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29.10.2005, 09:43
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#41
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.11.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: B 12 6.0 (E38) + B12 5.0 (E 32)
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Moin , also McLane ist doch meines Wissens nach nicht mehr bei der Verkehrspolizei und somit wird und muss er das auch nicht Wissen.
Außerdem habe ich die Erfahrung, das die, die es wissen müßten, meist sowieso keine Ahnung haben und nur durch Ihre vom Staat vergebene Autorität(Uniform) sich mit Ihrem "Privatwissen " hochspielen. Wenn der Polizist sagt der Rasen ist blau , ist er eben blau. Klagen kann man ja später. Wer das Spiel nicht begriffen hat muss halt noch üben.
Und den letzte TÜV Bericht mitzuführen ist ja nun wirklich kein Beinbruch.
Einen Ordner habe ich für meine Firmen Fahrzeuge schon seit Jahren zum
ständig mitführen angelegt. Neben Zulassung, ASU und TÜV- Bericht noch
LKW-Prüfbuch und SP-Protokoll, Grüne Versicherungskarte, Abfalltransportgenehmigung und Güternahverkehrs-Konzession, dazu noch ein Zertifikat vom Hersteller zur Ladungssicherung. Und zusätzliche BE für Anbau und Zubehörteile. Außerdem die Betriebsfunk-Lizenz. Die Smog- Fahrverbots-Ausnahme Bescheinigung (Ist allerdings abgelaufen-gibt auch keinen Smog mehr ) , ich hör jetzt auf, habe sicher noch einiges vergessen ! Da kommen noch Betriebsspezifische Sachen dazu, Begleitscheine,Übernahme,Liefer- und Wiegescheine. Eigendlich braucht so ein Kraftfahrer noch eine ständige Sekretärin als Beifahrer. Dank dem Bürokratismus sieht eigendlich keiner
mehr durch. Ich hör jetzt auf......
MathiasS
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29.10.2005, 22:00
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#42
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Gast
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Zitat:
Zitat von mathiasS
Moin , also McLane ist doch meines Wissens nach nicht mehr bei der Verkehrspolizei und somit wird und muss er das auch nicht Wissen.
Außerdem habe ich die Erfahrung, das die, die es wissen müßten, meist sowieso keine Ahnung haben und nur durch Ihre vom Staat vergebene Autorität(Uniform) sich mit Ihrem "Privatwissen " hochspielen. Wenn der Polizist sagt der Rasen ist blau , ist er eben blau. Klagen kann man ja später. Wer das Spiel nicht begriffen hat muss halt noch üben.
Und den letzte TÜV Bericht mitzuführen ist ja nun wirklich kein Beinbruch.
Einen Ordner habe ich für meine Firmen Fahrzeuge schon seit Jahren zum
ständig mitführen angelegt. Neben Zulassung, ASU und TÜV- Bericht noch
LKW-Prüfbuch und SP-Protokoll, Grüne Versicherungskarte, Abfalltransportgenehmigung und Güternahverkehrs-Konzession, dazu noch ein Zertifikat vom Hersteller zur Ladungssicherung. Und zusätzliche BE für Anbau und Zubehörteile. Außerdem die Betriebsfunk-Lizenz. Die Smog- Fahrverbots-Ausnahme Bescheinigung (Ist allerdings abgelaufen-gibt auch keinen Smog mehr ) , ich hör jetzt auf, habe sicher noch einiges vergessen ! Da kommen noch Betriebsspezifische Sachen dazu, Begleitscheine,Übernahme,Liefer- und Wiegescheine. Eigendlich braucht so ein Kraftfahrer noch eine ständige Sekretärin als Beifahrer. Dank dem Bürokratismus sieht eigendlich keiner
mehr durch. Ich hör jetzt auf......
MathiasS
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Aber sonst geht's?!
Was hast Du denn geraucht?? Ich habe nach wie vor ne ganze Menge A´hnung, wenn ich keine habe, poste ich nicht . Also ruhig bleiben.
Was ich geschrieben habe stimmt. Lies es nach (geht in dem Fall nicht) wenn Du mir nicht glaubst. Ich verweise auf Postring Nummer 28 dieses Threads.
BTW: Kennen wir zwei uns??
Geändert von John McClane (29.10.2005 um 22:24 Uhr).
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29.10.2005, 22:32
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#43
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.11.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: B 12 6.0 (E38) + B12 5.0 (E 32)
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Sag ich doch : Wenn der Polizist sagt der Rasen ist blau , ist er eben blau.
und wer nicht kuscht , wird plattgemacht .
MathiasS
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29.10.2005, 22:32
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#44
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.11.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: B 12 6.0 (E38) + B12 5.0 (E 32)
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Und jetzt könnt Ihr alle lachen
MathiasS
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29.10.2005, 23:40
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#45
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.11.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: B 12 6.0 (E38) + B12 5.0 (E 32)
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Hallo , ich hab mal ein bißschen rumgegooglet und habe festgestellt, das das wohl in überall anders gehändelt wird.
Zitat :
"Warum sollte man den TÜV-Bericht mitführen? Dafür wird doch der KFZ-Schein gestempelt. Wo steht denn das geschrieben?
In der StVZO. Ist aber etwas schwammig.
Für die TÜV Bescheinigung:
§29 Abs. 10
Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Er oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen.Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist." Zitat-Ende
Bei mclane wird es vielleicht bürgerfreundlich gehandhabt, ich wollte Dich auch nicht angreifen, aber "jeder zieht sich halt die Jacke an die einen passt" , und "getroffene Hund bellen " !
Und es ist ja wirklich kein Problem den letzten TÜV- Bericht im Fahrzeug mitzuführen. Bevor ich von unwissenden Polizisten ( nicht gleich wieder aufspringen) lange aufgehalten werde , zeige ich mich kooperationsbereit und lasse alle Schikanen über mich ergehen , und zeige was die wollen.
Siehe z.B. http://www.motor-talk.de/t518007/f13/s/thread.html oder
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article1608731.html oder
http://www.auto-treff.com/bmw/vb/sho...threadid=96513
Die Meinungen sind halt geteilt, wie das Volk bei der Wahl.
MathiasS
Übrigens mclane , ich bin Nichtraucher , und Entschuldigung für meinen Irrtum das ich glaubte du bist nicht mehr bei der Verkehrspolizei.
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30.10.2005, 00:56
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#46
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eingefahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Gelsenkirchen
Fahrzeug: BMW 735i E65 11.2003
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Zitat:
Zitat von mathiasS
"jeder zieht sich halt die Jacke an die einen passt" , und "getroffene Hund bellen " !
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Ich will Dir jetzt wirklich nix, aber die beiden Sprüche sind ja wohl dümmste Bauernpolemik der alleruntersten Schublade!
Du sagst damit im Prinzip aus, daß ein zu Unrecht Beschuldigter sich nicht verteidigen/rechtfertigen/entlasten soll/darf/wird, sondern daß nur ein zurecht Beschuldigter sein vergehen vehement abstreiten wird. Fällt Dir nicht auf, was für ein Schwachfug das ist, mh?
In diesem Sinne: "wenn der Klügere immer nachgibt, regieren die Dummen bald die Welt!"
Gruß vom Polemikhasser.....
__________________
Wer langsam fährt wird länger gesehen ;o)
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