Zitat:
Zitat von GB41
... abgesehen davon wird jeder TÜVer die fehlenden Teile bemängeln und somit nicht abnehmen.
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das dürfte dem Tüver ziemlich egal sein weil es keiner Abnahme bedarf!
(so zumindest bei der Oris. E 235 Ausf. C ABG Nr. M4441) ich denke nicht das es bei anderen anders ist ich war bei 3 verschiedenen Prüfstellen darunter TÜV KÜS Dekra und keiner wollte sie sich ansehen da nicht nötig hieß es...
Solange das Typenschild an der AHK "die Welle" trägt... oder ne E-Nr. ABG ABE oder was weiß ich was für ne Nummer trägt muss diese mit sehr hoher wahrsl. nicht abgenommen werden. Die Verantwortung für den Sachgemäßen Anbau trägt der Fahrzeughalter deswegen sind auch in den meisten Fahrzeugen die Daten für die AHK schon eingetragen obwohl gar keine verbaut ist.
Soweit ich weiß ist bei der Anbauanleitung meist auf der letzten Seite ein Blatt auf dem sich die Werkstatt verewigt und für den sachgemäßen Anbau unterschreibt!
So die Aussage aller 3 Prüfstellen (die mir das aber alle nicht schriftlich geben wollten)
Zum TE: entweder wird alles verbaut so wie es sich gehört (nach Einbauanleitung) oder lass es... schon allein weil du sowas fragst empfehle ich dir sowas einen "Sachkundigen" - Schrauber machen zu lassen.