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BMW 7er, Modell E38
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Alt 11.04.2003, 15:55   #1
itsteffen
Mitglied
 
Registriert seit: 19.12.2002
Ort: Ruhla
Fahrzeug: BMW740I E38
Standard Xenon ohne SW-Reinigungsanlage !

Hallo Freunde,
ein kleiner praktischer und somit wahrheitsgetreuer Bericht. Jeder von uns kennt die Stvo, nachdem Xenon-SW nur im Zusammenhang mit einer Scheinwerferreinigungsanlage (SRA)ein-bzw.umgebaut werden dürfen. Ein Aufwand für ca 2500€ bei E38. Als ich meinen Ende 2002 gekauft hatte, waren Xenon ohne SRA montiert. Da das Fahrzeug von einem Autohändler war, hatte ich nichts zu befürchten. Leider flackerten die Lampen nach dem anschalten zwischen 5-30 sek. bis zum vollständigen Brennen und im Mäusekino kam ständig "Abblendlich / Standlicht prüfen". Also im Forum gesucht ("Xenon") und gefunden: CC auf Xenon umstellen und Lichtmodul umcodieren lassen. Also nichts wie hin zum Freundlichen und Wunsch kundgetan ! Hallo,Hallo! Ein Riesenaufstrand... Xenon ohne SRA unmöglich; Betriebserlaubnis erloschen...darf nicht mehr fahren..usw.Mann o mann, war ich fertig und niedergeschlagen. Konnte mir aber nicht vorstellen, daß da was verbotenes gemacht wurde, schließlich waren sonst alle Veränderungen in die Zulassung eingetragen. Also wieder im Forum gesucht. UND GEFUNDEN: eine Diskussion um eine Ausnahmeregelung bei Xenon -Umbau bis 1.04.2000 (Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.xenon-light.at/Wichtig/Wichtig.htm).Der Inhalt dieser Regelung konnte bei mir angewendet werden. Ausdrucken,ins Auto, wieder zum Freundlichen, dort gleich zum Chef-->das Schreiben unter die Nase gehalten. Nach 15 min warten wurde mein Licht für 18€ umcodiert. Keine Meldungen mehr, kein flackern mehr! Dem Forum sei dank!!
Lohnt sich also für alle diese Beiträge und die Regelung genau zu lesen!!! man muß nur dann 1 und 1 zusammen zählen.
Schönes Wochenende wünscht Steffen
itsteffen ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2003, 20:36   #2
Artos
auffällig unauffällig
 
Benutzerbild von Artos
 
Registriert seit: 16.06.2002
Ort: östliches Ostsachsen
Fahrzeug: ...Bj 89 mit Boxermotor im Heck :)
Standard

grüß dich steffen
bin jetzt net ganz mitgekommen. soll das heißen, wenn man bei einem auto, das vor dem 1.4.2000 gebaut wurde, xenon nachrüstet, braucht man die reinigung net, ooooder wenn das xenon vor dem 1.4.2000 nachgerüstet wurde wie siehts dann mit der aut. höhenregulierung der scheinwerfer aus ? braucht man die auch net unbedingt ?

greetz
__________________
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(gute Preise, gute Besserung)
Artos ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2003, 22:41   #3
Haller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Haller
 
Registriert seit: 15.06.2002
Ort: Reichenbach
Fahrzeug: 740i E38 6-Gang
Standard

Hatten wir schon mal in einem älteren Thread: Ab ´97 wurde SRA beim Xenon Pflicht (entweder neu oder Nachrüstung ab diesem Zeitpunkt).
Einzige Ausnahme: Fahrzeuge die vorher schon Xenon hatten brauchen nur die LWR, z.B. mein 7er.
Das ich Xenon schon ab Werk hatte läßt ganz einfach an der Bedienungsanleitung feststellen: dort ist gleich am Anfang ein Aufkleber drin mit der ganzen Sonderausstattung die irgendwann mal einen TÜV interessieren kann (Xenon, EDC u.s.w.).



