Modell E65/E66 |
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14.12.2003, 15:44
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.12.2003
Ort:
Fahrzeug: BMW
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7er Wandlug, bitte um eure Hilfe!
Hallo Forum,
Unser 7er wird wohl ende bzw. anfang des Jahres wieder fertig sein. Meine Eltern hatten schon bevor das Auto gestohlen wurde eine Wandlung beantragt, von BMW kommt aber keine Grosse Reaktion!
Könnt ihr bitte so nett sein und mir bzw. meine Mutter gute, sachliche und brauchbare Tips oder Vorschläge geben, so das BMW die Wandlung machen wird?
Würde mich sehr über gute Antworten freuen!
Vielen Dank!
Hendrik
[Bearbeitet am 14.12.2003 um 16:44 von BMW-7er. Grund: Email benachrichtigung aktiviert..]
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14.12.2003, 15:59
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992-Carrera S Cabrio, VW T-Roc Sport, M 135i LCI F20
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Hallo,
den Begriff Wandelung gibt es nach der Schuldrechtsreform im BGB nicht mehr. Heute läuft die Geschichte unter Rücktritt. Im Prinzip hat sich aber nichts geändert.
Der Wagen muss mindestens zweimal eine (erhebliche) Fehlfunktion gehabt haben, die die Werksstatt nicht beheben konnte. Da ja bei Euch ein Diebstahlschaden vorliegt, muss BMW auch keinen Rücktritt vom Kaufvertrag gestatten. Es bleibt nur ein normales Inzahlunggeben des Fahrzeuges.
Viele Grüße
Klaus
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