Zitat:
Zitat von 740 RS
bitte um Hilfe . . . mfg RS
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Das gleiche problem wie so oft. Dein Tüv Mensch hat schlicht weg keine Ahnung von Autos und der dazugehörigen Gesetzteslage. Des weiteren ist er resistent gegen deine Aussage dass das original BJ. 95 so gebaut wurde. Sich zu belesen ist wohl dann auch nicht in seinem Plan vorgesehen. In dem Fall werden ihm die Kosten für die Nachprüfung auferlegt wenn du in der Lage bist, dein Tüver an höherer Stelle zu melden. Du bist NICHT in der Nachweispflicht da es sich um ein ORIGINAL Fahrzeug ab Werk handelt wenn es wirklich so sein sollte.
Aber lass mal, mir wollte die Rennleitung auch die Plakette an Ort und Stelle abkratzen weil ich kein Gutachten und keine Eintragung für mein XENON habe. Nur reden wir hier von einem 2001er BJ.
Weiterer Streitpunkt waren meine Gummis auf den Alpinas, auch hier war der Entfall der Herstellerbindung nicht bekannt. Obwohl mir mein Reifenhändler eine Freigabe für die jetzigen dazugegeben hat, wie auch immer die heißen
Kurz um, wenn du im Recht bist, kannst määääächtig den Schacht auf reißen. Aber nur wenn....