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11.12.2011, 00:16
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#1
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in die wie dual
Premium Mitglied
Registriert seit: 26.01.2008
Ort: Poing
Fahrzeug: 750iL E38 individual 06/00; 750i E38 individual 04/00; 530dA touring E39 12/03; 730Ld F02 04/09; 750iXL E38 L7 individual 12/00;
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Frage zu Probefahrt mit entstempelten Kennzeichen
Hallo Wissenscloud
Ich hätte da mal eine Rätselfrage zum Thema Versicherung bzw. Probefahrt mit ungestempelten Kennzeichen.
Hier die Fakten:
- Fahrzeug ist wegen größerer Reparaturarbeiten zum TÜV-fertig-machen vorübergehend abgemeldet.
- TÜV ist abgelaufen.
- Die Kennzeichenbindung besteht noch.
- Die Versicherung läuft als "Ruheversicherung" weiter.
- Fahrzeug steht nicht im Zulassungskreis bzw. Nachbarkreis.
Nun die Frage: Darf man unter diesen Bedingungen eine Probefahrt auf öffentlichen Straßen zur Kontrolle der Reparaturergebnisse machen?
Das wäre ja dann eine "Sicherheitsüberprüfung" im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren, oder? Und die müsste lt. Ruheversicherungsbedingungen abgedeckt sein, oder?
Falls nicht: Was wäre denn ein empfehlenswerter Weg? Bevor das Auto zum TÜV kann muss es ja wenigstens mal richtig Probe gefahren werden...
Freu' mich auf Fakten und Ideen
Cheers,
Markus
__________________
"Frage nicht was Dein 7er für Dich tun kann, frage was DU für Deinen 7er tun kannst!"
(berühmtes Präsidentenwort, leicht abgewandelt ;-)
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11.12.2011, 00:20
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Eichenbrunn 28 Österreich
Fahrzeug: e38 740i FL-04/99
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Sicherheitsüberprüfung" im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren
------------------------------------------------------------------------
Seit wann gibt es sowas????????????????????????
Was ist zb.mit gelbe NR.
Geändert von Novipec (11.12.2011 um 11:05 Uhr).
Grund: unnötiges VOLLZITAT entfernt!!!
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11.12.2011, 00:28
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#3
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in die wie dual
Premium Mitglied
Registriert seit: 26.01.2008
Ort: Poing
Fahrzeug: 750iL E38 individual 06/00; 750i E38 individual 04/00; 530dA touring E39 12/03; 730Ld F02 04/09; 750iXL E38 L7 individual 12/00;
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Die "Sicherheitsprüfung" hab ich aus den Bedingungen der HUK24:
(Zitat)
"Ihr Versicherungsschutz besteht im Rahmen der vorläufigen Deckung für Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren zum Beispiel Fahrten zur An- und Abmeldung, Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung"
(Zitat Ende.)
Mit "gelbem Kennzeichen" meinst' ein Kurzzeitkennzeichen, oder? Geht das ohne TÜV?
Markus
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11.12.2011, 00:47
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#4
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Gesperrt
Registriert seit: 03.06.2006
Ort: an der Donau
Fahrzeug: E65 - 745i
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Du hast es doch schon selber zitiert, deshalb versteh' ich deine Frage nicht.
Fahrten von-zu TÜV (o.ä) und von-zu Zulassungsstelle sind erlaubt, andere Fahrten (Testfahrten o.ä.) nicht.
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11.12.2011, 09:43
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#5
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Born to run
Registriert seit: 23.11.2010
Ort: Berlin
Fahrzeug: E30, E36, E38, C4
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Zitat:
Zitat von Winni
Du hast es doch schon selber zitiert, deshalb versteh' ich deine Frage nicht.
Fahrten von-zu TÜV (o.ä) und von-zu Zulassungsstelle sind erlaubt, andere Fahrten (Testfahrten o.ä.) nicht.
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Exakt, genau so.
Zitat:
Zitat von Blaues Wunder
Mit "gelbem Kennzeichen" meinst' ein Kurzzeitkennzeichen, oder? Geht das ohne TÜV?
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Zweimal ja
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11.12.2011, 09:48
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#6
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Mitglied
Registriert seit: 15.11.2011
Ort: Schloss Holte Stukenbrock
Fahrzeug: E53 4,4l
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Auf DIREKTEM Weg zum TÜV/Strassenverkehrsamt zum anmelden kein Problem.
Um sonstige Fahrten zu fahren Kurzzeitkennzeichen, die gehen auch ohne TÜV, Hauptsache Bremsen usw funktionieren 😉
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11.12.2011, 09:55
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: VW Passat
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Hallo,
wie bereits erwähnt sind Probefahrten nicht erlaubt. Nur der direkte Weg zum TÜV oder Zulassungsstelle und keinesfalls ausserhalb dem Zulassungsbezirk.
Gruß
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11.12.2011, 11:13
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#8
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Pro USA !!!
Registriert seit: 01.08.2006
Ort: Kornwestheim
Fahrzeug: E38 740 M60B40 TÜV 07/23 :-) ,T6 Lang DSG Euro 6 EZ 12-16, F01 730d EZ 2010
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Zitat:
Zitat von AlexH
Hallo,
wie bereits erwähnt sind Probefahrten nicht erlaubt. Nur der direkte Weg zum TÜV oder Zulassungsstelle und keinesfalls ausserhalb dem Zulassungsbezirk.
Gruß
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So ists!
Oli
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11.12.2011, 11:17
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#9
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in die wie dual
Premium Mitglied
Registriert seit: 26.01.2008
Ort: Poing
Fahrzeug: 750iL E38 individual 06/00; 750i E38 individual 04/00; 530dA touring E39 12/03; 730Ld F02 04/09; 750iXL E38 L7 individual 12/00;
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Danke @ Alle!
Die Aussagen decken sich hinreichend in der Tendenz
Mir war nur nicht klar, ob der Terminus "Sicherheitsprüfung" ein "offizieller" Begriff ist (ich wüsste nicht was das sein soll, da der TÜV im Zitat ja extra nochmal erwähnt ist), oder ob er sich zu einer Aussage wie: "eine Probefahrt zur Sicherheitsprüfung zur Vorbereitung der TÜV Abnahme" uminterpretieren lässt.
Und damit dann also erlaubt wäre.
Iss aber nich, habs kapiert
Schönen Sonntach,
Markus
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