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BMW 7er, Modell E38
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Alt 28.12.2018, 12:09   #11
falkili
livin´ on a rig
 
Benutzerbild von falkili
 
Registriert seit: 29.09.2009
Ort: Bei Hannover
Fahrzeug: Jeep ZJ 318cui, E38 M62B44 LPG & Jeep YJ
Standard

Zitat:
Zitat von Rottwauz1 Beitrag anzeigen
Tscha,da wäre dann nur noch die frage (für mich) im raum, wenn du mit deinen falschen reifen alles passend auf dein auto einstellst,ist es dan auch regelkonform? Was sagt(e) dein gps versuch(den du sicherlich gemacht hast)zur jetzigen abweicheng?

Du fährst auf der va übrigens die bereifung von einem 5er e60/61, ha passt eigentlich auch ned,auch auf nen 5er..ein schelm der da was böses denkt
Wenn denn dann was passiert und auch noch ein Personenschaden dazu kommt, dann wird es bunt......
__________________
- 87´er Jeep Wrangler YJ
- 96´er Jeep Grand Cherokee 318cui V8
- 96´er BMW E38 M62B44 LPG
- 90´er BMW E32 M30B30 LPG
- 81´er Vespa P135X
- 90´er Hymer Eriba Nova 531
falkili ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2018, 12:14   #12
gasi
um was gehts jetzt genau?
 
Benutzerbild von gasi
 
Registriert seit: 27.05.2002
Ort: Hanglage
Fahrzeug: E38-728iA (02.98), E61-545iA (06.04), beide schön orientblau :)
Standard

Ist nicht auch die Optik bescheiden, mit den kleinen Dingern?
I.d.R. braucht es allein für Felgen von nem anderen BMW Modell schon ne Einzelabnahme und dann gibt es meist auch eine Bereifungsvorschrift.
Insgesamt keine gute Idee den Tacho auf die falschen Räder zu justieren. Find ich.
__________________

Sei kein Penner, fahr Verbrenner!

Mein Filmtipp:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.youtube.com/watch?v=x6_n6B8PNHo
Endlich dicht!

Habe Gutachten für Styling 176 auf E38 inkl. Traglastbescheinigung.
gasi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2018, 12:33   #13
M8-Enzo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von M8-Enzo
 
Registriert seit: 17.02.2004
Ort: Werne
Fahrzeug: BMW 850Csi & BMW 323iA Tour
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Korrekt!

Natürlich kann man alles Mögliche machen und wo kein Kläger da kein Richter!

Ein nachträglicher Eingriff in die werksseitige und vom Kraftfahrzeugbundesamt beauftragten und angeschlossenen Prüfinstituten sowie letztlich vom KBA genehmigten Konstruktion hat meiner persönlichen Erfahrung nach letztlich eine BAUTECHNISCHE VERÄNDERUNG am Fahrzeug zur Folge!!

Das bedeutet, daß die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs in Frage gestellt wird und/oder erlischt!

Ich selbst würde genau aus diesem Grund NIEMALS an der internen Codierung bzgl. der Geschwindigkeitsanzeige etwas verändern, - auch dann nicht, wenn diese im Grunde genommen eine "Korrektur zum Richtigen" wäre! Es ist nun mal eine bautechnische Veränderung und diese darf nicht "jedermann" vornehmen.

Allerdings kann man die Geschwindigkeitsanzeige aufgrund der veränderten Reifengröße neu einmessen. Der rechtlich vorgegebene Toleranzbereich bzgl. der angezeigten Geschwindigkeit ermöglicht eine gewisse Flexibilität --- also ein Eingriff ohne gleichzeitig eine bautechnische Veränderung vorzunehmen!

Hierzu bedarf es jedoch einer Voraussetzung und einem Umstand.
Die Voraussetzung ist, daß die Reifengröße auch wirklich rechtlich OK und somit eingetragen ist.
Der Umstand ist, daß man eine Prüfung der Geschwindigkeitsanzeige auf dem Rollenprüfstand nachweisen muß. Also eine Messung vorher mit den "Wunschreifen" und ggf. eine anschließende Messung nach der neuen Einmessung der Geschwindigkeitsanzeige.

Zielsetzung ist zu erkennen, ob die Geschwindigkeitsanzeige an allen Bereichen immer noch innerhalb der rechtlich vorgegebenen Toleranzen anzeigt oder nicht.
Ich selbst brauche ggf. den schriftlichen Originalausdruck des Rollenprüfstandes bzgl. der Soll- und Ist-Werte bei den diversen gemessenen Geschwindigkeiten als rechtliche Basis um dann die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen.

