BMW 7er, Modell E38 |
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11.04.2003, 15:55
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 19.12.2002
Ort: Ruhla
Fahrzeug: BMW740I E38
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Xenon ohne SW-Reinigungsanlage !
Hallo Freunde,
ein kleiner praktischer und somit wahrheitsgetreuer Bericht. Jeder von uns kennt die Stvo, nachdem Xenon-SW nur im Zusammenhang mit einer Scheinwerferreinigungsanlage (SRA)ein-bzw.umgebaut werden dürfen. Ein Aufwand für ca 2500€ bei E38. Als ich meinen Ende 2002 gekauft hatte, waren Xenon ohne SRA montiert. Da das Fahrzeug von einem Autohändler war, hatte ich nichts zu befürchten. Leider flackerten die Lampen nach dem anschalten zwischen 5-30 sek. bis zum vollständigen Brennen und im Mäusekino kam ständig "Abblendlich / Standlicht prüfen". Also im Forum gesucht ("Xenon") und gefunden: CC auf Xenon umstellen und Lichtmodul umcodieren lassen. Also nichts wie hin zum Freundlichen und Wunsch kundgetan ! Hallo,Hallo! Ein Riesenaufstrand... Xenon ohne SRA unmöglich; Betriebserlaubnis erloschen...darf nicht mehr fahren..usw.Mann o mann, war ich fertig und niedergeschlagen. Konnte mir aber nicht vorstellen, daß da was verbotenes gemacht wurde, schließlich waren sonst alle Veränderungen in die Zulassung eingetragen. Also wieder im Forum gesucht. UND GEFUNDEN: eine Diskussion um eine Ausnahmeregelung bei Xenon -Umbau bis 1.04.2000 ( www.xenon-light.at/Wichtig/Wichtig.htm).Der Inhalt dieser Regelung konnte bei mir angewendet werden. Ausdrucken,ins Auto, wieder zum Freundlichen, dort gleich zum Chef-->das Schreiben unter die Nase gehalten. Nach 15 min warten wurde mein Licht für 18€ umcodiert. Keine Meldungen mehr, kein flackern mehr! Dem Forum sei dank!!
Lohnt sich also für alle diese Beiträge und die Regelung genau zu lesen!!! man muß nur dann 1 und 1 zusammen zählen.
Schönes Wochenende wünscht Steffen
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11.04.2003, 20:36
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#2
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auffällig unauffällig
Registriert seit: 16.06.2002
Ort: östliches Ostsachsen
Fahrzeug: ...Bj 89 mit Boxermotor im Heck :)
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grüß dich steffen
bin jetzt net ganz mitgekommen. soll das heißen, wenn man bei einem auto, das vor dem 1.4.2000 gebaut wurde, xenon nachrüstet, braucht man die reinigung net, ooooder wenn das xenon vor dem 1.4.2000 nachgerüstet wurde wie siehts dann mit der aut. höhenregulierung der scheinwerfer aus ? braucht man die auch net unbedingt ?
greetz
__________________
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11.04.2003, 22:41
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2002
Ort: Reichenbach
Fahrzeug: 740i E38 6-Gang
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Hatten wir schon mal in einem älteren Thread: Ab ´97 wurde SRA beim Xenon Pflicht (entweder neu oder Nachrüstung ab diesem Zeitpunkt).
Einzige Ausnahme: Fahrzeuge die vorher schon Xenon hatten brauchen nur die LWR, z.B. mein 7er.
Das ich Xenon schon ab Werk hatte läßt ganz einfach an der Bedienungsanleitung feststellen: dort ist gleich am Anfang ein Aufkleber drin mit der ganzen Sonderausstattung die irgendwann mal einen TÜV interessieren kann (Xenon, EDC u.s.w.).
Gruß Haller
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14.04.2003, 08:42
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#4
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Mitglied
Registriert seit: 19.12.2002
Ort: Ruhla
Fahrzeug: BMW740I E38
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Guten Morgen Artos u.Haller
Bis 1.04.2000 galt in §§ 19,21,29 StVO bei nachträglichem Einbau von Xenon SW entfallen die Auflagen LWR und SRA.
