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BMW 7er, Modell E38
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Alt 11.08.2012, 16:49   #1
740 RS
Neues Mitglied
 
Benutzerbild von 740 RS
 
Registriert seit: 21.10.2008
Ort: Gemünden
Fahrzeug: e38 740i Bj 96
Standard Kein TÜV wegen fehlender SRA BJ 95

Hallo, ich brauche eine bescheingung oder etwas um dem tüv vorzulegen das mein e38 original xenon hat aber keine Scheinwerferreingungsanlage verbaut ist, bitte um Hilfe . . . mfg RS
740 RS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2012, 16:54   #2
werty
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 10.06.2002
Ort:
Fahrzeug: xxx
Standard

Wenn das original so ist, einfach bei BMW eine Bescheinigung für den TÜV beantragen.
werty ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2012, 16:55   #3
OrkunBozz
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.01.2010
Ort:
Fahrzeug: -
Standard

Ich habe noch nie ein E38 mit Xenon gesehen ohne SRA.. Sicher das es kein Xenon kit ist??
OrkunBozz ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2012, 17:11   #4
Jubberwalkie
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 22.09.2004
Ort:
Fahrzeug: 740iA E38
Standard

Doch, die ersten E38 hatten Xenon ohne Scheinwerferreinigungsanlage. Meiner ist BJ 1994 und hat Xenon orginal ab Werk ohne Reinigungsanlage. Der TÜV hat bei mir noch nie Probleme dewegen gemacht, die haben nicht mal nachgefragt.
Jubberwalkie ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2012, 17:17   #5
Dynamics
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 31.05.2012
Ort:
Fahrzeug: E38-740i Bj. 12.1995 M60
Standard

Der Tüv kann dies doch selbst prüfen. Immerhin ist der Wagen nicht das erste Mal beim Tüv.

Bis mindesten Ende 1995 würden Xenons ohne SRA verbaut und stellen so eine Ausnahme dar. Eine Plakette kann aufgrund dessen nicht verweigert werden.
Dynamics ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2012, 17:30   #6
Suedschwede
Mitglied
 
Benutzerbild von Suedschwede
 
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: Trier
Fahrzeug: Ford Mondeo MK5
Standard

Moin

Meiner ist von 11/95 und hat Xenon mit SRA!

Frank
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 

seid 04.11.2010 im 200.000er Club
Suedschwede ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2012, 17:32   #7
Dynamics
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 31.05.2012
Ort:
Fahrzeug: E38-740i Bj. 12.1995 M60
Standard

SRA war zu dem Zeitpunkt eine Option und konnte weggelassen werden. Es gibt deshalb Fahrzeuge mit als auch ohne SRA.
Dynamics ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2012, 17:43   #8
Suedschwede
Mitglied
 
Benutzerbild von Suedschwede
 
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: Trier
Fahrzeug: Ford Mondeo MK5
Standard

Stimmt, steht bei mir unter Sonderaustattung beides einzeln.
Hab ich auch noch nicht gewußt. Danke
Suedschwede ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2012, 17:47   #9
Dynamics
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 31.05.2012
Ort:
Fahrzeug: E38-740i Bj. 12.1995 M60
Standard

Immer schön alles Prüfen was? hehe
Dynamics ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2012, 17:52   #10
Fimonchen
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Fimonchen
 
Registriert seit: 31.12.2011
Ort:
Fahrzeug: kein BMW mehr
Standard

Zitat:
Zitat von 740 RS Beitrag anzeigen
bitte um Hilfe . . . mfg RS
Das gleiche problem wie so oft. Dein Tüv Mensch hat schlicht weg keine Ahnung von Autos und der dazugehörigen Gesetzteslage. Des weiteren ist er resistent gegen deine Aussage dass das original BJ. 95 so gebaut wurde. Sich zu belesen ist wohl dann auch nicht in seinem Plan vorgesehen. In dem Fall werden ihm die Kosten für die Nachprüfung auferlegt wenn du in der Lage bist, dein Tüver an höherer Stelle zu melden. Du bist NICHT in der Nachweispflicht da es sich um ein ORIGINAL Fahrzeug ab Werk handelt wenn es wirklich so sein sollte.

Aber lass mal, mir wollte die Rennleitung auch die Plakette an Ort und Stelle abkratzen weil ich kein Gutachten und keine Eintragung für mein XENON habe. Nur reden wir hier von einem 2001er BJ. Weiterer Streitpunkt waren meine Gummis auf den Alpinas, auch hier war der Entfall der Herstellerbindung nicht bekannt. Obwohl mir mein Reifenhändler eine Freigabe für die jetzigen dazugegeben hat, wie auch immer die heißen

Kurz um, wenn du im Recht bist, kannst määääächtig den Schacht auf reißen. Aber nur wenn....
Fimonchen ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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