Gruß aus Werne

Guido
__________________
Der Instrumentenkombi-, Klimabedienteil-, Bordcomputer- & Navi-Chirurg!
M8-Enzo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2018, 13:29   #14
V8-GT
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 28.05.2015
Ort: Potsdam
Fahrzeug: E38-735i in 317, mit 0352, Handschalter ('97) -einer von 221 mit N9TT "Nappa Grau" , diverse aus: Hethel (Lotus), Bologna (Ducati), Köln (Ford) etc.
Standard

Ein Rad am Fzg. ist nicht gleichmäßig rund und nicht von konstantem Durchmesser .. es gibt den statischen und dynamischen Halbmesser (Radius am Rad) .. nur so als Hinweis eingeworfen, damit das mit der Begrifflichkeit "in allen Bereichen" bezüglich Fahrgeschwindigkeit klarer wird.

Ein Reifen baut je nach seiner inneren Struktur und des vorhanden Querschnitt-Verhältnisses unterschiedlich stark auf ..sprich man führe sich als Beispiel Bild die mit Niederdruck gefahrenen Dragslicks im Viertelmeile Sport vor Augen.

Die sind am Anfang labberig und das Fahrzeug sackt ein .. mit viel Wheelspin wird im prestart Bereich vor der Ampel durch Walkarbeit und Schlupf am Rad dann einerseits Wärme erzeugt die den Basisdruck anhebt im Reifen. Gleichzeitig erzeugt jedoch auch die enorme Umfangsgeschwindigkeit einen Anstieg beim Reifendurchmesser.

..übertragen auf einen PKW bedeutet dies - wie weit baut der Reifenumfang auf, wenn das Fahrzeug mit Autobahntempo jenseits der 200 km/h unterwegs ist..?


Felgen kann (konnte?) man in einer Einzelabnahme als weitere Radsätze in die modernen leider sehr abgespeckten Fahrzeugdokumente eintragen lassen.

Wichtig ist:
Das Bauteil Felge und die Befestigungsmittel müssen selbst schon eine Zulassung haben .. denn wenn z.B. die vertretbaren Umfangskräfte an einer Felge schon einmal bestimmt wurden und es auch ein Traglastgutachten gibt, so kann man dies auch bei weiteren Fahrzeugen heranziehen.

Zumindest haben wir das so an meinem Esprit gemacht, für die Vorlesung beim Labortermin in der TÜV Zentralstelle in Berlin.
Die für den Winterbetrieb an meinem Lotus zum Einsatz kommenden Felgen sind von Citroen- bzw. Opel Limousinen und als solche mit ausreichend Traglast gesegnet und für entsprechende Biege-Umfangskräfte ausgelegt.
Die Reifen wurden hinsichtlich Dimensionierung auch abgenommen - somit stehen in den Papieren nun, neben der vom Fahrzeughersteller für diese Baureihe zugelassenen Rad-/Reifenkombi, noch ein weiterer genau spezifizierter Radsatz aus Fremdmodell-Felgen und besser als Winterreifen am Markt erhältlicher Reifenformate zur Verfügung.
V8-GT ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2018, 15:24   #15
M8-Enzo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von M8-Enzo
 
Registriert seit: 17.02.2004
Ort: Werne
Fahrzeug: BMW 850Csi & BMW 323iA Tour
Standard

Hallo Günter,

danke vielmals für Deinen Exkurs in die tieferen physikalischen Gegebenheiten bzgl. dem Reifenthema mit seinen weiteren dazugehörigen Gegebenheiten.

Ich habe den "Hebel" einfach nur da angesetzt was direkt und für den Betroffenen sofort erkennbar bzw. im ersten Moment relevant ist.
Und das Thema "angezeigte Geschwindigkeit" sowie die bestehenden rechtlichen Toleranzen hierzu sind der erste Bereich was für den Betroffenen wichtig ist alleine bzgl. der Betriebserlaubnis eines PKW´s.

Greift man nun nachträglich in einen von offizieller Stelle zuvor genehmigten Bereich ein um dort etwas zu verändern, dann ist das gemäß meiner persönlichen Erfahrung in diesem Fall eben mit einer bautechnischen Veränderung verbunden womit man ggf. ein neues "Türchen" mit weiteren Gegebenheiten öffnet die ggf. auch Konsequenzen beinhalten.

Mal eine andere Frage aus persönlichem Interesse:
Du hast einen Lotus Esprit? Welches Modell und Baujahr?
Früher war ich mal inspiriert durch die älteren James Bond Filme und ich schaute mir einen (alten) Esprit Turbo an. Aber ich traute der Technik einfach nicht ...