Für den Umbau muß eine ABG vorliegen und die vorgeschriebene Schaltung muß eingehalten werden. Nach inkrafttreten des neuen § 50 StVO (Xenon nur noch mit SRA)kam es zu diesem Prozeß in dem richterlich festgestellt wurde, das bisher keine autom. LWR und SRA aufgeführt war und somit nicht gefordert werden kann.
Deshalb kann der §50 StVO nur fürFahrzeuge angewendewt werden, die nach dem 1.06.2000 erstmals in den Verkehr kommen bzw. bereits im Verkehr sind und nach dem 01.04.2000 mit Xenon ausgestattet wurden.
Also hat Artos das schon richtig begriffen. Es steht nirgends, wer den Einbau vornehmen oder vorgenommen hat. Entscheidend ist die ABG der Teile! Übrigens wird die manuelle LWR gesperrt.
Frohe Ostern !!!
Steffen
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21.08.2013, 10:02
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#6
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Neues Mitglied
Registriert seit: 20.08.2013
Ort:
Fahrzeug: E38-740i (12.96 )
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Hi,
hab jetzt seit zwei Tagen einen 7er vom 30.12.1996.
Der hat auch Xenon und keine Scheinwerfer-Reinigungs-Anlage.
Scheint wohl echt niergendwo was erfahren zu sein ob das OK ist.
TÜV-Technisch gesehen..............
lg
micha
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21.08.2013, 16:23
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#7
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Born to run
Registriert seit: 23.11.2010
Ort: Berlin
Fahrzeug: E30, E36, E38, C4
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Zitat:
Zitat von tarantula71
Hi,
hab jetzt seit zwei Tagen einen 7er vom 30.12.1996.
Der hat auch Xenon und keine Scheinwerfer-Reinigungs-Anlage.
Scheint wohl echt niergendwo was erfahren zu sein ob das OK ist.
TÜV-Technisch gesehen..............
lg
micha
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Das Thema wurde gefühlte hundertmal durchgehechelt. Dabei ist alles ganz einfach und steht in der StVZO:
§50 Abs. 10
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
§72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen:
§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
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21.08.2013, 18:31
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#8
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Neues Mitglied
Registriert seit: 20.08.2013
Ort:
Fahrzeug: E38-740i (12.96 )
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hi ramsesp,
sorry, aber das war mir klar.
Nur wie gesagt. Meiner hat keine Scheinwerfer-Reinigunsanlage.
Und der war gerade erst beim TÜV.
Lg
Micha
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21.08.2013, 18:44
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#9
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seven till heaven
Registriert seit: 12.05.2002
Ort: Dortmund
Fahrzeug: e65 750i LCI 2006 Japan + e46 320Ci Cabrio 2001
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Deiner ist ja auch Bj. 96 und somit trifft die Vorschrift nicht zu. Falls dein Auto nach dem 1. April 2000 mit Xenon ausgestattet wurde musst du es ja keinem erzählen. Wenn du so beim TÜV warst ist doch alles gut, wo genau ist jetzt dein Problem? Meinen e34 Kombi aus 96 hatte ich auch umgerüstet ohne WIWA, gab nie Probleme beim TÜV oder mit den Gesetzeshütern. Natürlich sollte dein Licht nicht blenden, flackern o.ä. wie man es oft an irgendwelchen nachgerüsteten Gurken sieht
Geändert von mahooja (21.08.2013 um 18:50 Uhr).
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21.08.2013, 18:58
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#10
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Mitglied
Registriert seit: 04.01.2007
Ort: Lübbecke
Fahrzeug: E38 735i FL 11/99
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Wichtig ist in dem Fall nur,dass auch zugelassene Scheinwerfer verbaut sind und nicht der Billigkram aus dem Zubehör reingefrickelt wurde --- denn dann sieht die Sache schon wieder anders aus mit den "muss man ja keinem erzählen....".
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