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BMW 7er, Modell E32
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Alt 19.01.2004, 09:04   #1
littleblue
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von littleblue
 
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: Alpina B12
Standard Bin verzweifelt und brauche Rat...

Hallo Leute,

bin etwas verzweifelt und vielleicht hat ja jemand einen Rat für mich.
Hoffe der Beitrag passt noch ins E32 Forum, aber denke es ist OK da es um einen geht.
Habe eine „Ladung zur mündlichen Verhandlung“ wegen dem Verkauf meines ehemaligen Alpina B12 5.0 bekommen.

Kurze Info übers Fahrzeug:
Alpina B12 5.0 Highline, BJ1992,
Schwarz, Leder Nappa Sandbeige,
Highline, Fondorientiert, Ausgezeichneter Lederzustand, alles im Originalzustand
250 tkm, bei 170tkm Motortausch / Getriebeüberholung bei Alpina in Buchloe
Vielleicht schaffe ich es ja noch ein paar Fotos reinzustellen.

Einmal in Kurzform: Habe den B12 bei Mobile.de reingesetzt (habe natürlich die Ausstattung genannt),
Anruf kam,
Leute kamen,
Probefahrt war OK – keine Einwendungen – hatte auch einen Zeugen dabei,
Verhandlung ging so - bin noch mal im Preis runter gegangen, 7500€! Habe mir mehrfach sagen lassen das war sehr wenig.
Kaufvertrag Privat <--> Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und unter Ausstattung „wie gesehen“ eingetragen

Nächster Tag -> Anruf wollen 500€ zurück weil das der Frontspoiler unten von einem Bordstein angeschrammt war (wofür haben die sich das Auto vorm Kauf überhaupt angesehen) und das EDC nicht richtig funktioniert. Selbst wenn das mit dem EDC so ist – ist es mir nie Aufgefallen, besaß den wagen nur 5 Monate. Benutzte das EDC eigentlich überhaupt nicht. War nicht einverstanden und da kam sofort ein Brief vom Rechtsanwalt.
Nun ja – ich, keinen Rechtsschutz (heute schon – nützt ja aber nix) gehe zum Anwalt der „wollte mir nicht zuviel versprechen“ und die Briefe flogen so umher. Dann Klage vorm Amtsgericht: 5500€ für ein komplettes EDC - Fahrwerk inklusive Einbau + Verfahrenskosten. Grund: In der Internet Anzeige war nicht erwähnt das ich für die Angaben keine Gewährleistung übernehme, deshalb bestanden die auf das Ausstattungsmerkmal EDC. Zurückgeben wollten sie ihn aber auch nicht.

So aber wenn doch im Kaufvertrag von beiden der „Ausschluss der Gewährleistung“ unterschrieben wird – hat das dann keine Rechtskräftige Wirkung?? Wofür gibt’s dann den Kaufvertrag??????????? Ist ja kein E - Bay Verkauf – in welchem der Vertragsgegendstand durch das „Inserat“ oder die „E - Bay Transaktion“ zu Stande kommt. Dann Hätte doch wenigstens im Kaufvertrag z.B. stehen müssen „Ausstattung wie in Internetinserat Nr.XXXXX“ oder ähnliches. Na ja, am 22.01.04 geht’s zur Verhandlung – ich finde selbst einen Vergleich unfair.

Was meint ihr? Wie kommt euch das alles vor.

Habt ihr evtl. noch einen Rat?

Wollte nicht noch mal 500€ erstatten – der Wagen war einzigartig und in einem relativ guten Zustand. Hatte einem Monat zuvor den Wagen noch in der NL Essen um Keilriemen und den Großteil der Klimaanlage erneuern lassen 1284€.

Viele Grüße Andre
littleblue ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2004, 09:33   #2
PMORSCH
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 19.11.2003
Ort: Perl
Fahrzeug: 750 iL
Standard

Hallo Andre,


normalerweise reicht der Kaufvertrag aus.
Ist im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen und dieser Kaufvertrag von beiden Seiten unterzeichnet
so ist er Rechtsgültig.
Dein Rechtsanwalt kann im Verfahren die Rückgabe , natürlich gegen Zahlung der Kaufsumme, des Fahrzeuges fordern. Und unter gewissen Umständen auch eine Summe für die Nutzung, der Käufer fährt ja wahrscheinlich damit, des Fahrzeuges verlangen. Diese Summe wird verechnet.

Das mit dem Frontspoiler kann er nicht fordern es sei denn, er kann beweisen das der Fehler schon bei der Übernahme war. Und das muß er sich von Dir bestätigen lassen.

Mit dem EDC hätte dem Käufer auch schon während der Probefahrt auffallen müßen.
Da die geforderte Summe in keinem Verhältnis zum Kaufpreis steht dürfte der Richter , man hofft er denkt nicht Lebensfremd, dem Antrag der Gegenseite nicht folgen.
Sollte das ganze für Dich eng werden würde ich ein Gutachten fordern.
Da ich nunmehr die halbe Hundert überschritten habe muß ich Dir aber auch sagen, Gerichte urteilen nicht immer nach den Gegebenheiten sondern spontan. Zu Rechtsanwälte ist zu sagen Geld ist für diese Leute wichtiger als
die gesetzlichen Vorgaben. In den letzten 15 Jahren hat es sich so entwickelt das viele Anwälte sich immer mehr auf die andere Seite des Gesetzes begeben.
DAS GILT NICHT FÜR alle.
Leider überschreitet die Summe den Betrag der notwendig wäre um die Sache vor den Amtsgerichten zu Verhandeln. Also geht es vor ein Landgericht und da ist Anwaltszwang.
Beim Amtgericht hätte ich Dich etwas unterstützen können.
Soweit mir bekannt ist haben wir auch einen Anwalt im Forum, vielleicht liest er auch Deine Anfrage.

