Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
Essen Motor Show 2006
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30.11.2011, 13:09
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#31
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Gast
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Ich sag ja, Claus: Experten.
Ich äußere mich dazu nicht weiter . Wenn Du etwas wissen willst, Email an mich.
Da bekommst Du dann allerdings auch rechtlich fundiertes und nicht "ich meine, dass..." .
Edit: Meine persönliche Meinung zu den Plaketten ist hier nachrangig. Das, was ich vor 2 Jahren schrob, gilt nach wie vor.
Geändert von John McClane (30.11.2011 um 13:21 Uhr).
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30.11.2011, 13:23
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#32
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Born to run
Registriert seit: 23.11.2010
Ort: Berlin
Fahrzeug: E30, E36, E38, C4
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Zitat:
Zitat von John McClane
Ich sag ja, Claus: Experten.
Ich äußere mich dazu nicht weiter . Wenn Du etwas wissen willst, Email an mich.
Da bekommst Du dann allerdings auch rechtlich fundiertes und nicht "ich meine, dass..." .
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Mir ist nicht ganz klar, welchen Sinn solche Beiträge haben. Entweder beteiligst Du Dich mit einem rechtleich fundierten Beitrag oder Du hälst Dich ganz raus. Alles andere ist Grundschulniveau (ich weiß was, was Du nicht weisst, aber ich sag's Dir nicht, ällibätsch)
Zumindest scheint der Ansatz der Urkundenfälschung nicht vollkommen daneben zu sein, auch wenn der Artikel schon etwas älter ist: Tagesspiegel 17.12.2009
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30.11.2011, 13:31
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John McClane
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Dieser Beitrag wurde von knuffel gelöscht.
Grund: OT! Klärt Eure persönlichen Dinge per U2U.
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30.11.2011, 13:35
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ramsesp
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Dieser Beitrag wurde von knuffel gelöscht.
Grund: OT! Klärt Eure persönlichen Dinge per U2U.
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30.11.2011, 13:39
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Winni
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Dieser Beitrag wurde von knuffel gelöscht.
Grund: OT! Klärt Eure persönlichen Dinge per U2U.
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30.11.2011, 13:40
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John McClane
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Dieser Beitrag wurde von knuffel gelöscht.
Grund: OT! Klärt Eure persönlichen Dinge per U2U.
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30.11.2011, 13:43
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ramsesp
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Dieser Beitrag wurde von warp735 gelöscht.
Grund: Das gleiche gilt für Dich
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30.11.2011, 13:56
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#33
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
Der Aussteller wird auf dem runden Stempel auf der Vorderseite benannt.
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Oeh echt jetzt ? Das grüne Ding was ich mal bei ATU geholt hab sah genauso aus wie das von der Zulassungsstelle meine ich. Muss ich mal mit der Lupe ran :-D
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30.11.2011, 13:56
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#34
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Zitat:
Zitat von John McClane
Ich schreibe was ich möchte wie ich es möchte .
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Ganz sicher nicht...
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30.11.2011, 14:14
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#35
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014er 760Li, 2019er 320d, 2008er Opel Vectra C Caravan, 1998er Mercedes-Benz SL 280
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Zitat:
Zitat von Andimp3
Oeh echt jetzt ? Das grüne Ding was ich mal bei ATU geholt hab sah genauso aus wie das von der Zulassungsstelle meine ich. Muss ich mal mit der Lupe ran :-D
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Du solltest auch das Papier drumherum aufbewahren - das gehört nämlich dazu und da steht auch der Aussteller drauf (bin mir damit aber grad etwas unsicher).
__________________
Viele Grüße
Sebastian
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30.11.2011, 14:15
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John McClane
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Dieser Beitrag wurde von knuffel gelöscht.
Grund: OT! Klärt Eure persönlichen Dinge per U2U.
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30.11.2011, 14:19
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#36
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von Lexmaul
Du solltest auch das Papier drumherum aufbewahren - das gehört nämlich dazu und da steht auch der Aussteller drauf (bin mir damit aber grad etwas unsicher).
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Das kann aber dann nicht Bestandteil der Urkunde sein, weil es mit dieser nicht mehr verbunden ist - außerdem muss man das auch gar nicht aufbewahren ... wäre mir jedenfalls neu.
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30.11.2011, 14:40
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#37
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von Andimp3
Das kann aber dann nicht Bestandteil der Urkunde sein, weil es mit dieser nicht mehr verbunden ist - außerdem muss man das auch gar nicht aufbewahren ... wäre mir jedenfalls neu.
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Das glaube ich allerdings auch nicht.
Hier mal eine Großaufnahme eine Plakette.
Es gibt mehrere Varianten der Stempel auf der Plakette. Aussteller können sein:
-DEKRA, TüV, GTÜ, etc.
-Stadt/Kreis
oder, wie häufig, eine
-anerkannte Werkstatt, die sich durch einen Code zuodnen lässt.
__________________
Wenn du nichts hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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30.11.2011, 14:51
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#38
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Hamm (Westf.)
Fahrzeug: --
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
Das glaube ich allerdings auch nicht.
Es gibt mehrere Varianten der Stempel auf der Plakette. Aussteller können sein:
-DEKRA, TüV, GTÜ, etc.
-Stadt/Kreis
oder, wie häufig, eine
-anerkannte Werkstatt, die sich durch einen Code zuodnen lässt.
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Die Plaketten sind doch eindeutig einem Fahrzeug zugeordnet - durch das Nummernschild. Zum Fahrzeug gehören entsprechende Papiere (u.a. Fahrzeugschein, komme gerade nicht auf die aktuelle Bezeichnung) die Mitführungspflichtig sind. Würde die Rennleitung nun die Rechtmäßigkeit einer Umweltplakette anzweifeln, so reicht dieser doch ein Blick auf den Fahrzeugschein um an die entsprechenden Daten zu kommen (Fahrgestellnummer, Motorisierung, Schadstoffeinstufung) - somit erübrigen sich weitere Unterlagen.
Soweit zumindest meine Theorie....
__________________
Gruß, Heiko
“Speed has never killed anyone. Suddenly becoming stationary, that's what gets you.” (Jeremy Clarkson)
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30.11.2011, 14:55
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#39
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014er 760Li, 2019er 320d, 2008er Opel Vectra C Caravan, 1998er Mercedes-Benz SL 280
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Ich glaube, ich hab mich mit dem Verlust der Plakette vertan (Scheibentausch etc.) - dann kann man das Teil nämlich vorzeigen.
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30.11.2011, 15:19
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#40
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von Lexmaul
Ich glaube, ich hab mich mit dem Verlust der Plakette vertan (Scheibentausch etc.) - dann kann man das Teil nämlich vorzeigen.
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Eine Plakette an der Scheibe ist Vorschrift.
Zitat:
Zitat von §3 BImSchV Kennzeichnung
(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.
BImSchV
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