BMW 7er, Modell E38 |
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22.05.2015, 07:30
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#41
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.04.2006
Ort: Schleswig
Fahrzeug: 635d E63, Honda 1100xx
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Zitat:
Zitat von MR1580
Fast Richtig, wenn er z.b. eine vom Arzt bestätigte Augenkrankheit hat bei der grelles Licht das fahren nicht möglich ist, dann gibt es z.b. ausnahmen. Hat z.b. von einem Kumpel dessen Mutter.
Da sind Seiten und Frontscheibe abgedunkelt.
Aber im Regelfall hast Du natürlich Recht!
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Dann gibst die Tönung wahrscheinlich auf Rezept!
Gruß
Frank
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22.05.2015, 09:17
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#42
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Originalallergiker...
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Bad Lauterberg im Harz
Fahrzeug: BMW E38 728i M52 v.11/99 5gang, E28 2,5l 24V Vanos, E24 628CSi, E21 325i, VW Bus T3 und und und...
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Also lasse ich mir beim TÜV keine Scheibentönung sondern schrottige Augen eintragen? Auch nicht schlecht...
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22.05.2015, 09:23
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#43
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Gesperrt
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
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@ at4wobe1
Ich glaube bei euch darf man alles machen, hauptsache es hat nen Motor und 4 Räder.... Wie das aber von Bundesstaat zu bundestaat ist
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22.05.2015, 09:25
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#44
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2012
Ort:
Fahrzeug: E38-730iA (20.12.94)
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Zitat:
Zitat von at4wobe1
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Sehr schön die Deutschen sind halt, was sowas angeht, total hinterm Mond Aber was man hier auch noch schön sieht ist, was lackierte Schweller in Wagenfarbe doch ausmachen
Was das Thema legal, illegal, scheißegal angeht - Hauptargument bei Veränderungen am Auto ist immer: "Mach es nicht, wenn was passiert, kein Versicherungsschutz". Fakt ist, ich kenne !niemanden! und ich habe auch noch nie einen Erfahrungsbericht gelesen, bei dem es tatsächlich dazu kam ... Hat da vielleicht mal jemand mal was für mich? (und jetzt nicht die Cousine vom Bruder der Großtante) Im Falle eines Unfalls muss meiner Meinung nach erst einmal nachgewiesen werden, ob es !ohne! diesen Umbau auch passiert wäre ... Ich kann mir einfach nicht Vorstellen, dass bei veränderter Abgasanlage z.B. im Falle eines Auffahrunfalls gesagt wird "OHHHHH NE, der hatte nen leeren Endpott, ganz klar schuldig, kein Versicherungsschutz, Schwerverbrecher, lebenslang gesiebte Luft". Es muss doch immer die jeweilige Situation betrachtet und das o.g. geprüft werden?! ...
Geändert von Edvvde (22.05.2015 um 09:43 Uhr).
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22.05.2015, 13:10
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#45
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.06.2014
Ort: Cottbus
Fahrzeug: E38-740i (05.95)
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Oliv8 : Das wäre dann wieder das was ich schon erklärt habe. Schön das es wieder eine Firma gibt die Scheiben flutet und noch schöner das sie es "eintragen" und es ein "gutachten" gibt. Wie bereits erwähnt fährst du damit bis es dem ersten Beamten nicht passt und schon wars das wieder. Und ne Folie lässt sich 100000 mal besser zurückrüsten als geflutete Scheiben. So haste wenigstens noch die Chance nachhause zu kommen wenn du die Folie vor Ort Abreißt.
Zitat:
In meiner ABG für die Folie steht nichts davon ,daß mann die Folie nicht auf den voderen Seitenscheiben anbringen darf
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Steht aber auch nicht drin das du es darfst oder?
Zitat:
Im Gesetzes Text steht doch ganz klar darf nicht mehr wie 30% getönt sein .
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Und wie auch so oft schon geschrieben erreichen die Werkstönungen meist schon die 30%
Edvvde :
Zitat:
Sehr schön die Deutschen sind halt, was sowas angeht, total hinterm Mond
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Hinterm Mond kannste nicht sagen. Die Ami's sind einfach schmerzbefreit. Ich hab selber schon mit at4wobe1 geschrieben zwecks der Folien in Amerika. Vielleicht haben sie ja welche die von außen schwarz sind aber man von innen nach außen gut durchgucken kann. Pustekuchen!. Er sagte selbst das es die einfach nur Schmerzbefreit sind.