Viel Glück
Gruß
Peter
PMORSCH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2004, 09:47   #3
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard littleblue

Zitat:
Kaufvertrag Privat <--> Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und unter Ausstattung „wie gesehen“ eingetragen
dürfte m.E. ausreichen. schriftl. kaufvertrag ist bindend.
was sagt denn dein anwalt dazu???

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2004, 09:49   #4
Raffael@735i
LOW4LYF
 
Benutzerbild von Raffael@735i
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
Standard Hallo,

.....also meine Meinung.

1.Hast Du das Auto unter dem Marktwert gekauft.
2.Bist Du ein Händler oder Privat?
3.Habe ich gehört das der Satz "gekauft wie gesehen" nicht gilt.
4.Gab es hier im Forum irgendwo einen "neuen" Kaufvertrag
5.Hast Du von dem Schaden gewusst & dem Käufer verheimlicht?
6.Wünsche ich Dir viel Glück!!!

MfG
Raffael
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2004, 10:17   #5
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard littleblue

ein grundsätzlicher Tipp:

wer privat ein auto kauft oder verkauft sollte sich einen Kaufvertrag des ADAC runterladen, dann macht man keine Fehler.

Für Fragen steht ADAC-Migliedern die Rechtsabteilung hilfreich zur Seite.

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2004, 11:14   #6
ReneausE
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.12.2003
Ort: Havelland
Fahrzeug: E 34, 525 i (M20), Automatik, Sonderanfertigung
Standard

Hey Leute, macht ihn doch keine Angst !

Wenn Du kein Hänlder bist, wovon ich jetzt einfach mal ausgehe ... brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen !

Bei Verkauf von PRIVAT AN PRIVAT ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Kaufvertrag ist bindent, "gekauft wie gesehen" ebenso.

Die Mängel am Spoiler sowie am Fahrwerk hätten bei der Probefahrt aufallen müssen ...
von einer "arglistigen Täuschung/Vortäuschen falscher Tatsachen" kann ja wohl nicht die Rede sein.

Zumal es bei einem 12 Jahre alten Auto nun,al vorkommtn, daa hier und dort der Zahn der Zeit nagt ...

Also, ganz ruhig und gelassen ...

ReneausE
ReneausE ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2004, 11:22   #7
PMORSCH
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 19.11.2003
Ort: Perl
Fahrzeug: 750 iL
Standard

Hallo

um es kurz zu fassen.

Warum machst Du Dir Gedanken??

In der Beziehung gebe ich Rene auch voll recht.

Gruß
Peter
PMORSCH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2004, 11:34   #8
TheRuben
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Mach dir keinen Kopf!
Das nenne ich Säbelrasseln! Das sind nur Drohungen hinter denen nichts steht!
Für den Fall das er es doch versucht kommt er sowieso nicht damit durch da der Kaufvertrag zählt und das bindend ist was schwarz auf weiss dasteht!
Wenn er unterschrieben hat , hat er in Kauf genommen das du keine Sachmängelhaftung übernimmst!
Habe auch eine Rechtsschutz abgeschlossen seid ich mal beim Autokauf übers Ohr gehauen wurde!
(kann sowieso nie Schaden eine zu haben!)

Grüsse und Glück
Ruben!
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Alt 19.01.2004, 11:49   #9
ianko
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Benutzerbild von ianko
 
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Ort: Neustadt / Wied
Fahrzeug: E38 735iA Bj.´97/´99, 325iA Cabrio mit US-Bumper ;-),318iA Cabrio M-tech 2, Mercedes 190E 2.6, 318i cabrio , Mercedes W124 2.6, Mercedes ML320
Standard

Hi,
ich denke mal...
Die Kernfrage ist ob man dir Arglisitge Täuschung betr. des EDC vorwerfen kann.
D.h. wußtest du bzw. hättest du wissen können das der fehler vorhanden war,
und hast ihn somit verschwiegen.

Ich hatte mal einen ähnlich gelagerten Fall.
Habe in der ersten Instanz verloren (völlig unverständlich)
und in der zweiten gewonnen.
Das ganze hat sich bei mir über 1 1/2 Jahre hingezogen.
Der Gegner wollte damals sogar verschleißteile und diverses andere mit ersetzt haben,
was nichts mit dem beklagten Schaden zu tun hatte.
Und ich sollte nach Meinung des ersten Urteils alles bezahlen.

Also das Stichwort heißt Argilistige Täuschung.
gruß Ianko
ianko ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2004, 11:53   #10
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Lass sie doch! Die einzigen, die Kosten haben werden, sind die, die Dich jetzt mit Briefen vom Anwalt zusch****. Nicht bange machen lassen, beim Privatverkauf gilt nach wie vor "Gekauft wie gesehen". Selbst wenn ihm nach 5 km der Motor um die Ohren geflogen wäre - PECH!!!
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