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Alt 21.01.2013, 13:44   #1
V8_inside
Anti Tempolimit
 
Benutzerbild von V8_inside
 
Registriert seit: 30.09.2009
Ort: Moers
Fahrzeug: E32 740iA 04/92, EX-E38 728iA 11/95
Standard Tankstellenfund

Hallo Zusammen,

habe da eine ganz speziele frage !

In der Nachbarschafft ist seit ca. 1 bis 1 1/2 Jahren eine Tankstelle geschlossen worden und seit dieser zeit steht ein Fahrzeug auf dessen Gelände.

Hatte schon mehrmals versucht den alten Pächter / Besitzer der Tankstelle ausfindig zu machen .

Heute hatte ich das Glück den Besitzer auf dem Gelände anzutreffen, habe Ihn sofort zwecks des Fahrzeuges angesprochen.

Der meinte , das ist nicht sein Fahrzeug , irgendein Idiot habe Ihn hier abgestellt! Ordnungsamt ist schon benachrichtigt und wenn sich keiner Meldet , kann ich Ihn mitnehmen , ist es wirklich so einfach? Weil Auto ist verschlossen und keine Papiere.

wie würde es mit dem Straßenverkehr / TÜV ablaufen?
__________________
Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann.
V8_inside ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2013, 13:59   #2
Winni
Gesperrt
 
Benutzerbild von Winni
 
Registriert seit: 03.06.2006
Ort: an der Donau
Fahrzeug: E65 - 745i
Standard

Zitat:
Zitat von V8_inside Beitrag anzeigen
... und wenn sich keiner Meldet , kann ich Ihn mitnehmen , ist es wirklich so einfach?
Nein,
wie kommst du denn drauf, daß er dann dir gehören könnte??
Winni ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2013, 14:00   #3
haasep
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von haasep
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: CLK 230 Compressor LPG powered by Erich M.
Standard

Wenn Du den Wagen, der Dir offensichtlich nicht gehört mitnimmst, ist das ein klassischer Fall von Diebstahl.
__________________
Es ist eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid.
Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und du knasnt es torztedm onhe Porbelme lseen. Das ghet dseahlb, wiel wir nchit Bcuhtsbae für Bcuhtsbae enizlen lseen, snodren Wröetr als Gnaezs.
haasep ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2013, 15:46   #4
V8_inside
Anti Tempolimit
 
Benutzerbild von V8_inside
 
Registriert seit: 30.09.2009
Ort: Moers
Fahrzeug: E32 740iA 04/92, EX-E38 728iA 11/95
Standard

Der meinte zur mir , der hat das Ordnungsamt damit beauftragt.

Nach der frist will er einen Schrotthändler bescheid sagen um das auto zu holen.

Habe Nie gesagt das ich den jetzt sofort holen will.
V8_inside ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2013, 16:14   #5
knuffel
Moderater Moderator
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
Standard

Was Du brauchst, ist ein offizielles Dokument einer autorisierten Institution
oder Person, in der Dir die Eigentumsrechte übertragen werden.
__________________


Gruß
Knuffel
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2013, 16:17   #6
Winni
Gesperrt
 
Benutzerbild von Winni
 
Registriert seit: 03.06.2006
Ort: an der Donau
Fahrzeug: E65 - 745i
Standard

Auf einem Privatgrundstück steht ein Auto....was sollte denn das das Ordnungsamt interessieren??

Wenn der Grundstücksbesitzer das Fahrzeug entfernt haben will, so muß er auf eigene Kosten nen Schlepper beauftragen.
Eine Eigentumsübertragung findet nicht und nirgens statt.
Der Besitzer, auch wenn im Moment unauffindbar, bleibt der Besitzer.
Winni ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2013, 16:44   #7
Nilson
schon über 10 Jahre dabei
 
Benutzerbild von Nilson
 
Registriert seit: 06.01.2009
Ort: Muldentalkreis
Fahrzeug: VW T5
Standard

Sowas ähnliches hab ich auch schon versucht.
Es handelte sich um ein T4, der dem Hochwasser zum Opfer gefallen war.
Ich hab mich mit dem Ordnungsamt in Verbindung gesetzt, auch den Halter konnte ich ausfindig machen, dem Halter wars egal, ich sollte aber abwarten wegen der Versicherung. Plötzlich war das Auto weg. Die ganze Mühe vergebens. Laß es einfach sein, ohne Grund wird der das Ding auch nicht dorthin gestellt haben.
__________________
Viele Grüße Jens

Willst du leben irgendwann, wenn nicht jetzt- wann denn dann ???
Nilson ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2013, 16:49   #8
Koop
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Koop
 
Registriert seit: 28.11.2010
Ort: Herborn
Fahrzeug: BMW E46 M3
Standard

Zitat:
Zitat von Winni Beitrag anzeigen
Auf einem Privatgrundstück steht ein Auto....was sollte denn das das Ordnungsamt interessieren??

Wenn der Grundstücksbesitzer das Fahrzeug entfernt haben will, so muß er auf eigene Kosten nen Schlepper beauftragen.
Eine Eigentumsübertragung findet nicht und nirgens statt.
Der Besitzer, auch wenn im Moment unauffindbar, bleibt der Besitzer.

Genau so ist es!
Koop ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2013, 16:52   #9
knuffel
Moderater Moderator
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
Standard

Zitat:
Zitat von Winni Beitrag anzeigen
Der Besitzer, auch wenn im Moment unauffindbar, bleibt der Besitzer.
Der Besitzer ist zur Zeit der Typ auf dessen Grundstück das Fahrzeug steht.
Wer aber die Eigentumsrechte hat, ist ja unklar.
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2013, 18:36   #10
Winni
Gesperrt
 
Benutzerbild von Winni
 
Registriert seit: 03.06.2006
Ort: an der Donau
Fahrzeug: E65 - 745i
Standard

Zitat:
Zitat von knuffel Beitrag anzeigen
Der Besitzer ist zur Zeit ...


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