern links durch Baustellen, und habe noch NIEMALS ne Strafe zahlen müssen...so von wegen >2m<
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW Classic Allgäu
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2011, 23:19   #19
NeXus
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von NeXus
 
Registriert seit: 24.12.2008
Ort: Bonn/ Bayreuth
Fahrzeug: Audi A7 4K // Mercedes E220dT W213 // Golf GTI Clubsport
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon Beitrag anzeigen
Ergo wieder eine Frage an unsere Codierer: Wie kann man die Spiegel während der Fahrt einklappen?
Bei mir müsste das gehen, bin schon öfters mit eingeklappten spiegeln gefahren
NeXus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2011, 23:31   #20
Claus
State of Independence
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
Standard

Zitat:
Zitat von e3tom Beitrag anzeigen
nein, tut er nicht.

Carlton hatte das freundlicherweise schon mal für uns rausgesucht.
Interner Link) HIER
Ich widerspreche Dir weiterhin und würde es ggf. voll darauf ankommen lassen. Ein Gerichtsurteil - zumal mit dieser "merkwürdigen" Begründung - besagt noch lange nicht, dass die Herrschaften auch im Recht sind.

Wird Zeit, dass der BGH mal für klare Verhältnisse sorgt!

PS: Es kann doch einem Fahrzeugführer nicht zugemutet werden, dass er nun mit einem Zentimetermaß sein Auto vermisst! Ausschlaggebend ist natürlich die in den Papieren angegebene Fahrzeugbreite. Schließlich kann man heute die meisten Spiegel elektrisch einklappen und es wäre doch lächerlich, wenn man dadurch die "juristische Fahrzeugbreite" verändern würde! Nicht alle Gerichtsurteile zeugen auch von Fachwissen - ich erwähne da auch gerne mal die Entscheidungen des OLG Hamburg...

PPS: Das zulässige Gewicht eines Fahrzeugs ist eine ganz andere Sache und absolut nicht damit vergleichbar. Da geht es um solche Geschichten wie Verkehrssicherheit, Tragfähigkeit (z.B. einer Brücke) usw.
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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