Gruß aus Werne

Guido
M8-Enzo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2018, 22:06   #16
dj_changer
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 01.01.2011
Ort: Scheibbs
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Zitat:
Zitat von Rottwauz1 Beitrag anzeigen
Du fährst auf der va übrigens die bereifung von einem 5er e60/61, ha passt eigentlich auch ned,auch auf nen 5er..ein schelm der da was böses denkt

Um mich zu outen:
Das ist korrekt. Mein 750i hat einen kompletten Felgensatz vom 5er E60 montiert. Warum? Weil ich den Wagen bereits im Jahr 2012 so gekauft habe. Ich habe selbst nie etwas den dem Kutter geändert. Der Wagen wurde nie der Landesprüfstelle für technische Abnahmen vorgeführt, welche für solche Fälle zuständig ist. Der Vorbesitzer hat dies auch nie gemacht.
Beim §57a-Gutachten (euer deutscher TÜV) hat sich dafür noch nie jemand interessiert, ob der 7er Mischbereifung hat oder nicht. Auch die Felgen haben die nie angesehen. Bei diversen Verkehrskontrollen durch die Polizei wurde noch kein einziges Mal auf die Felgen geschaut. Aber nun ja - es steht ja auch BMW drauf.

Die einfachste Lösung wäre die Original-E38-Felgen zu kaufen und die vorgeschriebene Gummigröße zu montieren. Dann wäre das Problem von alleine erledigt.
Ob ich die Felgen nun wirklich veräußern will ist eine andere Frage.
Eigentlich kann man als Fazit anführen: Wo kein Kläger, da kein Richter. Mich nervt ganz ehrlich gesagt diese beschriebene Abweichung des Tachos.

Geändert von dj_changer (28.12.2018 um 22:12 Uhr).
dj_changer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2018, 22:13   #17
mahooja
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Warum die Felgen abgeben, es reicht wenn du die richtigen Pneus aufziehst eine Traglastbescheinigung für e61 Felgen zu bekommen sollte kein Problem sein. Wie Andy schon schrieb dürfte die Optik mit dem zu kleinen Querschnitt eher bescheiden sein und die Aussagen "hat der Vorbesitzer nicht gemacht" und "hat keiner nach geschaut" finde ich grenzwertig. Die ausreichende Bereifung für die Dickschiffe ist nicht nur für dich sicherheitsrelevant
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Björn


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Alt 28.12.2018, 22:23   #18
dj_changer
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Zitat:
Zitat von mahooja Beitrag anzeigen
eine Traglastbescheinigung für e61 Felgen zu bekommen sollte kein Problem sein. Wie Andy schon schrieb dürfte die Optik mit dem zu kleinen Querschnitt eher bescheiden sein und die Aussagen "hat der Vorbesitzer nicht gemacht" und "hat keiner nach geschaut" finde ich grenzwertig. Die ausreichende Bereifung für die Dickschiffe ist nicht nur für dich sicherheitsrelevant
Und woher soll ich so eine Bescheinigung bekommen? Direkt bei BMW? Einen Versuch wäre es wert.
Ob die Optik wirklich so schlecht ist, das ist bekanntlich immer Ansichtssache. Mit 255 hinten wird er aber auch keine optische Augenweide sein. Wäre auch interessant wer wirklich "nur" 255 an der HA fährt und wer es dann doch gern etwas breiter mag.
Da wären wir wieder bei der Gratwanderung zwischen vorgeschrieben und Schönheit.
dj_changer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2018, 22:29   #19
dj_changer
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Fahrzeug: 750i E38
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Der Preis für einen ganzen Reifensatz 235/50/18+255/45/18 ist nicht erschreckend. Lediglich die Auswahl ist sehr bescheiden.

Satz Bridgestone Potenza S001 = € 434,66
Satz Hankook Ventus V12 evo2 = € 487,70
Satz Vredestein Ultrac Satin = € 547,68

Ich habe mit Bridgestone bis jetzt nur sehr gute Erfahrungen.

Geändert von dj_changer (28.12.2018 um 22:41 Uhr).
dj_changer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2018, 22:39   #20
Olli
fährt wieder 7er
 
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Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 850Ci (11/92); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Herrje, es geht doch nicht um die absolute Breite, Du kannst auch 275/40er hinten montieren. Es geht um das Flankenverhältnis, und das ist bei Dir mit den aktuellen Reifen vorne gleich zwei Nummern zu klein! 245/40 fährt auf 18 Zoll ein E 34 (M5 MJ95)! Auf den E 38 gehören, wie bereits geschrieben wurde, /50er. Und wenn Du hinten unbedingt 275er* Walzen haben möchtest, dann lautet die dazu passende Flanke /40. Du hast /35...
* edit: 285/40 gehen auch

Traglastbescheinigungen stellt BMW lt. jüngsten Erfahrungen nur noch aus, wenn ein Kaufbeleg über die betreffende Felge vorgelegt werden kann.
Freigaben für baureihen-fremde Felgen hat BMW noch nie ausgestellt, das geht nur (in D) als klassische Einzelabnahme.

Mögest Du keinen Unfall mit Personenschaden erleiden, da schaut manch Gutachter in den Krümeln. Mit Recht, freilich.

Olli

Geändert von Olli (28.12.2018 um 22:53 Uhr).
Olli ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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