Zitat:
Zitat von dj_changer
Der Mechaniker des Vertrauens ...
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Das würde ich ihm lieber mal entziehen.
https://www.tuv.at/loesungen/infrast...n/typisierung/
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Zitat:
Jede Änderung der Rad- und Reifenkombination, die nicht im Genehmigungsdokument des Fahrzeugs angeführt ist, ist grundsätzlich, auch wenn sich nur die Radgröße oder die Radtype ändert, anzeigepflichtig!
Anmerkung: Bei einer gleichzeitigen Tieferlegung ist meistens ein Gesamtgutachten erforderlich!
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(EU-!)Zulassungsrechtlich sind baureihen-fremde Felgen wie Felgen OHNE - passendes - Teilegutachten zu behandeln. Das gibt es nämlich nicht.
E 60-Felgen sind seitens BMW nur auf E 60 freigegeben. Egal mit welcher Bereifung. Im österreichischen sog. Genehmigungsdokument eines E 38 tauchen die niemalsnicht auf.
Olli