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BMW 7er, Modell E32
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Alt 16.10.2008, 11:59   #1
Backtotheroots
Styling 5 rules
 
Benutzerbild von Backtotheroots
 
Registriert seit: 04.09.2005
Ort: Nähe Hamburg
Fahrzeug: BMW 730i V8 (E32) EZ 7/94
Standard Standheizung; Eintragung Ja oder Nein????

Hallo zusammen!

ja wie im Titel schon steht wollte ich am WE die Standheizung fertig einbauen. Also vorab den TÜV kontaktet um vorzufühlen, was der für die Eintragung benötigt.

Ein ziemlich verdutzter Prüf-Ing. wußte nicht so richtig weiter. Nachdem ich dem mitgeteilt habe, dass der Fahrzeugkabelbaum die Standheizung schon vorsieht und es eine Einbauanleitung von BMW gibt sagte der mir, dass ich dann diese Anleitung mitbringen sollte und dann müßte das u.U. reichen
Ich hatte nicht wirklich den Eindruck das der nen Plan hatte

Also zur TÜV Konkurenz und da nochmal gefragt. Der Prüfer sagte mir nun, dass auf der Standheizung ein Prüfzeichen ist und ein Eintrag nach der "Reform" nicht mehr notwendig sei.

Was stimmt denn nu

Hat jemand von euch da Erfahrungen??

Bin für jeden Tip dankbar

Gruß
Dirk
Backtotheroots ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2008, 12:04   #2
christian 72
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 27.03.2007
Ort:
Fahrzeug: 730 iA R6 PD 06 / 1987 und 750 iL PD 08/89 EZ 10/89
Standard

Also ich denk auch, daß da nichts eingetragen werden muß, wenn es die ist, die von BMW ab Werk verbaut wurde! Dann wurde ja die Zulassung der Standheizung im Verbund mit diesem Fahrzeug damals schon geprüft! Oder? MfG Christian
christian 72 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2008, 12:49   #3
CarstenE
Heizölverleiher
 
Benutzerbild von CarstenE
 
Registriert seit: 08.05.2003
Ort: Gummersbach
Fahrzeug: E200 Kompressor, B200, Smart, ML320CDI, leider kein E32 730iA mehr
Standard

Früher mussten SH eingetragen werden.
Heute meines Wissens nach nicht mehr

Habe ja auch seit 2 Monaten eine SH drin.
Allewrdings muss ich erst im Dez 2009 zum Tüffemann- werde dann berichten

Grüsse
Carsten
__________________
Der Umwelt zuliebe:
Meine Nachricht werde mit wiederverwertbaren Buchstaben geschrieben
Sie sind somit voll digital recyclebar
CarstenE ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2008, 13:11   #4
Backtotheroots
Styling 5 rules
 
Benutzerbild von Backtotheroots
 
Registriert seit: 04.09.2005
Ort: Nähe Hamburg
Fahrzeug: BMW 730i V8 (E32) EZ 7/94
Standard

Ja es ist ne "Originale"

Wurde aus einem V8 komplett ausgebaut und wird in meinen V8 identisch wieder eingebaut.

In der EBA steht aber, dass nach dem Einbau bzw. in diesem Fall "Nachrüstung" eine TÜV Abnahme erfolgen muß.

Die EBA ist natürlich von Anfang der 90er Jahre und kannte die Reform was Eintragungen angeht nicht.

Gruß
Dirk
Backtotheroots ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2008, 13:16   #5
Saba
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Saba
 
Registriert seit: 24.04.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW e32 735i 18.12.1986 Handgeschaltet
Standard

In meinem ist sie original Eingetragen,
es geht wohl Versicherungstechnisch ums bezahlen wenn die Karre abbrennt!
Saba ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2008, 14:13   #6
ekki
...der mit dem Benz tanzt
 
Benutzerbild von ekki
 
Registriert seit: 31.03.2004
Ort: Hemer
Fahrzeug: E32-730iA-R6 M30B30 09/93-Zul. 27.09.1993, Klimaautomatik
Standard

Ist zwar kein 7er, aber trotzdem:
ein Freund von mir hat in seinem 2 Jahre alten Peugeot 307SW eine Standheizung nachrüsten lassen (freie Fachwerkstatt), und sowohl dort als auch bei Peugeot die Info erhalten:
ist typgeprüft, muss NICHT eingetragen werden.
__________________
Grüsse an Alle.

Ekki, der aus Faulheit meist nur klein schreibt
--------------------------------------------
rollst Du noch, oder....
fährst du schon BMW ???
ekki ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2008, 18:41   #7
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von FrankGo
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

Wichtig bei der Standheizung ist, dass auch bei einem Defekt des Wärmetausches / Brennkammer techn. verhindert sein muss, dass Abgas in den Fahrgastraum gelangt.

Wenn das gewährleistet ist (es gibt Anlagen, bei denen der Brenner nach X Jahren deswegen ausgetauscht werden muss), dann ist alles gut.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2008, 00:48   #8
BMWHarald
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 26.06.2002
Ort: Fürth
Fahrzeug: BMW 735iA (11.89), BMW 750iL (12.91)
Standard

Hallo!


Die Sache ist eigentlich ganz einfach:

Schau auf das Typenschild der Standheizung! Wenn dort ein "E"-Zeichen drauf ist, muss sie nicht eingetragen werden. Dies ist bei neuen Standheizgeräten in der Regel so.

Du wirst aber mit Sicherheit eine Wellenlinie mit S238 dahinter entdecken. Dies ist ein nationales Genehmigungszeichen und bedeutet, dass das Heizgerät eingetragen werden muss.


Die Bauartgenehmigung zu der Prüfnummer müsste der TÜV selbst haben!



Viele Grüße

Sascha
BMWHarald ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2008, 10:07   #9
Stiefelknecht
Ärmstes Mitglied
 
Benutzerbild von Stiefelknecht
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Elzach
Fahrzeug: 740i 12/92
Standard

Also ich hab meine "eintragen" lassen, obwohl die von 2004 ist.
Stand glaub auch was davon in den Unterlagen von Webasto.
Ahh ja, da isses schwarz auf weiß.
Gesetz.jpg
MfG
Chris
Stiefelknecht ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2008, 17:19   #10
McTube
Moderator
 
Benutzerbild von McTube
 
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
Standard

Um das durcheinander komplett zu machen: Ich hab die ja ab Werk, und da ist nix eingetragen!

Grüsse

Michael
McTube ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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