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21.12.2015, 13:21
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.11.2010
Ort: Zürich
Fahrzeug: 750i 12.91, 750il 11.87, 230e 6.81, 190E 2.0, 450sel 6.9, C4 2.6E, C280 94', E320 95', E420 97', E500 05'
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Ruheversicherung
vielleicht weiß das jemand.. habe gerade mit diversen versicherungstypen telefoniert, bezüglich der versicherung von abgemeldeten kfz, der ruheversicherung. die rücken jetzt aber nicht so richtig raus, auf die frage:
wenn ich ein abgemeldetes kfz innerhalb der 18 monatigen ruheversicherung für einen tag wieder anmelde und dann wieder abmelde, gilt die ruheversicherung dann erneut 18 monate von diesem zeitpunkt?
__________________
Hört endlich auf damit Frank Zappa mit Gott zu vergleichen!
Er ist zwar ein feiner Kerl - aber er ist nicht Frank Zappa!
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21.12.2015, 14:04
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.11.2009
Ort: Oberdreis
Fahrzeug: E38-740iL Sport - Individualserie Sportedition Middle East (05.2001) LPG Prins VSI; Chrysler Town & Country 3.6 FFV+LPG
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Ich würde dringend dazu raten, dies schriftlich auf Deinen Einzelfall anzufragen. Die Versicherer wollen gerne Neuverträge, allerdings auch Kunden binden. Wenn Du zwischenzeitlich auch noch umziehst können auch schon wieder andere Vertragsregeln herrschen (meine Erfahrung).
Also am besten schriftlich fixieren, was in dem konkreten Fall passiert. Sonst weiß nachher keiner mehr so genau, was abgesprochen wurde.
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21.12.2015, 14:36
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#3
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natürlich Mit-Glied
Registriert seit: 04.10.2012
Ort: Erding
Fahrzeug: E38 740i-10.94, E38 728i-5.98 und CLA 250 4matic 12/16
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https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ruheversicherung
Ich hab das mal gefunden, wobei ich sowas noch nie gehört hatte.
Mein E38 wird nur Saisonbedingt gefahren. Danach steht er in einer Halle.
Wenn ich das richtig verstanden habe müsste ich doch ne Vollkasko abschliessen damit ich Entschädigung bekommen würde, sollte er im Extremfall gestohlen werden.?
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21.12.2015, 14:48
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.11.2009
Ort: Oberdreis
Fahrzeug: E38-740iL Sport - Individualserie Sportedition Middle East (05.2001) LPG Prins VSI; Chrysler Town & Country 3.6 FFV+LPG
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Zitat:
Zitat von Mark-LA
[url]
Wenn ich das richtig verstanden habe müsste ich doch ne Vollkasko abschliessen damit ich Entschädigung bekommen würde, sollte er im Extremfall gestohlen werden.?
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Für den Fall des Diebstahls reicht eine wirksame Teilkasko aus.
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21.12.2015, 15:02
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#5
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natürlich Mit-Glied
Registriert seit: 04.10.2012
Ort: Erding
Fahrzeug: E38 740i-10.94, E38 728i-5.98 und CLA 250 4matic 12/16
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Gut das ich in einer Gegend wohne, wo man sich nicht wirklich für 21 jahre alte Autos interessiert :-)
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21.12.2015, 15:36
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.11.2010
Ort: Zürich
Fahrzeug: 750i 12.91, 750il 11.87, 230e 6.81, 190E 2.0, 450sel 6.9, C4 2.6E, C280 94', E320 95', E420 97', E500 05'
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Zitat:
Zitat von Amber
Ich würde dringend dazu raten, dies schriftlich auf Deinen Einzelfall anzufragen. Die Versicherer wollen gerne Neuverträge, allerdings auch Kunden binden. Wenn Du zwischenzeitlich auch noch umziehst können auch schon wieder andere Vertragsregeln herrschen (meine Erfahrung).
Also am besten schriftlich fixieren, was in dem konkreten Fall passiert. Sonst weiß nachher keiner mehr so genau, was abgesprochen wurde.
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richtig, das hab ich denen auch rausgekitzelt..
ich hatte bisher ne vk und die konditionen bzw was abgedeckt ist gilt dann auch immer für die rv. mir geht es primär um brandschäden und vandalismus.
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22.12.2015, 16:50
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#7
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: C6, R1200RT
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Zitat:
Zitat von Mark-LA
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Hier steht: "Keine Ruheversicherung tritt ein, sofern der Zeitraum zwischen An- und Abmeldung weniger als 14 Tage beträgt."
Ich würde die Frage nicht so kontret an einer Versicherung stellen, sondern einfach die Versicherungsbedingungen nachlesen...
Ansonsten gibt es auch noch Versicherungen speziell für abgemeldete Fahrzeugen, z.B. OCC bietet so was an, keine Ahnung was es kostet, aber ich vermute nicht so viel, da ja auch nicht so viel abgedeckt werden müsste.
https://www.occ.eu/de/versicherungen...#ohnezulassung
...
Versichert OCC Fahrzeuge ohne Zulassung?
Ja. OCC versichert Fahrzeuge ohne Zulassung, sofern Fahrzeug und Fahrer die OCC-Voraussetzungen erfüllen.
Welche Voraussetzungen gelten für Klassiker oder Premium Cars ohne Zulassung?
Grundsätzlich können Sie jedes Fahrzeug auf Ihrem Privatgelände ohne Zulassung nutzen bzw. abstellen. Hierbei ist es unwichtig, ob sich das Fahrzeug in einem StVZO-konformen, also technisch einwandfreien Zustand befindet.
Welche Vorteile gibt es, ein Fahrzeug nicht zuzulassen?
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihren Klassiker oder Premium Car nicht zuzulassen, genießen Sie folgende Vorteile:
Sie brauchen keine Kfz-Steuern zahlen.
Bei OCC zahlen Sie nur einen geringen Versicherungsbeitrag.
Gibt es Einschränkungen bei einer Nicht-Zulassung?
Ja. Nicht zugelassene Klassiker dürfen nicht auf öffentlichen Straßen bewegt, geparkt oder abgestellt werden.
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22.12.2015, 17:13
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.11.2010
Ort: Zürich
Fahrzeug: 750i 12.91, 750il 11.87, 230e 6.81, 190E 2.0, 450sel 6.9, C4 2.6E, C280 94', E320 95', E420 97', E500 05'
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ja das hatte ich ja gelesen und damit war meine frage auch beantwortet..
occ könnte man in betracht ziehen..
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