Zitat:
Im Falle eines Unfalls muss meiner Meinung nach erst einmal nachgewiesen werden, ob es !ohne! diesen Umbau auch passiert wäre
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Das denkst du dir. Die Versicherung sagt sich dann aber..."Es ist nicht erlaubt eine Folie an die vorderen Scheiben anzubringen. Das ist der Grund" und schon kannst du nichts machen. Die sitzen immer am längeren Hebel, auch wenn es manchmal echt s***** ist.
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22.05.2015, 13:10
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#46
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Viel hilft viel!
Registriert seit: 08.05.2007
Ort: Royal Palm Beach, FL
Fahrzeug: Kein BMW
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Zitat:
Zitat von Ich e32
@ at4wobe1
Ich glaube bei euch darf man alles machen, hauptsache es hat nen Motor und 4 Räder.... Wie das aber von Bundesstaat zu bundestaat ist
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Jeder Bundesstaat hat seine eigene Regeln.
Kollege von mir hat vor kurzem nen Strafzettel bekommen, weil die Folie zu dunkel war - alles geht nun doch nicht.
Mein W126 hat auch zu starke Tönung an den vorderen Fenstern. Bei Nachtfahrten auf dem Land ist das nicht gerade hilfreich.
Gruß,
Wolfi
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__________________
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24.05.2015, 10:09
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#47
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Zitat:
Zitat von Oliv8
Hab vor 2 Wochen erst Tüv gemacht hat niemand interesiert.
Muss auch nochmal dazu sagen das es wirklich nur leicht getönt ist .
Das sieht auf den Bildern viel extremer aus als es ist .
Ich werde die Tage nochmal ein Bild machen ohne direkte Sonneneinstrahlung .
Mfg
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Glück gehabt.
Was viele nicht wissen, ist, dass die vorderen Seitenscheiben nicht zum Prüfumfang einer Hauptuntersuchung dazugehören. Hätte der Prüfer das bemerkt, hätte es als erheblichen Mangel einstufen müssen.
Wenn es nicht bemerkt hat, hattest du entweder beide Fenster runter vorne oder der Typ hatte schlicht kein Bock/keine Ahnung.
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24.05.2015, 10:12
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#48
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Zitat:
Zitat von Oliv8
Hallo
In meiner ABG für die Folie steht nichts davon ,daß mann die Folie nicht auf den voderen Seitenscheiben anbringen darf.
Im Gesetzes Text steht doch ganz klar darf nicht mehr wie 30% getönt sein .
Wenn man neben meinem Auto steht kann mann noch in das Auto reinschauen .
Man sieht auch wer da sitzt .Wahrscheinlich hat sich deswegen auch noch kein Polizist beschwerd.
Die Scheiben sind ja nicht Tiefschwarz.
Und von innen rausschauen ist auch ganz normal möglich .
Das heist aber nicht das Ich bei jeder kontrolle durch komme.
Eingetragen sind die nicht habe ja die ABG.
Außerdem ist doch so ne Eintragung nix wert wenn es dem Polizist nicht gefällt.
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Dann lies dir deine ABG mal mit Verstand durch.
Es steht in einem der Beiträge hier im Thread auch schon beschrieben.
Die Eintragung ist eh nix Wert, da sie unwirksam wäre.
Der von dir angeführte "Gesetztestext" hat überhaupt keine Relevanz.
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24.05.2015, 17:30
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#49
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Mitglied
Registriert seit: 24.02.2010
Ort: Pirmasens
Fahrzeug: e38 740i M62 4,4
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Hey Leute ,
Ich weiß echt nicht waum ihr euch so aufregt.
1. Wenn es einem Polizist nicht gefällt ,dann wird die Folie eben wieder entfernt.
2.Ist an meinem dicken bis auf oben genannte Folie alles beim Haupt Tüv
eingetragen worden .Und zwar ganz offiziell.
Würdet ihr euch darüber aufregen das keine Kat`s drinn wären,oder er schon
monate kein Tüv hätte könnte Ich das noch verstehen.
Aber wegen einer Scheibenfolie die niemand verletzt oder behindert also echt
ohne Worte .
Naja trotzdem sollte jeder im Forum seine Meinung dazu sagen können.
Ich bin raus
Thread bitte schließen
Mfg
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24.05.2015, 17:40
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#50
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Wenn dir Punkte und Kohle egal sind - bist ja alt genug, woll .
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