Gruß Haller
Haller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.04.2003, 08:42   #4
itsteffen
Mitglied
 
Registriert seit: 19.12.2002
Ort: Ruhla
Fahrzeug: BMW740I E38
Standard Guten Morgen Artos u.Haller

Bis 1.04.2000 galt in §§ 19,21,29 StVO bei nachträglichem Einbau von Xenon SW entfallen die Auflagen LWR und SRA.
Für den Umbau muß eine ABG vorliegen und die vorgeschriebene Schaltung muß eingehalten werden. Nach inkrafttreten des neuen § 50 StVO (Xenon nur noch mit SRA)kam es zu diesem Prozeß in dem richterlich festgestellt wurde, das bisher keine autom. LWR und SRA aufgeführt war und somit nicht gefordert werden kann.
Deshalb kann der §50 StVO nur fürFahrzeuge angewendewt werden, die nach dem 1.06.2000 erstmals in den Verkehr kommen bzw. bereits im Verkehr sind und nach dem 01.04.2000 mit Xenon ausgestattet wurden.
Also hat Artos das schon richtig begriffen. Es steht nirgends, wer den Einbau vornehmen oder vorgenommen hat. Entscheidend ist die ABG der Teile! Übrigens wird die manuelle LWR gesperrt.
Frohe Ostern !!!
Steffen
itsteffen ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2008, 19:18   #5
Hotzippo
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

kann leider diesen link nicht mehr öffnen .Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.xenon-light.at/Wichtig/Wi...htm........hat jemand vielleicht diesen link schon gespeichert und kann es mir zukommen lassen?

Geändert von Hotzippo (27.01.2008 um 19:36 Uhr).
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Alt 21.08.2013, 10:02   #6
tarantula71
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 20.08.2013
Ort:
Fahrzeug: E38-740i (12.96 )
Standard

Hi,
hab jetzt seit zwei Tagen einen 7er vom 30.12.1996.
Der hat auch Xenon und keine Scheinwerfer-Reinigungs-Anlage.
Scheint wohl echt niergendwo was erfahren zu sein ob das OK ist.
TÜV-Technisch gesehen..............
lg
micha
tarantula71 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2013, 16:23   #7
ramsesp
Born to run
 
Benutzerbild von ramsesp
 
Registriert seit: 23.11.2010
Ort: Berlin
Fahrzeug: E30, E36, E38, C4
Standard

Zitat:
Zitat von tarantula71 Beitrag anzeigen
Hi,
hab jetzt seit zwei Tagen einen 7er vom 30.12.1996.
Der hat auch Xenon und keine Scheinwerfer-Reinigungs-Anlage.
Scheint wohl echt niergendwo was erfahren zu sein ob das OK ist.
TÜV-Technisch gesehen..............
lg
micha
Das Thema wurde gefühlte hundertmal durchgehechelt. Dabei ist alles ganz einfach und steht in der StVZO:

§50 Abs. 10
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.


§72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen:
§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
ramsesp ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2013, 18:31   #8
tarantula71
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 20.08.2013
Ort:
Fahrzeug: E38-740i (12.96 )
Standard

hi ramsesp,
sorry, aber das war mir klar.
Nur wie gesagt. Meiner hat keine Scheinwerfer-Reinigunsanlage.
Und der war gerade erst beim TÜV.

Lg
Micha
tarantula71 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2013, 18:44   #9
mahooja
seven till heaven
 
Benutzerbild von mahooja
 
Registriert seit: 12.05.2002
Ort: Dortmund
Fahrzeug: e65 750i LCI 2006 Japan + e46 320Ci Cabrio 2001
Standard

Deiner ist ja auch Bj. 96 und somit trifft die Vorschrift nicht zu. Falls dein Auto nach dem 1. April 2000 mit Xenon ausgestattet wurde musst du es ja keinem erzählen. Wenn du so beim TÜV warst ist doch alles gut, wo genau ist jetzt dein Problem? Meinen e34 Kombi aus 96 hatte ich auch umgerüstet ohne WIWA, gab nie Probleme beim TÜV oder mit den Gesetzeshütern. Natürlich sollte dein Licht nicht blenden, flackern o.ä. wie man es oft an irgendwelchen nachgerüsteten Gurken sieht
__________________
greetings
Björn


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"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr
hin abfließen"
(Walter Röhrl)

Schon seit 21 Jahren dabei...

Geändert von mahooja (21.08.2013 um 18:50 Uhr).
mahooja ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2013, 18:58   #10
Dodgeram
Mitglied
 
Benutzerbild von Dodgeram
 
Registriert seit: 04.01.2007
Ort: Lübbecke
Fahrzeug: E38 735i FL 11/99
Standard

Wichtig ist in dem Fall nur,dass auch zugelassene Scheinwerfer verbaut sind und nicht der Billigkram aus dem Zubehör reingefrickelt wurde --- denn dann sieht die Sache schon wieder anders aus mit den "muss man ja keinem erzählen....".
Dodgeram ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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